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Urteil gefallen: Weitere Reaktionen im Überblick

Urteil gefallen: Euro-Rettungsschirm ist rechtens - unter Auflagen

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Weitere Reaktionen im Überblick

Mit langanhaltendem Beifall haben die Abgeordneten des Europaparlaments auf die Genehmigung des Euro-Rettungsschirms durch das Bundesverfassungsgericht reagiert. Parlamentspräsident Martin Schulz unterbrach am Mittwoch die laufende Debatte in Straßburg mit den Worten: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen abgelehnt, der Europäische Stabilitätsmechanismus ist zulässig“. Daraufhin applaudierten die Parlamentarier 20 Sekunden lang. Der grüne Fraktionsvorsitzende Daniel Cohn-Bendit rief in den Saal hinein: „Da haben wir ja schon eine erste gute Nachricht heute.“

Andreas Rees, Deutschland-Chefvolkswirt Unicredit:

"Das ist ein guter Tag für die Euro-Zone. Sie erhält jetzt einen zweiten wichtiger Stützpfeiler in ihrer Architektur - mit dem ESM und Fiskalpakt auf der einen Seite sowie den EZB-Anleihenkäufen auf der anderen Seite. Diese beiden Stützen werden die Finanzmärkte beruhigen. Viele Krisenländer erhalten jetzt Zeit, um ihre Reformen voranzubringen. Damit befindet sich die Währungsunion auf einem guten Weg. Der ist zwar noch lang und steinig, aber er wird sich mittelfristig bezahlt machen."

Jörg Krämer, Commerzbank-Chefvolkswirt:

"Der ESM kann an den Start gehen. Die EZB wird im großem Stil Staatsanleihen kaufen. Wir bekommen eine Haftungsunion, die den Charakter der Währungsunion ändern wird - hin zu einer italienisch geprägten Währungsunion. Sie wird Parallelen aufweisen zum Italien der siebziger und achtziger Jahre."

Die Europa-Urteile des Bundesverfassungsgerichts

  • Maastricht-Urteil

    1993: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der EU-Vertrag von Maastricht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Übertragung von Kompetenzen auf die Europäische Union im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion verstoße nicht gegen das Demokratieprinzip. Zugleich legt der Zweite Senat Grenzen fest: Solange die demokratische Legitimation der Europäischen Union über eine Rückkopplung an die nationalen Parlamente erfolgt, müssen dem Bundestag Aufgaben und Befugnisse "von substantiellem Gewicht" verbleiben. Auf diesem Gedanken basiert ein großer Teil der späteren Entscheidungen zur Europäischen Union (Urteil vom 12. Oktober 1993 - 2 BvR 2134/92 u.a.)

  • Euro-Verfassungsbeschwerden

    1998: Der Zweite Senat verwirft zwei Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des Euro als offensichtlich unbegründet (Beschluss vom 31. März 1998 - 2 BvR 1877/97 u.a.).

  • Lissabon-Urteil

    2009: Die Richter des Zweiten Senats unter dem heutigen Präsidenten Andreas Voßkuhle erklären das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon für verfassungsgemäß. Zugleich setzen sie aber der weiteren Integration Grenzen: Ein Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre unter dem Grundgesetz nicht möglich (Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a.).

  • Griechenland-Hilfen

    2011: Karlsruhe billigt die ersten Rettungspakete für Griechenland und den vorläufigen Rettungsschirm EFSF. Zugleich setzen die Richter Grenzen für künftige Hilfen: Der Bundestag dürfe keinen Mechanismen zustimmen, die zu nicht überschaubaren Belastungen führen können. Jede Maßnahme größeren Umfangs muss vom Bundestag bewilligt werden. Die Abgeordneten müssen die Kontrolle über fundamentale haushaltspolitische Entscheidungen behalten (Az. 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10).

  • Neuner-Gremium

    2012: Das Sondergremium des Bundestags für dringende Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF ist im Wesentlichen verfassungswidrig, entscheiden die Bundesrichter. Die Übertragung von Kompetenzen auf eine Runde aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses verletze die Rechte der anderen Abgeordneten. Nur in Ausnahmefällen sei aus Gründen der besonderen Vertraulichkeit eine Entscheidung durch das Sondergremium gerechtfertigt (Az. 2 BvE 8/11).

  • Informationsrechte des Bundestages

    2012: Das Gericht stärkt erneut die Rechte des Bundestages. Nach dem Grundgesetz müssen in Angelegenheiten der Europäischen Union Bundestag und Bundesrat "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichtet werden. Das gelte schon, bevor die Regierung nach außen wirksame Erklärungen abgebe, entscheiden die Richter. Hieran habe sich die Regierung bei den Verhandlungen über den Rettungsschirm nicht gehalten (Az. 2 BvE 4/11).


Kevin Lilley, European Equites Fund Manager, Old Mutual Asset Management:

"Der Markt hatte damit gerechnet, auch mit Auflagen, die es nun offenbar gibt. Was ich bislang an Auflagen gesehen habe, scheint keine große Überraschung zu sein. Zumindest hat es den Markt nicht negativ überrascht und daher kann es mit den Kursen weiter nach oben gehen."

Jörg Rahn, Markenstratege von Marcard, Stein & Co.:

"Für die Märkte positiv ist, dass die Verfassungsrichter grünes Licht gegeben haben. Positiv ist auch, dass die bisherige Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro aufgestockt werden kann. Da das aber an die Zustimmung des Bundestags gekoppelt wird, ist in der derzeitigen rechtlichen Form wohl keine Banklizenz für den ESM möglich. Offenbar wollen die Richter verhindern, dass der Betrag unbegrenzt aufgestockt werden kann."

