Was ist mit denen, die nach der alten Regelung zunächst beide Pässe hatten, sich aber dann für einen entscheiden mussten?

Sie konnten die Entscheidung quasi rückgängig machen. Haben sie sich für die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern und gegen die deutsche entschieden, können sie wieder eingebürgert werden. Haben sie sich entschieden, Deutsche zu sein und den ausländischen Pass aufzugeben, können sie den Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit betreiben und dazu eine Genehmigung erhalten.

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