Gepäcktransport bei Zwischenlandung
Was geschieht eigentlich, wenn dem Passagier ein Anschlussflug verweigert wird - nur weil der Zubringer zu spät landete und die Fluggesellschaft es nicht geschafft hat, das Gepäck rechtzeitig umzuladen? Ein aktuelles Urteil des BGH garantiert den Passagieren jetzt das Recht auf Schadenersatz für Ausgaben für Hotelunterkunft und Verpflegung, wenn die Reise erst am Folgetag fortgesetzt werden kann.