Wahlrecht Lammert will maximal 630 Bundestagsmandate

630 Abgeordnete sitzen derzeit im Bundestag. Parlamentspräsident Norbert Lammert will verhindern, dass diese Zahl in Zukunft noch höher ausfällt. Dafür soll auch das Grundgesetz ergänzt werden.

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Parlamentspräsident Norbert Lammert hat konkrete Vorschläge für ein reformiertes Wahlrecht vorgelegt. Quelle: dpa

Berlin Zur Begrenzung der künftigen Bundestagsmandate hat Parlamentspräsident Norbert Lammert konkrete Vorschläge für ein reformiertes Wahlrecht vorgelegt. Im geltenden Wahlrecht sollte eine Höchstmandatszahl festgelegt werden, sagte Lammert am Mittwoch in Berlin. Diese Kappungsgrenze könnte bei der aktuellen Abgeordnetenzahl von 630 liegen. Direkt gewonnene Mandate müssten aber auf jeden Fall erhalten bleiben. Zudem sollte das Grundgesetz ergänzt werden. Seine Vorschläge habe er am Vormittag den Fraktionschefs im Bundestag vorgelegt, sagte Lammert.

Eine Nachjustierung im Wahlrecht sei dringend geboten, sagte der CDU-Politiker weiter. Nach den jetzigen Regeln und dem bestehenden Ausgleichsmechanismus von Überhangmandaten und föderalen Ungleichgewichten drohe eine erhebliche Erhöhung der Mandatszahlen im Bundestag. Das Problem sei, dass dann Wählern nicht mehr gesagt werden könne, über wie viele Mandate sie überhaupt abstimmen. Zudem steige die Arbeitsfähigkeit bei mehr Abgeordneten nicht unbedingt. „Es wäre gut, wenn es einen Mechanismus gäbe, der das begrenzt.“

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