Wegen minderwertiger Brustimplantate TÜV Rheinland muss Millionenbetrag zahlen

Ein weiteres Gericht hat ein Urteil um minderwertige Brustimplantate bestätigt, wonach der TÜV Rheinland einen Hersteller nicht genügend überwachte. Die Strafe in Millionenhöhe zahlt der TÜV allerdings unter Vorbehalt.

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Der mittlerweile insolvente Hersteller der Implantate, Poly Implant Prothese (PIP), ist laut Gerichtsurteil vom TÜV Rheinland nicht ausreichend überwacht worden. Quelle: Reuters

Marseille Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein französisches Gericht den TÜV Rheinland zur sofortigen Zahlung von 60 Millionen Euro an betroffene Patientinnen verpflichtet. Die Richter in Aix-en-Provence bestätigten am Freitag ein Urteil eines anderen Gerichtes in Toulon, das 20.000 Geschädigten in 14 Staaten eine Summe von je 3000 Euro zugesprochen hatte.

Die Opfer werfen dem TÜV vor, den inzwischen insolventen Hersteller der Implantate - Poly Implant Prothese (PIP) - nicht ausreichend überwacht zu haben. Der TÜV erklärte sich bereit, das Geld auszuzahlen. Allerdings geschehe dies unter Vorbehalt. Sollte man ein Berufungsverfahren gewinnen, müssten die Summen zurückgezahlt werden.

PIP hatte für die Implantate billiges Industriesilikon verwendet, das nicht für medizinische Zwecke zugelassen war. Experten gehen davon aus, dass diese Produkte riskant sind und schneller als hochwertige Silikonimplantate reißen.

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