ThemaSchuldenkrise

alles zum Thema

Urteil des Verfassungsgerichts: Der Schlamperei überführt

Urteil des Verfassungsgerichts: Die Verlierer haben gewonnen

« 2 / 2

Der Schlamperei überführt

Das Urteil ist für die Bundesregierung daher kein Sieg auf der ganzen Linien, sondern überführt sie, wie die meisten wichtigen Urteile der Verfassungsrichter, der Schlamperei.

Klage gegen den Euro I

Schon im Gründungsvertrag der Europäischen Union, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde, war klar: Wichtige Währungsfragen sollen künftig gemeinsam entschieden werden. Die Wirtschafts- und Währungsunion war beschlossen, der Grundstein für den Euro gelegt. Der deutsche Bundestag ratifizierte den EU-Vertrag im Dezember 1992.

Kurz darauf wurde zudem die „Entwicklung der Europäischen Union“ in der Verfassung festgeschrieben. Gegen diese Kompetenzverlagerung klagten zahlreiche Deutsche vor dem Bundesverfassungsgericht - vom Grünen Hans-Christian Ströbele bis zum nationalliberalen Manfred Brunner (später Vorsitzender der Kleinpartei „Bund Freier Buerger - Die Freiheitlichen“; das Bild zeigt ihn bei einer Demonstration für eine Volksabstimmung über die Einführung des Euros).

Bild: dapd

Anzeige

Die deutschen Euro-Rettungspolitiker sind damit an enge verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden, die tatsächlich Wirkung haben werden - im Gegensatz zu irgendwelchen Bedingungen, die die EZB souveränen Staaten stellen will.

7 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 13.09.2012, 11:15 UhrBlickensdoerfer

    Die Auslegungszweifel bestehen zu Recht. Um diese Zweifel festzustellen, bedurfte es aber nicht das Bundesverfassungsgericht. Ein "Armutszeugnis" für alle diejenigen, welche diese Zweifel negierten, bestritten. Nun ist es geboten, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechende Auslegungszweifel im Rahmen des völkerrechtlichen Ratifikationsverfahrens ausräumt. (...) ." Erweist sich der für dieses Ausräumen geltend gemachte Vorbehalt als unwirksam, kann Deutschland an den ESM-Vertrag insgesamt nicht gebunden sein. Dieser Vorbehalt dürfe "allerdings nicht mit Ziel und Zweck des Vertrages unvereinbar sein". Doch Ziel und Zweck des Vertrages sind selbst zweifelhaft. Denn der Name dieses Vertrages "Europäischer Stabilitätsmechanismus" kann schon deshalb nicht zweifelsfrei Ziel und Zweck sein, weil "Stabilitätsmechanismus" ein in Deutsch unsinniges Worte-Konstrukt ist und die nach diesem Vertrag zu bildende Internationale Finanzinstitution nichts stabilisiert, erst recht nicht mechanisch.
    Die EZB wie auch die zu bildende Internationale Finanzinstitution mit dem Namen "ESM" gehören zum "System intergouvernementalen Regierens" europäischer Staaten. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte "kategorische Haftungsbeschränkung" für Deutschland in Höhe von 190 Mrd. Euro gilt also nicht nur für diese "ESM" genannte Institution. Dem Bundestag muss also, um die Realisierung dieser Forderung gesetzlich sichern zu können, die Höhe (in Euro) bisher bereits übernommener Haftungen, und dazu gehören auch Garantien und mögliche Haftungen aus Kapitalbeteiligungen, von der Regierung zur Entscheidung vorgelegt werden.

  • 12.09.2012, 18:45 Uhreigentlichneutral

    Wenn nun genau die bestimmen dürfen, die bisher für eine unbegrenzte Haftung waren, ob wir über die 190 Mrd. hinaus haften, was soll dabei herauskommen?
    Damit haben doch genau die Falschen die Möglichkeit, die Haftung zu erhöhen.

  • 12.09.2012, 12:58 Uhrsteuerhilfe.net

    Die Politikerkaste zu des Großkapitals Gnaden, ist sich doch im Bundestag auch einig (bis auf ein paar Ausnahmen)und Politik wird schon lange dort nicht mehr für das Volk gemacht. daher wird sicherlich jede Erhöhung wenn sie der Regierung notwendig erscheint, durchgewunken.
    Aber dennoch ein Teilsieg, für die Demokratie

Alle Kommentare lesen
weitere Fotostrecken

Blogs

Erneuerbare Atomkraft
Erneuerbare Atomkraft

Mit der Energiewende isoliert sich Deutschland in Europa. Und die Gewerkschaft warnt vor Arbeitsplatzverlusten und...

    Folgen Sie uns im Social Web

Deutsche Unternehmerbörse - www.dub.de
DAS PORTAL FÜR FIRMENVERKÄUFE
– Provisionsfrei, unabhängig, neutral –
Angebote Gesuche




.