Bild: dpaSibylle Kessal-Wulff
Sibylle Kessal-Wulff, 53, war lange am Bundesgerichtshof und ist seit 2011 Verfassungsrichterin. Einst von einer grünen Ministerin befördert, ist sie doch Unions-Kandidatin.
Bild: dpaMonika Hermanns
Monika Hermanns, 53, kam 2010 auf Vorschlag der SPD ans Gericht und war vorher sechs Jahre am Bundesgerichtshof. Sie befasst sich besonders mit Steuerrecht.
Bild: dpaMichael Gerhardt
Michael Gerhardt, 64, kam 2003 vom Bundesverwaltungsgericht ans Verfassungsgericht in Karlsruhe. Er gilt als liberal und kümmert sich sonst meist um Wahlrecht und Asylrecht.
Bild: dpaPeter Huber
Peter Huber, 53, ist Professor und Ex-CDU-Innenminister von Thüringen. Er war im Verein "Mehr Demokratie" engagiert, der jetzt gegen den ESM klagt. Huber wird das Urteil entwerfen.
Bild: dpaAndreas Voßkuhle
Andreas Voßkuhle, 48, ist Gerichtspräsident und kam 2008 auf Vorschlag der Sozialdemokraten. Der Freiburger Verwaltungsrechtler hat auch als Vorsitzender nur eine Stimme.
Bild: dpaGertrude Lübbe-Wolff
Gertrude Lübbe-Wolff, 59, ist Professorin und leitete einst ein Wasserschutzamt. Sie wurde 2002 auf Vorschlag der SPD berufen und ist das dienstälteste Mitglied im Senat.
Bild: dpaHerbert Landau
Herbert Landau, 64, war Bäcker, Sozialarbeiter und Staatssekretär. Er kam 2005 auf Wunsch des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch in den Senat des Verfassungsgerichtes.
Bild: dpaPeter Müller
Peter Müller, 56, arbeitete nur vier Jahre als Richter, bevor er sich der Politik verschrieb. Er war zwölf Jahre CDU-Ministerpräsident des Saarlands und ist seit dem Jahr 2011 in Karlsruhe.
Sibylle Kessal-Wulff
Sibylle Kessal-Wulff, 53, war lange am Bundesgerichtshof und ist seit 2011 Verfassungsrichterin. Einst von einer grünen Ministerin befördert, ist sie doch Unions-Kandidatin.
Die Verfassungsrichter haben gesprochen, und ihr Urteil widerspricht nicht grundsätzlich den Erwartungen: Der Vertrag zur Einrichtung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms ESM ist rechtens. Die Bundesregierung kann aufatmen, die Börse feiert ein Kursfeuerwerk. Haben die Kläger also umsonst geklagt? Nein.
Sie konnten ohnehin nicht ernsthaft hoffen, in jeder Hinsicht Recht zu bekommen und den gesamten ESM zu Fall zu bringen. Aber was sie bekommen haben, nämlich die Auflagen, die Andreas Voßkuhle mit dem Urteil verkündete, sind beachtlich - und zu begrüßen. Vor allem: Es muss sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibt, wenn nicht der Bundestag diese Grenze erhöht.
Bild: dpa/dpawebMaastricht-Urteil
Angesichts der Dimension des anstehenden ESM-Urteils ist es kaum zu glauben: Schon um den Maastricht-Vertrag wurde 1993 vor dem Bundesverfassungsgericht eifrig gerungen. Unter den Klägern, die sich um zu weitreichende Kompetenzübertragungen sorgten, war damals auch Grünen-Urgestein Hans-Christian Ströbele. Das Abkommen war aus ihrer Sicht nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar. Der Kompetenzzuwachs der Europäischen Union sei mit einer Entmachtung des Bundestages in seinen Kernbereichen gleichzusetzen und daher nicht verfassungskonform. Die Karlsruher Richter sahen das anders und lehnten die Klagen im Dezember mit der Begründung ab, dass weder die parlamentarische Demokratie, noch andere Verfassungsnormen durch den Vertrag von Maastricht in Gefahr gebracht würden. Das Urteil ermöglichte in Folge die Gründung der Währungsunion, die letztlich zum Euro führte. Dennoch blieb die Bevölkerung gespalten. Einige der Kläger, die heute gegen den ESM opponieren, standen schon damals auf der Klägerseite.
