Betreuung
In diesem Bereich wurden die Rechte der Kunden beschnitten: Leistungen zur Betreuung der Passagiere sollen bei „außergewöhnlichen Umständen“ auf drei Tage begrenzt werden. Danach wäre ein Passagier auf sich selbst gestellt - selbst wenn er mehr als eine Woche nicht fliegen kann, wie nach der Aschewolke des isländischen Vulkans 2010. Bislang gilt dies zeitlich unbegrenzt.