Verbraucherschützer schlagen Alarm Wegen Air Berlin fallen immer mehr Flüge aus

Reisende in Deutschland müssen derzeit viel Geduld und Nerven aufbringen. Vor allem die Beschwerden über Flugverspätungen haben im ersten Halbjahr deutlich zugenommen. Das ruft Verbraucherschützer auf den Plan.

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Bei Air Berlin ist der wachsende Reiseärger längst Chefsache. Quelle: Reuters

Loslassen und abheben: Millionen Deutsche starten dieser Tage mit dem Flieger in die Ferien. Dass dies reibungslos abläuft, scheint angesichts neuer Zahlen der Schlichtungsstelle für öffentlichen Verkehr eher unwahrscheinlich.

Rund 6900 unzufriedene Reisende wandten sich im ersten Halbjahr an die von der Bundesregierung als Schlichtungsstelle für Bahn, Luftverkehr, Fernbus und Schiff anerkannte Einrichtung in Berlin, wie aus einer dem Handelsblatt vorliegenden Übersicht hervorgeht. Das sind 1470 Fälle oder 27 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Vor allem Verspätungen und Ausfällen von Flügen fallen erheblich ins Gewicht. Rund 5300 Passagiere reichten in den ersten sechs Monaten einen Schlichtungsantrag bei der Schlichterstelle ein, 31 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2016. Hinzu kamen rund 1200 Anträge von Bahnfahrgästen (nahezu unverändert), 200 von Fernbusreisenden (plus 29 Prozent) und 200 von Nahverkehrsnutzern (plus 36 Prozent).

Noch schlechter fallen die Zahlen des Fluggastrechteportals EUclaim aus, die am Montag veröffentlicht wurden. Laut der Datenbank des Inkassounternehmens fielen von Anfang Januar bis Ende Juni 9.861 Flüge von und nach Deutschland aus. Mit einer Verspätung von über drei Stunden seien 2.602 Maschinen gelandet. Pro Tag gebe es in Deutschland damit durchschnittlich 68,8 Problemflüge. „Die Hauptursachen für Flugausfälle und -verspätungen in diesem Jahr waren die Probleme von Air Berlin und der Streik an den Berliner Flughäfen im März“, so Stefanie Winiarz, Deutschland-Chefin von EUclaim.

Verbraucherschützer sprechen angesichts der Statistik von einem „desolaten Zustand“ für die Betroffenen. „Uns ist es wichtig, dass die Kunden in solchen Fällen auch entschädigt werden“, sagte Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), dem Handelsblatt. Hier seien vor allem die Unternehmen gefragt. Doch im Ernstfall, wenn etwa eine Airline zahlungsunfähig wird, kann eine Entschädigung schnell auf der Kippe stehen. Vor allem, weil der Gesetzgeber, wie der VZBV kritisiert, für solche Fälle keine Vorsorge getroffen hat.

Die größten Fluggesellschaften Europas

Bei konventionellen Entschädigungsforderungen stehen den Verbrauchern indes zunächst noch andere Wege offen. Entweder die Unternehmen entschädigen von sich aus oder sie lassen sich auf eine Schlichtung ein. Dann, so die Schlichtungsstelle, werde die Schlichtungsempfehlung in rund 80 Prozent der Fälle sowohl vom Reisenden als auch vom betroffenen Verkehrsunternehmen anerkannt. An dem Verfahren beteiligen sich derzeit 46 Fluggesellschaften, 5 mehr als vor einem Jahr, darunter alle deutschen Airlines. Insgesamt sind damit nun 360 Verkehrsunternehmen Mitglieder der SÖP, 100 mehr als Mitte 2016.

Ein Grund für den Anstieg bei den Schlichtungen ist etwa der Umbau bei einzelnen Luftfahrtunternehmen. Dies habe „zu entsprechenden Problemen in der Abwicklung des Flugangebots“ geführt, sagte der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle, Heinz Klewe. Auch in diesen Fällen sei häufig ein Kompromiss zwischen Anbieter und Kunden gefunden worden.

Der wachsende Reiseärger bei Air Berlin ist indes längst Chefsache. Für Flugausfälle und Verspätungen will die Airline „deutlich mehr als zehn Millionen Euro“ Schadenersatz an ihre Kunden leisten. „Wir legen Sonderschichten ein, um die Gelder auszuzahlen“, sagte jüngst Vorstandschef Thomas Winkelmann der „Rheinischen Post“. Seit dem Wechsel auf einen neuen Flugplan Ende März gibt es zahlreiche Verspätungen und Flugausfälle bei der hoch verschuldeten Fluggesellschaft.

Unions-Fraktion reagiert zurückhaltend auf VZBV-Forderung

Das lässt auch die Verbraucherschützer nicht kalt. Der VZBV befürchtet, dass im Fall der Fälle, etwa wenn eine Airline in finanzielle Schieflage gerät, die Kunden auf ihren Forderungen sitzen bleiben könnten. Wegen einer Schutzlücke im geltenden Reiserecht, wie es heißt.