Bild: dapdVermögenssteuer
Wenn dieser Tage Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert-Walter Borjans über den Bundesrat eine Vermögenssteuer auf den Weg bringen will, wird er von Koalitionsseite mit den Worten abgekanzelt, das sei „mit der Verfassung nicht zu machen“. Dabei beziehen sich konservative Politiker auf einen Richterspruch aus dem Sommer 1995: Die damals existierende Vermögenssteuer sei verfassungswidrig, so das Urteil. Die Richter begründeten dies mit der Besserstellung von Immobilien im Gegensatz zu anderen Wertanlagen. In der Folge wurde die Steuer abgeschafft. Was die Mahner von heute gerne für sich behalten: Damit ging die Regierung weit über die Forderungen des Gerichts hinaus – das hatte lediglich eine stärkere Besteuerung von Immobilien gefordert.
Seit ihrer Aussetzung im Jahr 1997 tobt eine Debatte um die Wiedereinführung der Steuer. Parteien wie SPD, Grüne und Linke, sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund legten mehrfach Entwürfe und Initiativen zur Neugestaltung der Vermögenssteuer vor.
Bild: dpaSpekulationssteuer
Noch eine verbotene Steuer, deren Wiedereinführung seit der Abschaffung immer wieder ins Gespräch kommt: 2004 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen und Wertpapiergeschäften für unzulässig, die zumindest für die Jahre 1997 und 1998 gegolten hatte. Doch das lag weniger an der Steuer selbst, als an ihrer stümperhaften Ausführung. Denn dem Staat lagen nur unvollständige Informationen und Daten zu den Finanzgeschäften vor, somit mussten sich die Behörden auf die Steuererklärungen der Bürger verlassen um die Steuer zu erheben. Kein Wunder, dass die Steuer schnell den Beinamen „Dummensteuer“ erhielt.
Die Richter kreideten der Steuer deshalb ein sogenanntes „strukturelles Vollzugsdefizit“ an, da die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit schon im Gesetz selbst angelegt war. Eine Renaissance erlebt die Idee der Spekulationssteuer seit der Finanzkrise in Form einer europäischen Finanztransaktionssteuer.
Bild: dapdDatenschutz
Ein Dauerkonflikt, der seit Bestehen der Bundesrepublik immer wieder auch vor dem höchsten Gericht ausgefochten wird, ist die Abwägung zwischen gesellschaftlicher Sicherheit und individuellen Freiheitsrechten. So verbot das Bundesverfassungsgericht 2006 die Rasterfahndung in Nordrhein-Westfalen. Das Urteil untersagt den zuständigen Behörden, präventiv Datenbanken und Akten zu durchforsten um frühzeitig terroristische Aktivität zu unterbinden. Diese Untersuchungen seien erst verfassungskonform und mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar, wenn eine konkrete Bedrohungslage vorliegt.
Damit kam das Gericht nach langen Jahren der Kritik nach, die Fahndungsmethode hebe das Prinzip der Unschuldsvermutung auf. Der Druck erhöhte sich, nachdem bekannt geworden war, dass auf 8,3 Millionen Untersuchungen nur ein einziges Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Trotz der langanhaltenden Debatten waren die praktischen Auswirkungen des Urteils auf die Polizeiarbeit dann auch eher gering.
Bild: dpaBenetton-Entscheidung
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – dieser Satz galt lange Zeit als zwar eleganteste, aber auch irrelevanteste Passage des Grundgesetzes. In den Benetton-Entscheidungen 2000 und 2003 zeigte sich jedoch, dass auch über diese Klausel zumindest trefflich diskutiert werden kann. Zuvor hatte das italienische Modeunternehmen Benetton mit den Bildern von Kinderarbeit und HIV-Patienten für die Marke geworben, das deutsche Magazin „stern“ hatte die Werbung veröffentlicht. Der Bundesgerichtshof hatte die Werbung verboten, sie verletze die Menschenwürde. Die Karlsruher Richter veränderten die Abwägung zugunsten der Presse: Sie widersprachen den Vorinstanzen und erklärten die umstrittene Werbung für zulässig.
