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Kommentare zu: Die Verlierer haben gewonnen

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7 Kommentare
  • 12.09.2012, 12:14 UhrNovaris

    Die Haftungsobergrenze wurde für Deutschland mit 190 Milliarden EURO festgeschrieben und Erhöhungen bedürfen der Zustimmung des Bundestages, aber welcher Bundestag wird Erhöhungen verweigern, wenn die Rettung des EUROs eine Erhöhung der Haftungsgrenze erforderlich machen sollte ???

    Nach dem bisherigen Abstimmungsverhalten des Bundestages in Sachen "EURO-Rettung" kann davon ausgegangen werden, dass geforderte Erhöhungen "abgenickt" werden und die Haftung für Deutschland de facto nach OBEN offen ist.

    "Praktische Politik" wird irgendwie jede vertragliche Bestimmung aushebeln.

  • 12.09.2012, 12:25 Uhrwalter

    Das Urteil zeigt, dass eine grenzenlose Vergemeinschaftung am Parlament vorbei nicht verfassungsgemäß ist. Schäuble hat vor allem den Passus des Vertrages, wonach Deutschland bei Ausfall eines Mitglieds des ESM, dessen Anteile (entsprechend der vorgesehenen Quote) automatisch zu übernehmen hat, vermutlich absichtlich nicht erkennen wollen. Demokratisch ist so ein Automatismus der Ausweitung des ESM nicht legitimiert. Auch den weiteren Passus des Vertrages, wonach die Anteile bei besonderem Finanzbedarf erhöht werden müssen, hat das BVerfG damit "gekippt".

    Man darf davon ausgehen, dass z. B. Schäube einen solchen Vertrag vom Inhalt her verstehen können muss und die "Ehrenwörter", die Haftungssumme könne nicht über die 190 Mrd. erhöht werden, denen des Herrn Barschel ähneln.

    Das Urteil bietet auch dem extrem unseriösen Versuch einer Bankenunion nach dem Vorbild des portugisischen Sozialisten und Soziologen Barroso eine klare Absage.

    Wenn der deutsche Steuerzahler als Wähler nicht beeinflussen kann, was portugiesiche, griechische und spanische Banken mit ihrem Geld machen und wie sie dieses "verbrennen", wäre es irrwitzig und antidemokratisch, den deutschen Steuerzahler und deutsche Banken dafür haften zu lassen.

  • 12.09.2012, 12:30 Uhrmathias

    Herr Knauß
    Ihre Beurteilung ist so was von daneben.
    Übertrifft alle Schönredner.

    Letztlich wurde der "Schwarze Peter" nur weiter-zurück-gereicht.

    Statt der heutigen 130Mrd wurden 190 gestattet,was jederzeit mit
    den Marionettenabgeordneten erhöht werden kann- ohne das deshalb
    erneut Klage eingereicht werden kann.

    Und da sind wir genau dort gelandet, was ich bereits schrieb:

    Wie viel Deutschland letztlich für den erhalt des euro zahlt, ist
    nicht klagbar.
    Und die Richter haben Ihre Posten gerettet.

    Bis auf den "Michel" sind also alle zufriedengestellt.
    Schlimmer als auf dem türkischem Basar.
    Dank auch solchen unkritischen Journalisten.
    MfG

  • 12.09.2012, 12:52 Uhrallesverloren

    "Diesen Vorbehalt muss Deutschland völkerrechtlich wirksam machen durch Protokollerklärungen beim Beitritt zum ESM"

    Nach meiner Interpretation kann der BP das Gesetz eben nicht unterschreiben. Er muss vorher eine völkerrechtlich verbindliche Ergänzung zum ESM erhalten. Die wird er aber nicht so einfach bekommen. Ich bin gespannt was da rauskommt.

    Das BVG sagt ganz klar, dass es keine Haftung über die 190 Mrd. € geben darf, ohne erneute Beschlüsse des Parlaments. Auch hier bin ich neugierig, wie unsere Regierung das umgehen wird. Vertrauen kann man denen leider nicht.




  • 12.09.2012, 12:58 Uhrsteuerhilfe.net

    Die Politikerkaste zu des Großkapitals Gnaden, ist sich doch im Bundestag auch einig (bis auf ein paar Ausnahmen)und Politik wird schon lange dort nicht mehr für das Volk gemacht. daher wird sicherlich jede Erhöhung wenn sie der Regierung notwendig erscheint, durchgewunken.
    Aber dennoch ein Teilsieg, für die Demokratie

  • 12.09.2012, 18:45 Uhreigentlichneutral

    Wenn nun genau die bestimmen dürfen, die bisher für eine unbegrenzte Haftung waren, ob wir über die 190 Mrd. hinaus haften, was soll dabei herauskommen?
    Damit haben doch genau die Falschen die Möglichkeit, die Haftung zu erhöhen.

  • 13.09.2012, 11:15 UhrBlickensdoerfer

    Die Auslegungszweifel bestehen zu Recht. Um diese Zweifel festzustellen, bedurfte es aber nicht das Bundesverfassungsgericht. Ein "Armutszeugnis" für alle diejenigen, welche diese Zweifel negierten, bestritten. Nun ist es geboten, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechende Auslegungszweifel im Rahmen des völkerrechtlichen Ratifikationsverfahrens ausräumt. (...) ." Erweist sich der für dieses Ausräumen geltend gemachte Vorbehalt als unwirksam, kann Deutschland an den ESM-Vertrag insgesamt nicht gebunden sein. Dieser Vorbehalt dürfe "allerdings nicht mit Ziel und Zweck des Vertrages unvereinbar sein". Doch Ziel und Zweck des Vertrages sind selbst zweifelhaft. Denn der Name dieses Vertrages "Europäischer Stabilitätsmechanismus" kann schon deshalb nicht zweifelsfrei Ziel und Zweck sein, weil "Stabilitätsmechanismus" ein in Deutsch unsinniges Worte-Konstrukt ist und die nach diesem Vertrag zu bildende Internationale Finanzinstitution nichts stabilisiert, erst recht nicht mechanisch.
    Die EZB wie auch die zu bildende Internationale Finanzinstitution mit dem Namen "ESM" gehören zum "System intergouvernementalen Regierens" europäischer Staaten. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte "kategorische Haftungsbeschränkung" für Deutschland in Höhe von 190 Mrd. Euro gilt also nicht nur für diese "ESM" genannte Institution. Dem Bundestag muss also, um die Realisierung dieser Forderung gesetzlich sichern zu können, die Höhe (in Euro) bisher bereits übernommener Haftungen, und dazu gehören auch Garantien und mögliche Haftungen aus Kapitalbeteiligungen, von der Regierung zur Entscheidung vorgelegt werden.

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