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26.02.2013

Verpasste Anschlussflüge: Die wichtigsten Rechte von Fahr- und Fluggästen

Zuletzt hat der europäische Gerichtshof die Rechte von Passagieren gestärkt. Jetzt beschloss die EU-Kommission neue Regelungen. Die meisten sind gut für Flugreisende, ein Beschluss schränkt ihre Rechte jedoch ein. Diese Rechte sollten Sie kennen.

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Verspätung von Flügen IIEntscheidend für Entschädigung ist übrigens künftig die Verspätung am Ziel der Reise - und nicht die beim Abflug. Das betrifft vor allem Kunden, die einen Anschlussflug gebucht haben und diesen verpassen. Wenn sie ein europäisches Reiseziel (bis zu 3500 Kilometern Entfernung) mehr als fünf Stunden später erreichen, können sie bis zu 600 Euro Ausgleich verlangen. Bei Transatlantikflügen gilt dies erst ab 12 Stunden. Bislang konnte ein Kunde bei einem Direktflug schon ab drei Stunden Verspätung um finanziellen Ausgleich bitten. Quelle: AP
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Verspätung von Flügen II

Entscheidend für Entschädigung ist übrigens künftig die Verspätung am Ziel der Reise - und nicht die beim Abflug. Das betrifft vor allem Kunden, die einen Anschlussflug gebucht haben und diesen verpassen. Wenn sie ein europäisches Reiseziel (bis zu 3500 Kilometern Entfernung) mehr als fünf Stunden später erreichen, können sie bis zu 600 Euro Ausgleich verlangen. Bei Transatlantikflügen gilt dies erst ab 12 Stunden. Bislang konnte ein Kunde bei einem Direktflug schon ab drei Stunden Verspätung um finanziellen Ausgleich bitten.

Bild: AP
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