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Wechsel in den Aufsichtsrat: Koalition plant Schamfrist für Vorstände

Die große Koalition will einen Wechsel von Vorstandschefs auf den Aufsichtsratsvorsitz ihres Unternehmens nach Handelsblatt-Informationen per Gesetz beschränken. Der Wirtschaftsrechtler Theodor Baums warnte, eine pauschale gesetzliche Regelung sei kontraproduktiv. „Im Einzelfall kann es für Unternehmen sinnvoll sein, die Sachkenntnis des früheren Vorstandschefs im Aufsichtsrat zu nutzen", sagte er im Handelsblatt-Interview.

Unternehmensvorstände auf einer Hauptversammlung - hier die Deutsche Börse AG. Foto: dpa
Unternehmensvorstände auf einer Hauptversammlung - hier die Deutsche Börse AG. Foto: dpa
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HB/dc BERLIN. Über die Zielrichtung einer entsprechenden Initiative haben sich Unionsfraktionschef Volker Kauder und SPD-Fraktionschef Peter Struck bereits abgestimmt, erfuhr das Handelsblatt aus Koalitionskreisen. Wie „Spiegel Online“ berichtet, wollen die Koalitionspartner Vorständen eine Zwangspause vorschreiben, bevor sie Mitglied des Aufsichtsrats werden können. Der Zeitrahmen sei noch offen. Derzeit wird in mehr als der Hälfte der 30 Dax-Konzerne der Aufsichtsrat vom früheren Vorstandschef geleitet. Eine Empfehlung im deutschen Corporate-Governance-Kodex, einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Unternehmen, wird damit in der Praxis bisher kaum befolgt. In dem Kodex heißt es, der Wechsel des bisherigen Vorstandsvorsitzenden in den Aufsichtsratsvorsitz oder den Vorsitz eines Aufsichtsratsausschusses solle „nicht die Regel sein“. Der CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs sagte zu der geplanten Änderung. „Wir sollten sicherstellen, dass ein Vorstandsmitglied für eine Karenzzeit von fünf Jahren nicht im eigenen Aufsichtsrat tätig werden kann“. Parallel dazu sei aber eine Reform der Unternehmensmitbestimmung notwendig, betonte Fuchs, der Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand in der Unionsfraktion ist. „Wir brauchen dringend mehr Klarheit und Transparenz bei der Unternehmenskontrolle.“ „So etwas untergräbt den Corporate-Governance-Kodex“ Wesentliches Ziel einer Reform der Mitbestimmung müsse es sein, den Einfluss externer Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat zurückzudrängen, so Fuchs. Dies gelte insbesondere für Personalentscheidungen. „Es kann nicht sein, dass Vorstände vom Wohlwollen der Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsseite im Aufsichtsrat abhängig sind“, betonte er. Über die Besetzung von Vorstandsposten müsse die Kapitalseite im Aufsichtsrat daher künftig allein entscheiden können. „Ein Manager kann seinen unternehmerischen Pflichten einfach nicht gerecht werden, wenn er sich ständig bei den Gewerkschaften rückversichern muss, ob er womöglich seinen Posten gefährdet“, sagte Fuchs. Unterdessen lehnte der Frankfurter Wirtschaftsrechtler Theodor Baums eine gesetzliche Beschränkung des Wechsels von Topmanagern in den Aufsichtsrat ab. „Das wäre ein falsches Kurieren an Symptomen“, sagte er im Handelsblatt-Interview. Das entscheidende Ziel müsse es sein, die Aufsichtsräte selbst durch eine Reform der Unternehmensmitbestimmung arbeitsfähiger zu machen. „Im Einzelfall kann es für Unternehmen durchaus sinnvoll sein, die Sachkenntnis des früheren Vorstandschefs im Aufsichtsrat zu nutzen", betonte Baums. Eine pauschale gesetzliche Regelung sei daher kontraproduktiv. „So etwas untergräbt den Corporate-Governance-Kodex“, so Baums. Der Kodex, eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen, enthält derzeit eine Empfehlung, wonach der Wechsel des bisherigen Vorstandsvorsitzenden in den Aufsichtsratsvorsitz oder den Vorsitz eines Aufsichtsratsausschusses „nicht die Regel“ sein soll. Baums plädierte dafür, den Kodex strenger zu fassen, ohne einen gesetzlichen Zwang auszuüben. Derzeit werden in 14 der 30 Dax-Konzerne die Aufsichtsräte von früheren Vorstandschefs geführt.

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