Verspätung von Flügen
Ist der Flieger zu spät, ist erst mal Warten angesagt: Fünf Stunden muss ein Passagier sich gedulden, bis er den Flugpreis zurückfordern kann. Verpflegung und Telefonate muss die Airline erst ab einer Verspätung von zwei bis vier Stunden übernehmen. Eine Entschädigung gibt es nur, wenn die Maschine mehr als drei Stunden aus vermeidbaren Gründen zu spät kommt.
Das galt jedoch lange nicht für Anschlussflüge: Wer pünktlich am ersten Flughafen losflog, aber am Zielort zu spät ankam, hatte geringe Chancen auf Ausgleichzahlungen. Das kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende Februar und entschied, dass der Zeitpunkt des Abfluges keine Rolle bei Ausgleichszahlungen spielt, sondern der Zeitpunkt der Ankunft am Zielort (Az: C-11/11).
Jetzt neu: Wird der Start verschoben, muss die Airline Fluggäste künftig spätestens eine halbe Stunde nach der vorgesehenen Abflugzeit über die Gründe für die Verzögerung informieren - und zwar detailliert: Streiken die Fluglotsen, ist die Maschine noch nicht da oder fehlt die Crew? Bislang gelten nur ganz allgemeine Info-Pflichten.