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Urteil: Weiter nächtliche Flüge über Berlin

von Kerstin Dämon

Pech für die Anwohner: Das Bundesverwaltungsgericht hat weitere Nachtflüge am Flughafen Berlin Schönefeld erlaubt. Erst Dienstag verlor der Frankfurter Flughafen seine Genehmigung. Fraport sucht bereits nach Ausweichmöglichkeiten.

Nachtflugverbot Quelle: AP
Nachtflugverbot Quelle: AP

Noch ist er gar nicht geöffnet und schon wird über ihn das erste Urteil gefällt: Der künftige Hauptstadtflughafen Berlin Schönefeld. Anwohner und Anrainergemeinden wollten ein komplettes Nachtflugverbot erwirken. Heute wies das Leipziger Bundesverwaltungsgericht die Klagen zurück, die Flieger dürfen starten. Allerdings handelt es sich um eingeschränkte Flüge in den sogenannten Randzeiten zwischen 22.00 und 24.00 Uhr nachts und zwischen 5.00 und 6.00 Uhr morgens. In der Zeit von Mitternacht bis 5.00 Uhr früh herrscht Ruhe. Wie auf den meisten deutschen Flughäfen. Nur an den Flughäfen in Bremen, Köln/Bonn und dem Frachtflughafen in Halle gibt es keine oder kaum Einschränkungen bezüglich nächtlichen Starts und Landungen.

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Extremer Zeitdruck

Kasseler Richter haben am Dienstag dem Flughafen Frankfurt ein Nachflugverbot erteilt. Ab wann das Verbot gilt, ist noch unklar. Zur Debatte stehen der Start des Winterflugplans - der 30. Oktober - oder die Inbetriebnahme der neuen Landebahn am 21. Oktober. In beiden Fällen haben Fluglinien und Spediteure kaum Zeit umzudisponieren. „Wir arbeiten unter extremen Zeitdruck, die Frist ist sehr kurz", sagte ein Sprecher des Lufthansa-Konzerns.

Geschäft bedroht?

Die Lufthansa prüft derzeit, welche Flüge sie in die Randzeiten verschieben, welche sie auslagern kann und welche entfallen müssen. Sicher sei jetzt schon, dass die Entscheidung Verluste verursache; es gehe darum, Schaden zu begrenzen. Auch die Frachtflieger sehen ihr Geschäft bedroht und beginnen, ihre Flugpläne über den Haufen zu werfen und nach Ausweichflugplätzen Ausschau zu halten.

Nachtflüge sind Standortvorteil

In der Luftverkehrsbranche wurde am Mittwoch harsche Kritik darüber laut, dass die Verwaltungsrichter eineinhalb Wochen vor Inbetriebnahme der neuen Start- und Landebahn alles über den Haufen werfen und einen Beschluss von Januar 2009 abändern. Verschiedene Verbände der Tourismus- und Transportwirtschaft, wie auch der Deutsche ReiseVerband nannten die Nachtflüge in Frankfurt in einer gemeinsamen Erklärung einen "seit Jahrzehnten bewährten und nachgefragten Bestandteil des Frankfurter Standortangebots."

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3 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 14.10.2011, 19:29 UhrAnonymer Benutzer: Grünenfresser

    Selten dämlich

    Was haben die Grünen mit dem Urteil zu berlin zu tun?
    Standen die etwa vor Gericht oder haben selbst gerichtet?

    Werden die nächstens auch noch für das Glatteis auf den Straßen verantwortlich gemacht?

  • 13.10.2011, 23:10 UhrAnonymer Benutzer: Pech für die Anwohner :

    Jawoll, weg mit diesen zweibeinigen Störenfriede - her mit dem Shareholder Value *) !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    *) = Fremdländische Heuschrecken stopfen sich (am deutschen Finanzamt vorbei) die Taschen voll.

  • 13.10.2011, 19:13 UhrAnonymer Benutzer: Hägar Schmidt

    "Die Verbände befürchten, dass Fluglinien und Speditionen dauerhaft ins europäische Ausland abwandern." - so ein Quatsch. Sie können gern in die Wüste auswandern, wenn sie wollen, aber da gibt es eben keine wohlhabende Kundschaft, die mitfliegen will.

    im übrigen haben die Grünen mit der SPD Nachtflüge in Köln-bonn, die über Köln (!) und anderen dicht besiedelten Wohngebieten durchgeführt werden, für immer und ewig erlaubt. So sind die nun mal, die Grünen.

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