Weg für Neuwahlen ist frei Niedersachsens Landtag löst sich auf

Der niedersächsische Landtag hat seine Selbstauflösung beschlossen, am 15. Oktober wird neu gewählt. Nur eine einzige Frau stimmte gegen die Selbstauflösung.

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Niedersachsens Landtag beschließt Selbstauflösung Quelle: dpa

Bei einer Gegenstimme hat Niedersachsens Landtag am Montag seine Selbstauflösung beschlossen. Damit hat das Parlament den Weg für vorgezogene Wahlen am 15. Oktober freigemacht. 135 von 136 anwesenden Abgeordneten stimmten für die zuvor von allen Fraktionen geforderte Auflösung, ein Parlamentarier war entschuldigt.

Die CDU-Abgeordnete Annette Schwarz (55) aus Delmenhorst stimmte als einzige dagegen. Schwarz sagte zur Begründung, viele Menschen in Niedersachsen hätten sich bereits auf den ursprünglich geplanten Wahltermin am 14. Januar eingestellt.

Die Neuwahl wird notwendig, weil die Abgeordnete Elke Twesten von den Grünen Anfang August überraschend zur CDU gewechselt war. Damit verlor die rot-grüne Regierungskoalition von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ihre hauchdünne Mehrheit von nur einer Stimme.

Die CDU-Abgeordnete Schwarz begründete ihr Nein-Stimme damit, sie hätte lieber mit einer Minderheitsregierung weitergearbeitet oder ein Misstrauensvotum gegen die amtierende Regierung favorisiert. „Ich sehe die Möglichkeiten, die wir gehabt haben, nicht hinreichend genutzt.“

Schwarz selbst hatte sich bereits seit längerem entschieden, nicht mehr für das Parlament zu kandieren. Den Antrag auf Selbstauflösung des Landtags hatte sie zunächst noch unterstützt, am Montag stimmte sie dann dennoch dagegen. „Der Wahlkampf ist jetzt sehr stark verkürzt. Neue Kandidaten haben es dadurch besonders schwer“, sagte sie zur Begründung für ihren Meinungswandel.

Auch nach seiner geplanten Selbstauflösung bleibt der Landtag handlungsfähig. Die Landesverfassung sieht vor, dass die Legislaturperiode erst mit der konstituierenden Sitzung des nächsten, neugewählten Landtags endet. Diese muss spätestens 30 Tage nach dem Wahltermin stattfinden, im aktuellen Fall bis zum 14. November.

Solange hat der Landtag in seiner alten Zusammensetzung noch das Sagen. Hintergrund dieser Regelung: Es soll keine parlamentslose Zeit geben. Daher wird der alte Landtag im September noch einmal zusammenkommen, um einige Gesetzesvorhaben zu beschließen. 

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