Das Bundesverfassungsgericht begründete sein Urteil mit der Meinungs- und Pressefreiheit, dessen essentieller Teil auch Werbung sei. Der Beschluss führte bei Tierschützern und Menschenrechtsaktivisten zu großen Protesten.
Bild: dpaNegatives Stimmgewicht
Manche Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind nicht nur bis heute relevant, sondern werden wohl noch weit in die Zukunft hineinwirken – weil die Politik sich weigert, die Auflagen des Gerichts vollständig umzusetzen. So ist es bei den Hartz-IV-Sätzen und auch beim Wahlrecht: Schon 2008 erklärten die Karlsruher Richter das geltende Wahlgesetz für ungültig. Sie mahnten eine Veränderung der Wahlregeln an, da diese in Ausnahmen paradoxe Ergebnisse zur Folge haben können. Denn der Effekt des „negativen Stimmgewichts“ bewirkt, dass weniger Stimmen zu mehr Sitzen führen können.
Das Gericht verordnete den Regierungsparteien im Anschluss an das Urteil eine zeitliche Frist, in der Korrekturen vorgenommen werden sollen. Da die geltenden Regeln für die großen Parteien, insbesondere die CDU, jedoch durchaus angenehme Folgen haben, wurde eine grundlegende Änderung aufgeschoben, schwarz-gelb begnügte sich mit kosmetischen Korrekturen. Gegen die klagten SPD und Grüne erneut, 2012 bekamen sie erneut Recht: Auch das geänderte Bundestagswahlrecht verstoße „gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien“, urteilten die Richter. Jetzt läuft die nächste Runde.
Maastricht-Urteil
Angesichts der Dimension des anstehenden ESM-Urteils ist es kaum zu glauben: Schon um den Maastricht-Vertrag wurde 1993 vor dem Bundesverfassungsgericht eifrig gerungen. Unter den Klägern, die sich um zu weitreichende Kompetenzübertragungen sorgten, war damals auch Grünen-Urgestein Hans-Christian Ströbele. Das Abkommen war aus ihrer Sicht nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar. Der Kompetenzzuwachs der Europäischen Union sei mit einer Entmachtung des Bundestages in seinen Kernbereichen gleichzusetzen und daher nicht verfassungskonform. Die Karlsruher Richter sahen das anders und lehnten die Klagen im Dezember mit der Begründung ab, dass weder die parlamentarische Demokratie, noch andere Verfassungsnormen durch den Vertrag von Maastricht in Gefahr gebracht würden. Das Urteil ermöglichte in Folge die Gründung der Währungsunion, die letztlich zum Euro führte. Dennoch blieb die Bevölkerung gespalten. Einige der Kläger, die heute gegen den ESM opponieren, standen schon damals auf der Klägerseite.
Diesen Vorbehalt muss Deutschland völkerrechtlich wirksam machen durch Protokollerklärungen beim Beitritt zum ESM.
Und das kann man auch als Absage an eine Bankenlizenz für den ESM interpretieren, wie es der CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach tut. Das Urteil bietet Deutschland damit die Möglichkeit, aus dem ESM auszusteigen, wenn der seine Aufgaben und Zuständigkeiten verändern sollte.
Wie geht es weiter mit dem ESM?
Der Rettungsschirm
Der Nachfolger des „Rettungsschirms“ EFSF soll mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro Mitgliedstaaten der Eurozone unterstützen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Eigentlich sollte er schon zum 1. Juli starten.
Die Hürden
Der ESM tritt in Kraft, sobald ihn so viele Mitgliedstaaten ratifiziert haben, dass sie mit ihren Anteilen gemeinsam 90 Prozent des Stammkapitals stellen.
