Urteil zu Kükentötungen Wenn Niedrigpreise Tiere umbringen

Brütereien dürfen männliche Küken weiter töten, hat das Oberverwaltungsgericht Münster geurteilt. Um das Massentöten zu beenden, ist vor allem der Verbraucher gefragt – und die Politik. Eine Analyse.

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Die Tiere sind für die Eiproduktion von keinem Nutzen – und werden daher nach ihrer Geburt geschreddert oder vergast. Quelle: dpa

Berlin Rund 50 Millionen männliche Küken werden jährlich nach dem Schlüpfen vergast und geschreddert. Ist das wirtschaftlich erforderlich – oder skrupelloser Tiermord?

Das wirtschaftliche Kalkül der Brütereien hat nun vorerst gesiegt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Freitag entschieden, dass die umstrittene Praxis nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Das Gesetz verbietet das Töten von Tieren ohne „vernünftigen Grund“. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei für die Brütereien mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden, lautete die Begründung der Richter. Für Kükenzüchter haben die männlichen Tiere keinen Wert. Sie legen später keine Eier und eignen sich nicht zur Mast.

Doch ist es nicht als Teil des Geschäfts einer Geflügelaufzucht anzusehen, dass auch männliche Küken schlüpfen – für die zunächst eine angemessene Versorgung sichergestellt werden muss? Jedes Industrieunternehmen hat mit Abfällen und Nebenprodukten zu kämpfen, für die es die Verantwortung trägt. Um es drastisch auszudrücken: Betreiber von Atomkraftwerken können ihren Atommüll auch nicht einfach in den Wald werfen, sondern müssen sich anständig um die Entsorgung kümmern. Warum sollte das den Brütereien nicht zumutbar sein? Nebenbei sei nochmals darauf hingewiesen: Es geht hier um Lebewesen.

Nun haben die Richter mit ihrer Aussage recht, dass bei den derzeitigen Eier- und Fleischpreisen die Kükenaufzucht das Geschäft wohl unrentabel machen würde. Und auch Agrarminister Christian Schmidt (CSU) liegt nicht falsch, wenn er betont, dass bei einem Verbot die Gefahr besteht, dass die Unternehmen ins Ausland abwandern. Das schreckliche Schreddern der Tiere wäre damit nicht beendet. Der Landwirtschaftsminister setzt auf eine neue Technik, wonach das Geschlecht eines befruchteten Hühnereis vor dem Schlüpfen erkannt werden kann. Doch das Verfahren wird frühestens 2017 einsetzbar sein.

Vielleicht liegt die Lösung daher bei uns Verbrauchern: Wir tragen für die Fehlentwicklung genauso die Verantwortung wie die Geflügelzüchter. Wir befördern mit der Nachfrage nach billigen Eiern, dass Küken zu einem Wegwerfprodukt werden. Dabei zeigen Studien, dass ein Großteil der Verbraucher bereit wäre, mehr für Fleisch und andere Tierprodukte zu bezahlen, wenn der Betrieb sich um das Tierwohl kümmert.

Die Bundesregierung sollte deshalb dafür sorgen, dass der Kunde beim Einkauf auf einen Blick erkennt, ob mit einem Produkt Tierschutz oder Tierleid verbunden ist. Dann kann sich der Verbraucher für den tierfreundlicheren Betrieb entscheiden – und somit den abscheulichen Geschäftsmodellen die Grundlage entziehen.

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