VW-Dieselskandal VW-Fahrer könnten Zulassung verlieren

Die VW-Rückrufaktionen sind noch lange nicht abgeschlossen, da droht das Kraftfahrbundesamt den Haltern der Fahrzeuge bereits mit dem Entzug der Zulassung. Das sorgt für Empörung bei Verbraucherschützern.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ein Messschlauch zur Abgasuntersuchung für Dieselmotoren im Auspuffrohr eines VW Golfs. Quelle: dpa

Berlin Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat mit scharfer Kritik darauf reagiert, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) Haltern von manipulierten VW-Dieselfahrzeugen mit dem Entzug der Zulassung gedroht hat. „Eine Drohung der Betriebsuntersagung wird viele VW- Besitzer hart treffen“, sagte VZBV-Chef Klaus Müller dem Handelsblatt. Betroffene seien durch die „schlechten und unzureichenden Informationen“ der vergangenen Monate ohnehin schon „sehr verunsichert.“

Es fehlten transparente Erklärungen auf der Website des KBA. Auch das sei nicht vertrauenerweckend. „Das Kraftfahrtbundesamt darf aber nicht nur für die Industrie, sondern muss insbesondere für die Verbraucher da sein“, betonte Müller. Die Behörde versage aber nicht nur bei der Marktüberwachung. „Bisher hat es auch versäumt, klare Verbraucherinformationen durch Volkswagen einzufordern.“

Müller reagierte auf Äußerungen des Justiziars des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Frank Liebhart, am Donnerstag im Diesel-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Liebhart hatte darauf hingewiesen, dass Halter von Autos aus dem VW-Konzern mit den umstrittenen Einrichtungen zum Abschalten der Abgasreinigung den Entzug der Zulassung befürchten müssten, wenn sie sich weigerten, ihr Fahrzeug nachrüsten zu lassen. Die Zulassungsbehörden der Länder könnten nach eigenem Ermessen über die Einleitung von Stilllegungsverfahren entscheiden, erklärte er. Zuvor würden die Halter aber aufgefordert, den Mangel beseitigen zu lassen.

Noch laufen allerdings die Rückrufaktionen von VW. In Deutschland sind rund 2,6 Millionen Fahrzeuge betroffen.

Deutschlands oberste Zulassungsbehörde wird schon länger seitens der Politik vorgeworfen, die Verbraucherinteressen nicht ausreichend im Blick zu haben. Das Bundesjustizministerium plant daher auch Änderungen beim Aufgabenzuschnitt des KBA. „Der Verbraucherschutz soll auch beim Kraftfahrzeugbundesamt gleichrangiges Aufsichtsziel werden“, hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium, Ulrich Kelber, kürzlich dem Handelsblatt gesagt. Zuvor war bekannt geworden, dass sich das Amt für einen umstrittenen Bericht zu überhöhten Abgaswerten nach dem VW -Skandal eng mit deutschen Autobauern abgestimmt haben soll.

Auch das Krisenmanagement von VW steht nach wie vor in der Kritik. Sonja Kreitmair, bis September Abteilungsleiterin für Verbraucherpolitik, Energie und Verkehr im Bundesjustizministerium beklagte eine mangelhafte Information der Verbraucher durch den Volkswagen-Konzern. Man habe das Verkehrsministerium gebeten, in Gesprächen mit dem Konzern auf bessere Informationen zu drängen. Sie selbst habe VW angeschrieben und nur eine Standardantwort erhalten.

VW hatte zugegeben, in den USA verbotene Software genutzt zu haben, um die Emissionen von Stickoxiden auf dem Prüfstand zu manipulieren. VW meint aber, sich in Europa rechtskonform verhalten zu haben. Dem widersprechen das Verkehrsministerium und das ihm unterstellte KBA. Angeordnet wurde daher der Rückruf der betreffenden Autos.


Gabriel wegen VW in Sorge um „Dachmarke Made in Germany“

KBA-Justiziar Liebhart hatte ein Rechtsgutachten von VW in der Frage geprüft. Nach seiner Aussage war es „äußert leicht“, die Darlegung von VW zu entkräften. Eine EU-Verordnung von 2007 verbietet Abschalteinrichtungen im Grundsatz, lässt aber Ausnahmen etwa zum Motorschutz zu. Die Frage der Ausnahmen ist offenbar nicht konkret geregelt. Immer wieder verwiesen im Ausschuss in den vergangenen Wochen zu dieser Frage Techniker auf Juristen und umgekehrt.

Nach Bekanntwerden des VW-Skandals im September 2015 gab es offenbar Versuche von Händlern und VW-Haltern, Autos mit nicht umgerüsteten Motoren mit Tricks auf den deutschen Markt zu bringen. Eine Referentin aus dem Bundesverkehrsministerium berichtete über „vermehrte“ Kurzzulassungen solcher Fahrzeuge im Ausland. In Deutschland würden sie dann gemäß europäischen Regeln zugelassen, ohne dass sie noch einmal geprüft werden. Es habe daher eine klare Ansage an die Bundesländer gegeben, dass dies unzulässig sei.

Im Ausschuss wurde jetzt auch bekannt, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel (SPD) wegen des VW-Skandals grundsätzlich um das gute Image deutscher Unternehmen sorgte. „Die Dachmarke Made in Germany hatte einen besonderen Ruf“, sagte der Abteilungsleiter Industriepolitik, Wolfgang Scheremet, am Donnerstagabend im Diesel-Untersuchungsausschuss. Der Beamte sprach von der Gefahr, dass der Betrug durch ein großes Unternehmen Auswirkungen auf andere deutsche Autohersteller oder auch Firmen anderer Branchen habe. Es habe eine große Verunsicherung weltweit gegeben. Auch in China sei kritisch berichtet worden, obwohl dort fast keine Diesel fahren.

Man habe daher für Aufklärung sorgen wollen, dass nicht die Dieseltechnologie generell betroffen sei und was die Bundesregierung tue, um Klarheit in der Affäre zu schaffen. Das Wirtschaftsministerium empfahl demnach im Oktober 2015 „dringend eine außenpolitische Flankierung der Aufklärung der VW-Affäre“ und eine mit dem Auswärtigen Amt abgestimmte „Kommunikationsstrategie mit vertrauensbildenden Botschaften“. Letztlich wurde Scheremet zufolge eine Informationsbroschüre erstellt, die den deutschen Botschaften zur Verfügung gestellt wurde. Auch in einem Bericht an den Wirtschaftsausschuss hatte das Ressort vor einem generellen Bashing der deutschen Autoindustrie und der Dieseltechnologie gewarnt.

Thema im Ausschuss war auch die Zusammenarbeit zwischen Verkehrs- und Justizministerium, in dessen Zuständigkeit auch der Verbraucherschutz fällt. Letzteres wollte im Herbst die Gesetzesarbeiten für eine „Musterfeststellungsklage“ forcieren. Das Verkehrsministerium lehnte diese jedoch ab. „Die wurde uns dann herausgestrichen“, sagte Kreitmair. Die Musterklage habe man als gutes Instrument für die Verbraucher gesehen. Bei einem so hoch komplexen Gerät wie einem Auto könne ein einzelner Verbraucher nur schwer einen Mangel gegenüber dem Hersteller belegen und etwa Tausende Euro für Gutachten aufbringen.

Das Projekt Musterklage lag lange auf Eis. Nun soll es aber bis Jahresende doch einen Referentenentwurf geben. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte angedeutet, offen die Machbarkeit zu prüfen. Musterklagen sind allerdings nicht mit den in den USA üblichen Sammelklagen zu vergleichen, wie Kreitmair betonte.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%