Flug fällt aus
Wird der Flug annulliert, gelten erst einmal die selben Rechte wie bei der Überbuchung: Die Airline sollte dem Passagier so schnell wie möglich einen Ersatzflug suchen und sich darum kümmern, dass er gut versorgt ist. Die einzige Ausnahme: Hat die Airline den Flug rechtzeitig abgesagt oder hat ein "unvermeidbares Ereignis" dazu geführt, dass die Maschine nicht wie geplant abheben konnte, muss die Fluglinie abweichend zur Überbuchung kein bares Geld erstatten.