Der Stand
Bisher haben 13 der 17 Euro-Länder den ESM ratifiziert: Griechenland, Portugal, Slowenien, Frankreich, Spanien, Zypern, Finnland, Belgien, die Slowakei, Irland, Luxemburg und zuletzt in der
vergangenen Woche die Niederlande und Österreich. In Estland prüft den Vertrag das Verfassungsgericht, das am 12. Juli entscheidet. In Italien und Malta muss der ESM noch durch die Parlamente.
Das kann angesichts der Ankündigung der Europäischen Zentralbank, Staatsanleihen von Ländern unter dem ESM-Schirm aufzukaufen, durchaus von Bedeutung sein. Der potentielle Ausstieg von Deutschland aus dem ESM ist ein mächtiges Druckmittel.
Die Europa-Urteile des Bundesverfassungsgerichts
Maastricht-Urteil
1993: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der EU-Vertrag von Maastricht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Übertragung von Kompetenzen auf die Europäische Union im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion verstoße nicht gegen das Demokratieprinzip. Zugleich legt der Zweite Senat Grenzen fest: Solange die demokratische Legitimation der Europäischen Union über eine Rückkopplung an die nationalen Parlamente erfolgt, müssen dem Bundestag Aufgaben und Befugnisse "von substantiellem Gewicht" verbleiben. Auf diesem Gedanken basiert ein großer Teil der späteren Entscheidungen zur Europäischen Union (Urteil vom 12. Oktober 1993 - 2 BvR 2134/92 u.a.)
Euro-Verfassungsbeschwerden
1998: Der Zweite Senat verwirft zwei Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des Euro als offensichtlich unbegründet (Beschluss vom 31. März 1998 - 2 BvR 1877/97 u.a.).
Lissabon-Urteil
2009: Die Richter des Zweiten Senats unter dem heutigen Präsidenten Andreas Voßkuhle erklären das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon für verfassungsgemäß. Zugleich setzen sie aber der weiteren Integration Grenzen: Ein Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre unter dem Grundgesetz nicht möglich (Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a.).
Griechenland-Hilfen
2011: Karlsruhe billigt die ersten Rettungspakete für Griechenland und den vorläufigen Rettungsschirm EFSF. Zugleich setzen die Richter Grenzen für künftige Hilfen: Der Bundestag dürfe keinen Mechanismen zustimmen, die zu nicht überschaubaren Belastungen führen können. Jede Maßnahme größeren Umfangs muss vom Bundestag bewilligt werden. Die Abgeordneten müssen die Kontrolle über fundamentale haushaltspolitische Entscheidungen behalten (Az. 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10).
Neuner-Gremium
2012: Das Sondergremium des Bundestags für dringende Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF ist im Wesentlichen verfassungswidrig, entscheiden die Bundesrichter. Die Übertragung von Kompetenzen auf eine Runde aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses verletze die Rechte der anderen Abgeordneten. Nur in Ausnahmefällen sei aus Gründen der besonderen Vertraulichkeit eine Entscheidung durch das Sondergremium gerechtfertigt (Az. 2 BvE 8/11).
Informationsrechte des Bundestages
2012: Das Gericht stärkt erneut die Rechte des Bundestages. Nach dem Grundgesetz müssen in Angelegenheiten der Europäischen Union Bundestag und Bundesrat "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichtet werden. Das gelte schon, bevor die Regierung nach außen wirksame Erklärungen abgebe, entscheiden die Richter. Hieran habe sich die Regierung bei den Verhandlungen über den Rettungsschirm nicht gehalten (Az. 2 BvE 4/11).
Außerdem machen die Verfassungsrichter mit der ärgerlichen Geheimniskrämerei um die Details des ESM Schluss: Trotz der beruflichen Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen müssen Bundestag und Bundesrat umfassend informiert werden. Auch das ist ein bedeutender Sieg für die Kläger. Der leisetreterische Weg am Bundestag vorbei wird für die Euroretter also versperrt.
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