David Thebault, Global Equities, Paris:

"Das ist ein positiver Ausgang mit akzeptablen Bedingungen, und der Markt sollte darauf positiv reagieren. Die Euro-Zone hat eine weitere Hürde genommen - langsam, aber sicher wird die Region stabiler, weniger risikoreich. Das einzig große Problem, das wir jetzt noch haben, ist Spanien. Aber der Mechanismus, um die Probleme des Landes anzugehen, nimmt Gestalt an."

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Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands begrüßte, dass das Bundesverfassungsgericht den Weg für den dauerhaften ESM frei gemacht hat. „Die Europäische Union und der Euroraum erhalten mit dem ESM und dem Fiskalpakt überzeugende Werkzeuge zur glaubhaften Bekämpfung von Krise und Spekulation“, sagte Hauptgeschäftsführer Hans Reckers in Berlin.

14 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 13.09.2012, 16:35 UhrCanabbaia

    Der Artikel bricht ziemlich unvermittelt ab. Die Autoren schreiben zwar richtig:
    "Doch zugleich verkennt diese Argumentation, dass das Gericht auch einer weiteren, mindestens genauso wichtigen Prämisse folgt: Ein Urteil soll immer die Fortentwicklung der vorherigen sein und nicht mit dessen Prinzipien brechen. So lautet die eigentliche Frage: Lassen sich diese Prämissen überhaupt vereinbaren?"

    Aber diese Frage beantworten sie leider nicht. Fakt ist: Mit dem vorliegenden Urteil hat das Gericht es gebilligt, dass die Politik ihr Versprechen "No Bailout" kurzerhand einkassiert hat. Und das auch noch auf einem ausgesprochen fiesen Weg, nämlich indem man das Bailoutverbot auf dem Papier hat stehen gelassen, andererseits aber ein faktisches Bailout-Gebot in den AEUV eingefügt hat (indem es die Klagen gegen Deutschlands Zustimmung zum neuen 136 Abs. 3 AEUV abgewiesen hat).
    Damit hat auch das Gericht sein eigenes früheres (quasi) Versprechen (etwa in Abs. 129 des Urteils vom 7.09.2011)gebrochen, dass es eine Abschaffung des Bailout-Verbots nicht zulassen werde.
    Nicht nur die Politiker, sondern sogar das Bundesverfassungsgericht haben also uns Bürger regelrecht verscheißert!

  • 13.09.2012, 09:59 UhrSkepsis

    Na endlich, die Demokratie ist tot, Überwachung ist Trend, Selbstbestimmung wurde mit Selbstaufgabe gleichgesetzt. Alle warten auf ein Einhalten der Verpflichtungen welche seit Tag und Jahr jedoch unentwegt von der sogenannten politischen Klasse torpediert werden. Insofern ist es nur eine unbedeutende Beobachtung, dass jene, welche politisch am Ruder scheinen, beste Verbindungen zur Finanzindustrie hegen. Eigentlich alles auf Schiene, wenn da nicht jene wären, nämlich die lästigen Betroffenen, welche mir Arbeitslosigkeit, Lohnkürzungen, Abbau sozialer Stützungen, Lohndumping, Ad-Hoc Gesetzgebung.. ihr klägliches Dasein fristen dürfen. Kurzum die Bevölkerung. Aber schau ma mal...

  • 13.09.2012, 05:35 UhrJoselyn

    Mit dieser Entscheidung hat Karlsruhe Deutschland dem Untergang geweiht. Damit kann Frau Merkel & Co nun schalten und walten wie sie will. Das Euro-Desaster hat uns die höchsten Schulden beschert, die Deutschland jemals hatte und funktioniert bis heute nicht.

    Die Merkel-Regierung hat es schließlich durch Dumpinglöhne und Zeitarbeit geschafft, dass Deutschland zu einem Billiglohnland wurde. Von einem Sozialstaat und der Demokratie sind wir weit entfernt, wir haben eher eine "diktatorische Demokratie", bei der einige wenige das Sagen haben und man als normaler Bürger und Wähler hilflos zusehen muss.

    Immer mehr Menschen werden und sind arbeitslos oder erhalten nur Minimallöhne. Wir haben 1,5 Millionen Jugendliche die arbeitslos sind, bereits jetzt gehen 120.000 Rentner noch arbeiten, weil sie sich mit ihrer Rente nicht einmal den Lebensunterhalt sichern können.

    Second Magazine vom 08.04.12:
    Aufgrund des Artikels (Thema Arbeitslosigkeit in Deutschland) hatten wir eine tiefergehende Analyse vorgenommen, und wir kamen zu dem Schluss, das darf doch nicht wahr sein:
    5,4 Millionen Menschen empfangen ALG I+II. (Statistisches Bundesamt)
    8,8 Millionen Menschen ernähren sich unterhalb des Mindestlohnes (DGB 14.03.12)
    18 Millionen Menschen bekommen Geld zur Grundsicherung (Statistisches Bundeamt)
    nicht weniger als 32 Millionen Menschen haben im Monat weniger als 400,00 €. Das lässt sich auch nicht mit den immer wieder gefälschten Zahlen beschönigen.

    Und das alles nur wegen ein paar Wenigen, die sich ihr Ego aufpolstern müssen und ihre Kassen noch weiter füllen wollen, wird ein ganzes Land geopfert.

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