VW-Skandal Politiker trommeln für Recht auf Sammelklagen

Anlässlich des VW-Skandals hatte das Bundesjustizministerium angekündigt, die Klagemöglichkeiten für Verbraucher zu verbessern. Doch das Verkehrsressort bremst. Nun macht die SPD Druck, bald zu einer Lösung zu kommen.

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Anlässlich des VW-Skandals hatte das Bundesjustizministerium vor einem Jahr begonnen, ein Gesetz über eine Musterklage auf den Weg zu bringen. Quelle: AP

Berlin SPD, Grüne und Verbraucherschützer beharren darauf, künftig Musterklagen zu ermöglichen, bei denen etwa Verbraucherverbände stellvertretend für mehrere Kunden Schadenersatzansprüche gegen Unternehmen geltend machen könnten. „Wenn ein Unternehmen mangelhafte Produkte verkauft, muss es für die Fehler auch haften“, sagte der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner dem Handelsblatt.

Mit Blick auf Vorbehalte des Bundesverkehrsministeriums fügte er hinzu: „Ich sehe inhaltlich keine Probleme und gehe deshalb davon aus, dass noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geht. Wir brauchen die Möglichkeit der Musterfeststellungklage, um den Verbraucherschutz zu stärken.“ Ein einzelner Bürger solle, wie Fechner erläuterte, künftig gemeinsam mit den Verbraucherzentralen seine Rechte gegen einen „vermeintlich übermächtigen Gegenüber“ durchsetzen können. „Andere Bürger können davon profitieren, indem sie sich auf das entsprechende Urteil berufen.“

Als Bremser bei dem Thema gilt indes Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Er soll, wie die „Süddeutsche Zeitung“, der NDR und der WDR diese Woche berichtet hatten, die Einführung einer Art Sammelklage von Kunden gegen Unternehmen blockiert haben. Am 14. Dezember 2015 strich der Minister demnach aus einem Entwurf des Justizministeriums für einen Bericht an den Bundestag alles heraus, was dort zu einer möglichen Musterklage für Verbraucher stand. Dobrindt habe handschriftlich notiert: „Lehnen wir ab!!! Komplett streichen!“

Das von Heiko Maas (SPD) geleitete Bundesjustizministerium hatte vor einem Jahr anlässlich des VW-Skandals begonnen, ein Gesetz über eine Musterklage auf den Weg zu bringen. Kunden sollen sich künftig gemeinsam gegen mangelhafte Produkte oder überhöhte Preise wehren und Schadenersatz fordern können. Doch als das Justizressort den Bundestag über dieses Vorhaben und andere Konsequenzen aus der Abgasaffäre von Volkswagen informieren wollte, sei Dobrindt eingeschritten.

Als das Parlament am 15. Dezember 2015 den Regierungsbericht enthielt, habe das ursprünglich vorgesehene Kapitel „Prüfung der Einführung einer Musterfeststellungsklage“ gefehlt heißt es in dem Medienbericht. Dobrindts bislang öffentlich nicht bekannter Eingriff erklärt, warum beim Verbraucherschutz seither nichts mehr voran gegangen ist.

Die Grünen-Rechtsexpertin Katja Keul hält es indes ebenfalls für unabdingbar, im Zuge der VW-Abgasaffäre die Klagerechte von Verbrauchern gegenüber Unternehmen zu stärken. „Die Bundesregierung sollte zu ihrem Wort stehen und sich ganz klar auf die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher stellen – anstatt vor der Automobilindustrie zu kuschen“, sagte Keul dem Handelsblatt.


„Musterfeststellungsverfahren auch für Unternehmen kostengünstiger“

Der Bundesregierung warf Keul vor, ihr schon vor einem Jahr gegebenes Versprechen, die Einklagbarkeit von Schadensersatzansprüchen zu vereinfachen, nicht eingehalten zu haben. „Während Entschädigungszahlungen an die Betroffenen und das Recht auf Gruppenklage in den USA längst möglich sind, lässt die große Koalition die Geschädigten hier in Deutschland weiter im Regen stehen.“

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller pocht auf ein entsprechendes Gesetz noch vor der Bundestagswahl. Verbraucher erwarteten zu Recht, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode einen Vorschlag vorlege und der Bundestag diesen beschließe, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem Handelsblatt. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Verbraucher massenhaft Schäden aufgrund eines Gesetzesverstoßes erleiden, aber ihre Rechte individuell gerichtlich durchfechten müssen.“

Der VW-Skandal zeige, dass die Musterfeststellungsklage „dringend benötigt“ werde. „Allein das finanzielle Risiko für einen Prozess gegen einen Konzern ist für die meisten viel zu hoch“, so Müller. „Ein Musterfeststellungsverfahren wäre auch für den Rechtsstaat und Unternehmen kostengünstiger.“

Nachdem der Druck nun von Seiten der Verbraucherverbände und der Politik wächst, will das Justizministerium nun doch einen Gesetzentwurf für eine Musterklage vorlegen, um zu testen, ob die Union weiter blockiert. Oder ob Fortschritte beim Verbraucherschutz vor der nächsten Bundestagswahl in knapp einem Jahr noch möglich sind.

