Die von SPD und Grünen geführten Landesregierungen wollen die Vermögensteuer wiedereinführen. Grundsätzlich sollen demnach Großvermögen von mehr als zwei Millionen Euro jährlich mit einem Prozent besteuert werden. Der Freibetrag für Ehepaare soll doppelt so hoch sein, wie der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) am Mittwoch in Düsseldorf berichtete.
Der Plan sei, bei einem Steuersatz von einem Prozent auf große Vermögen 11,5 Milliarden Euro zusätzlich in die klammen Landeskassen zu spülen, sagte der NRW-Finanzminister. Diesen Betrag hätten Experten des Deutsches Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) errechnet, die im Auftrag der Länder Rheinland Pfalz, NRW, Baden-Württemberg und Hamburg das Gutachten angefertigt haben. Nach der Sommerpause wollen diese Länder nun eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen.
"Eine Frage der ökonomischen Vernunft"
"Allein bis zu 3,5 Milliarden Euro - abzüglich etwa einer Milliarde für den Länderfinanzausgleich - würden auf NRW entfallen", betonte der SPD-Politiker Borjans. Damit wäre der Landeshaushalt ausgeglichen. "Es geht uns dabei nicht um Omas klein Häuschen oder das Sparbuch der Enkel", sagte der Minister.
Zudem solle keine Substanz vernichtet oder der Mittelstand in seiner Existenz gefährdet werden. Nach Berechnungen des DIW käme die vorgeschlagene Vermögensteuer bundesweit auf 140 000 natürliche und 165 000 juristische Personen zu - also Unternehmen und Kapitalgesellschaften.
Künftig solle in der jährlichen Vermögensteuererklärung der aktuelle Marktwert von Kapital-, Immobilien- und Grundstücksvermögen angegeben werden, erläuterte der Minister.
"Die angemessene Beteiligung großer Vermögen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sie ist vor allem eine Frage der ökonomischen Vernunft," sagte Walter-Borjans. Wer in Deutschland auch künftig in Wohlstand leben und sein Vermögen mehren wolle, müsse ein Interesse daran haben, dass in Bildungssystem und in Infrastrukturen investiert werden könne.