Verspätung von Flügen II
Entscheidend für Entschädigung ist übrigens künftig die Verspätung am Ziel der Reise - und nicht die beim Abflug. Das betrifft vor allem Kunden, die einen Anschlussflug gebucht haben und diesen verpassen. Wenn sie ein europäisches Reiseziel (bis zu 3500 Kilometern Entfernung) mehr als fünf Stunden später erreichen, können sie bis zu 600 Euro Ausgleich verlangen. Bei Transatlantikflügen gilt dies erst ab 12 Stunden. Bislang konnte ein Kunde bei einem Direktflug schon ab drei Stunden Verspätung um finanziellen Ausgleich bitten.