„Außergewöhnliche Umstände“
Weil es ein Reizwort ist. Häufig berufen sich Airlines auf höhere Gewalt, um eine Entschädigung bei längeren Verspätungen zu vermeiden. Erstmals listet die EU-Kommission nun auf, was dazu gehört: Etwa Naturkatastrophen wie Schneechaos sowie Streiks von Fluglotsen. Ausgeschlossen sind technische Probleme, die beim Routinecheck der Maschine gefunden werden, oder das Nichtauftauchen der Besatzung.