Verwaltungsgericht entscheidet Asylverfahren in Ungarn ist unzumutbar

Dieses Urteil könnte Signalwirkung haben: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied im Fall eines Syrers, dass ein Asylverfahren in Ungarn wegen drohender unmenschlicher Behandlung unzumutbar ist.

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Ein syrischer Flüchtling ist nach einem Gerichtsurteil in Ungarn einem erheblichen Risiko ausgesetzt, willkürlich inhaftiert zu werden. Quelle: dpa

Ein Asylverfahren in Ungarn ist Flüchtlingen wegen drohender unmenschlicher Behandlung laut einem Gerichtsurteil nicht zuzumuten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab im konkreten Fall einem 28-jährigen Kläger aus Syrien Recht, der 2014 über Ungarn nach Deutschland gekommen war. Er sollte wegen der Dublin-Verordnungen der Europäischen Union von Deutschland nach Ungarn abgeschoben werden. Laut Abkommen ist der Mitgliedstaat zuständig für das Asylverfahren, über den der Ausländer in die EU einreist.

Das Gericht in Mannheim erläuterte am Montag sein am 5. Juli gefälltes Urteil. Demnach sei schon bei der Einreise des Mannes im Jahr 2014 das ungarische Abschiebehaftsystem stark mangelhaft gewesen. Der Flüchtling wäre aus Sicht der Richter einem erheblichen Risiko ausgesetzt gewesen, willkürlich inhaftiert zu werden, ohne sich wehren zu können. Damit sei Deutschland nach Einreise und Asylantrag zuständig gewesen.

Das Urteil gelte für den konkreten Flüchtling, könne aber Signalwirkung für ähnliche Fälle haben, sagte ein Gerichtssprecher (Aktenzeichen A 11 S 974/16).

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