Verpflichtung für soziale Netzwerke Merkel offen für Nachbesserungen am Gesetz gegen Hassbotschaften

Das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke, Hinweisen auf strafbare Äußerungen nachzugehen und zu löschen. Die Bundesregierung musste massive Kritik einstecken, nun zeigt sich Angela Merkel offen für Nachbesserungen.

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Die Bundeskanzlerin ist bereit das neue Gesetz gegen Hassbotschaften im Internet weiter anzupassen. Quelle: dpa

Berlin Bundeskanzlerin Angela Merkel ist zu Nachbesserungen am Gesetz gegen Hassbotschaften im Internet bereit. „Wir schauen jetzt natürlich, wie dieses Gesetz wirkt, was passiert, und wir werden es auch mit Sicherheit evaluieren“, sagte die Kanzlerin in ihrer am Samstag veröffentlichten wöchentlichen Video-Ansprache. Es könne sein, „dass wir auch hier Veränderungen vornehmen müssen“. Der Grundansatz, dass eine Regelung in dem Bereich nötig sei, bleibe aber absolut richtig. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz seien nun auch Plattformbetreiber für die Inhalte verantwortlich, die sie verbreiteten.

Das Gesetz war auch Thema der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD, deren Experten sich ähnlich wie die Kanzlerin äußerten. „Wir werden auch weiterhin den Schutz der Meinungsfreiheit sowie der Persönlichkeitsrechte der Opfer von Hasskriminalität und strafbaren Äußerungen sicherstellen“, heißt es in ihrem Entwurf zum Koalitionsvertrag. Die Berichte, zu denen die Plattformbetreiber verpflichtet seien, sollten sorgfältig ausgewertet werden. Union und SPD wollte sie „zum Anlass nehmen, um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz insbesondere im Hinblick auf die freiwillige Selbstregulierung weiterzuentwickeln“.

Das neue Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke, Hinweisen auf rassistische oder andere strafbare Äußerungen nachzugehen und entsprechende Inhalte rasch zu entfernen. Die Betreiber müssen Posts oder Videos binnen 24 Stunden löschen, wenn sie diese für verboten halten. Werden strafbare Inhalte nach Hinweisen nicht gelöscht, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro. Die Bundesregierung hatte für das Gesetz massive Kritik geerntet. Um Bußgelder zu vermeiden, würden beanstandete Inhalte aus Unsicherheit auch in Zweifelsfällen gelöscht, argumentieren die Gegner des Gesetzes. Dies komme einer Zensur gleich.

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