Köln Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage gegen die Erhöhung der Lkw-Maut von 2009 abgewiesen. Die Erhöhung sei mit EU-Recht vereinbar, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Judick am Dienstag. Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster wurde zugelassen. Kläger in dem Fall waren drei Speditionsunternehmen, die vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) unterstützt wurden.
Der BGL deutete an, notfalls durch mehrere Instanzen gehen zu wollen. Das Verfahren war in Köln anhängig, weil das Bundesamt für Güterverkehr im benachbarten Bonn ansässig ist.