Für Pauschalreisen sieht das Reiserecht eine zwingende Absicherung der Reisekosten durch den Veranstalter durch einen externen Versicherer vor, der dem Kunden die Erstattung des Reisepreises im Fall einer Insolvenz vor Reiseantritt garantiert. Die Absicherung gilt aber nur für Pauschalreisen, also eine Kombination von wenigstens zwei Leistungen, die vom Veranstalter als Paket angeboten werden, etwa Anreise und Übernachtung. Wird nur eine Leistung verkauft, wie ein Flug, eine Bahn- oder Busfahrt, handelt es sich nicht um einen Pauschalreise-Vertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sondern um eine Vermittlungsleistung des Reisebüros oder Online-Anbieters, zu der kein Schutzmechanismus vorgesehen ist.

Verbraucherschützer sehen daher die Politik in der Pflicht, gesetzlich nachzusteuern. „Wir brauchen einen Insolvenzschutz, der alle Fluggäste wirksam gegen eine Insolvenz von Fluggesellschaften absichert“, sagte Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Airlines sollten grundsätzlich gesetzlich verpflichtet werden, eine Insolvenzversicherung zugunsten vorausbezahlter Kundengelder abzuschließen, wie es bereits bei Pauschalreiseanbietern seit über zwanzig Jahren der Fall ist.“

Aufstieg und Niedergang von Air Berlin
Kim Lundgren (l), Mitgründer und Präsident der 'Air Berlin Inc.' und Pilot, mit seinem Sohn Shane Lundgren, ebenfalls Pilot bei Air Berlin Inc. Quelle: airberlin
Joachim Hunold Quelle: airberlin
Einstieg ins Linienfluggeschäft Quelle: airberlin
Service an Bord von Air Berlin 2003 Quelle: airberlin
Niki Lauda (2009) Quelle: dpa
Airbus A 320 (2005) Quelle: airberlin
dba Air Berlin Quelle: AP

Bei der Politik dringt der VZBV mit seiner Forderung jedoch nicht durch. „Selbstverständlich ist es wichtig, Marktentwicklungen zu beobachten und im Störungsfall gesetzgeberisch zu handeln“, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der Unions-Bundestagsfraktion, Daniela Ludwig (CSU), dem Handelsblatt. „Hierzu bedarf es allerdings einer genauen Analyse und Abwägung, ob angesichts der Zahl der verkauften Flugtickets und der tatsächlich auftretenden Schadensfälle, eine flächendeckende Insolvenzversicherung gerechtfertigt ist.“

Ludwig gab zudem zu bedenken, dass der von Reiseversicherungen und einigen Airlines angebotene freiwillige Versicherungsschutz „recht wenig genutzt“ werde, was darauf hindeuten könne, dass ein tatsächlicher Bedarf nicht gesehen werde. „Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass es eines gesetzlichen Insolvenzschutzes bedarf, ist nicht zwingend“, betonte die CSU-Politikerin.


Airline Condor hält Rekord für bislang längste Verspätung des Jahres

Zwar kenne das deutsche Recht mit dem „Sicherungsschein im Reisegewerbe“ eine solche Versicherung, etwa für den Fall der Insolvenz eines Veranstalters von Pauschalreisen. Aber vielmehr noch als Reisen, würden regelmäßig Geschäfte in vielen anderen Wirtschaftsbereichen abgeschlossen, insbesondere mit Dienstleistungsunternehmen. „Hierfür kennt unsere Rechtsordnung keine Insolvenzpflichtversicherung“, so Ludwig. Wenn aber jedes dieser Rechtsgeschäfte, das sich im Preissegment eines Flugtickets befinde, mit einer solchen Versicherung abgeschlossen werden würde, „würde das unser Wirtschaftsleben erheblich verteuern“.

Abgesehen davon wies Ludwig darauf hin, dass eine Versicherung immer für den Fall gedacht, der eigentlich nicht eintreten solle. Bei Reiseversicherungen sei es daher, wie bei anderen Versicherungen auch, eine Frage der Abwägung, ob man das Risiko eingehen wolle oder nicht. „Bei dieser Abwägung spielt die Frage der Kosten und der Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Schadenfalles eine entscheidende Rolle“, erläuterte die CSU-Politikerin. Von den hunderten Fluggesellschaften weltweit hätten im vergangenen Jahr aber lediglich neun den Betrieb eingestellt. Und, so Ludwig, nicht alle Insolvenzen endeten auch mit einem Totalverlust für den Kunden.

von Rüdiger Kiani-Kreß, Philipp Mattheis

Somit bleibt den Reisenden nur die Hoffnung, dass ihre Airline nicht in die Pleite rutscht. Ärger über Verspätungen müssen sie dann eben ertragen oder sie versuchen, eine Entschädigung zu bekommen. Ganz ohne sind Verzögerungen im Luftverkehr nämlich auch nicht. Laut der Datenbank von EUclaim hält den Rekord für die bislang längste Verspätung des Jahres die Airline Condor. Flug DE1478 von Frankfurt am Main nach Teneriffa landete Anfang Juli erst mit einer Verspätung von mehr als 44 Stunden. Schuld daran war laut Condor ein Vogelschlag.

Nicht viel besser erging es den Passagieren des Eurowings-Flugs EW176 von Köln nach Mauritius, wie EUclaim berichtet. Anfang Februar erreichten sie mit mehr als 33 Stunden Verspätung ihr Reiseziel. Ein Trostpflaster für die Strapazen: Laut EU-Recht erhalten Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro, wenn die Airline für die Verzögerung verantwortlich ist.

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