Verbotene Kohl-Protokolle Altkanzler will Schadenersatz in Millionenhöhe

Fünf Millionen Euro. Soviel Schadenersatz fordert Altkanzler Helmut Kohl von Autoren und Verlag des inzwischen verbotenen Buchs „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ – mindestens. Der Verlag bleibt gelassen.

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Der Altkanzler verlangt von Autoren und Verlag des Buchs „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ eine Millionenentschädigung. Quelle: dpa

Hamburg Altkanzler Helmut Kohl verlangt für die inzwischen verbotene Veröffentlichung von brisanten Äußerungen über andere Politiker Schadenersatz in Millionenhöhe. Seine Anwälte forderten von den Autoren des Buchs „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“, Heribert Schwan und Tilman Jens, sowie der Verlagsgruppe Random House mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen, berichtete „Spiegel online“ am Dienstag. Die Veröffentlichung der Zitate habe das politische Lebenswerk Kohls sowie seine Freundschaft zu langjährigen Weggefährten beschädigt, machten die Anwälte geltend.

Das Oberlandesgericht Köln hatte im Mai die Veröffentlichung von 115 Kohl-Zitaten für unrechtmäßig erklärt. Das Buch von Schwan und Jens darf deshalb in der ursprünglichen Form nicht mehr verbreitet werden. Die Zitate stammen aus Gesprächen, die Kohl vor mehr als zehn Jahren mit Schwan geführt hat. Auf der Grundlage dieser Gespräche schrieb der Journalist in Kohls Auftrag als Ghostwriter dessen Memoiren. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich beide. Schwan veröffentlichte daraufhin im vergangenen Jahr zusammen mit Jens das Vermächtnis-Buch.

Der Justiziar von Random House, Rainer Dresen, nannte die geforderte Summe „nicht seriös“. Random House sehe der Klage gelassen entgegen, sagte er „Spiegel online“. In einem Schadenersatzverfahren müssten alle Passagen einzeln darauf überprüft werden, ob sie Kohls Persönlichkeitsrechte „besonders schwerwiegend verletzten“. Das sei bislang nicht geklärt.

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