Diskutiert wird schon länger, dass sich Verbraucher bei gleich gelagerten Fällen zusammenschließen und gemeinsam klagen können. Solch eine Musterfeststellungsklage unterscheidet sich aber von Sammelklagen, wie sie in den USA mit dort oft sehr hohen Schadensersatzsummen üblich sind.

Der Abgasskandal bei Volkswagen gab den Anstoß dafür, dass nun die Klagrechte der Verbraucher gestärkt werden sollen. VW hatte bei weltweit elf Millionen Diesel-Fahrzeugen die Schadstoff-Werte manipuliert. Der Konzern will nach bisherigen Berichten betroffenen Kunden aber nur in den USA Schadenersatz zahlen. Diese Ungleichbehandlung stößt auf Kritik.


Dobrindt will neuen Anlauf auf schärfere EU-Abgasregel nehmen

Als Konsequenz aus hohen Diesel-Abgaswerten bei vielen Autoherstellern will die Bundesregierung zudem einen neuen Vorstoß zur Verschärfung der einschlägigen EU-Regelung wagen. „Ich hoffe, dass wir uns beim nächsten Rat damit befassen können“, sagte Verkehrsminister Dobrindt am Donnerstag im Abgas-Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel. Er habe in einem Schreiben an EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska dazu Vorschläge von der Kommission gefordert.

Dobrindt war mit einem ersten Versuch, eine Gesetzesverschärfung anzuregen, im Juni gescheitert. Weder die EU-Kommission noch die meisten Mitgliedsländer sahen einen Bedarf nach schärferen Vorschriften. Doch inzwischen gebe es mehr Unterstützung, erklärte Dobrindt. Die EU-Verkehrsminister tagen das nächste Mal in Brüssel am 1./2. Dezember.

Hintergrund sind die Untersuchungen der deutschen Behörden in Folge des Diesel-Abgasskandals bei Volkswagen. Diese hatten nicht nur bestätigt, dass VW eine illegale Abschalteinrichtung in etlichen Modellen einsetzte, sondern auch ein weites Ausnutzen gesetzlicher Spielräume durch alle anderen deutschen Autobauer bis auf BMW und mehrere ausländische Hersteller.

Das nach der EU-Verordnung zulässige „Thermofenster“, mit dem die Abgasreinigung zum Motorschutz unter bestimmten Bedingungen zurückgefahren werden kann, nutzten sie nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes zu weitreichend aus. Audi, Porsche, Mercedes, Volkswagen und Opel rufen deshalb auf Druck des KBA rund 630.000 Fahrzeuge freiwillig zurück.

Dobrindt forderte als Lehre daraus, die Verordnung von 2007 zu ändern. Abschalteinrichtungen zum Motorenschutz sollten nur dann möglich sein, wenn auch die neuesten Motoren verwendet würden. Zusätzlich forderte er nun, eine Schiedsstelle einzurichten zum Vermitteln bei Streit unter den nationalen Zulassungsbehörden.

Grund dafür ist der Konflikt zwischen Deutschland und Italien im Fall Fiat. Die KBA-Untersuchung ergab nach Überzeugung Dobrindts, dass es auch beim Fiat 500X eine illegale Abschalteinrichtung gibt. Fiat und die italienische Behörde wiesen das zurück. Die EU-Kommission habe jetzt zur Vermittlung ein Treffen der deutschen mit der italienischen Behörde angesetzt. „Mir ist das deutlich zu wenig“, sagte Dobrindt.

Die EU-Kommission plant Medienberichten zufolge unterdessen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder, weil sie keine Sanktionen bei einem Verstoß gegen die EU-Verordnung festgelegt hätten. Dobrindt erklärte hingegen, mit der Pflicht zu Rückrufaktionen und dem drohenden Entzug von Typgenehmigungen gebe es genug Sanktionen. Zudem seien nach deutschem Recht Geldbußen möglich, wenn Fahrzeuge ohne Zulassung in den Verkehr gebracht würden. Ein Verfahren gegen Deutschland sei deshalb „völlig abwegig“. 

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