Wenig Wettbewerb unter Krankenkassen GKV und PKV – Experten fordern Reformen

Die Monopolkommission der Bundesregierung sorgt sich um das Gesundheitssystem. Experten fordern Wahltarife für gesetzlich Versicherte und bessere Wechselmöglichkeiten für Privatpatienten. Die Finanzierung ist in Gefahr.

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Es gibt dringende Änderungsbedarf im Gesundheitssystem. Quelle: dpa

Berlin Die Monopolkommission der Bundesregierung hält mehr Wettbewerb um Qualität und Preise bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen für erforderlich, soll das deutsche Gesundheitssystem auch in einer alternden Bevölkerung finanzierbar bleiben. „Die Intensivierung des Wettbewerbs innerhalb der Krankenversicherungssysteme ist Voraussetzung, um eine bessere Versorgung für die Versicherten zu gewährleisten und die Kosten zu senken“, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Achim Wambach, am Dienstag bei der Vorstellung des 75. Sondergutachtens der Kommission zu Stand und Perspektiven im deutschen Krankenversicherungssystem.

Dieses ist – einmalig in der Welt – durch eine Besonderheit gekennzeichnet. Die meisten Menschen in Deutschland sind verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern, weil sie als Arbeitnehmer ein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 57.600 Euro im Jahr verdienen. Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze haben dagegen die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Davon machen derzeit etwa neun Millionen Menschen Gebrauch, die bei einem privaten Versicherungsunternehmen voll versichert sind. 24 der 70 Millionen gesetzlich Versicherten machen von der Möglichkeit Gebrauch, für bestimmte Leistungsbereiche wie Zahnersatz oder Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Die Monopolkommission stellt in ihrem Gutachten die Unterscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung nicht grundsätzlich in Frage, macht sich also nicht Forderungen nach einer Bürgerversicherung zu eigen, wie sie derzeit von der SPD, den Grünen und der Linken vertreten werden. Sie fordert vielmehr mehr Wettbewerbselemente in beiden Welten: In der Welt der Privatpatienten und in der Welt der gesetzlich Versicherten.

Private Krankenversicherung (PKV) und gesetzliche Krankenversicherung (GKV) müssten vor allem die Chancen der Digitalisierung wahrnehmen, wie etwa eine bessere Prävention gegen Krankheiten durch individuelle, App-basierte Dienste oder besser abgestimmte Behandlungsabläufe durch die Vernetzung von Ärzten, Patienten und Versicherungen, heißt es in dem Gutachten.

Mit Blick auf eine bessere Vernetzung von Ärzten, Patienten und Versicherungen wünscht sich die Kommission, dass gesetzliche Krankenkassen das Recht erhalten, ihren Versicherten „Wahltarife“ anzubieten. Dabei schwebt der Monopolkommission vor, dass der bisherige gesetzliche Leistungskatalog Teil eines Standardtarifs wird, den alle gesetzlichen Kassen anbieten müssen. Die daneben von den Kassen anzubietenden Wahltarife sollen billiger sein als der Standard-Tarif. Dies soll dadurch ermöglicht werden, dass der Versicherte den Krankenkassen mit Abschluss des Wahltarifs das Recht einräumt, die medizinische Versorgung stärker zu steuern.

So könnte der Versicherte sich wie im bereits existierenden Hausarzttarif verpflichten, bei Erkrankung immer zuerst den Hausarzt aufzusuchen. Die Kasse soll zudem das Recht erhalten, im Rahmen eines Wahltarifs die Zahl der Leistungsanbieter, zu denen der Versicherte gehen kann, zu begrenzen. Dabei soll die Auswahl der Anbieter sowohl nach Kosten- als auch nach Qualitätskriterien erfolgen. Versicherte, die Ärzte aufsuchen, die nicht in ihrem Wahltarif enthalten sind, sollen dafür extra zahlen müssen - zum Beispiel eine Praxisgebühr. Für die Wahltarife sollen die Kassen Verträge mit den Leistungsanbietern ihrer Wahl schließen dürfen. Dabei spricht sich die Kommission ausdrücklich dafür aus, den Kassen auch das Recht zu geben, regional begrenzte Tarife aufzulegen.

Bislang schließen die Kassen gemeinsam und einheitlich Verträge mit allen Ärzten und Krankenhäusern auf Landesebene ab, die zur Versorgung von Kassenpatienten zugelassen sind. Dieses kollektive Vertragssystem wird mit dafür verantwortlich gemacht, dass das deutsche Gesundheitssystem wenig effizient arbeitet. „Wir zahlen für einen Porsche, bekommen aber nur einen Golf“ wird dieser Zustand von Experten kritisiert. Wahltarife mit einem gezielt ausgewählten Angebot von Ärzten und Kliniken könnten diese Effizienzprobleme vermeiden. Dabei soll der Tarifwettbewerb zwischen den derzeit 113 Kassen dafür sorgen, dass Wahltarife nicht zu einer Einschränkung oder Verschlechterung der Versorgung führen. Der Versicherte hat die Wahl und kann sich im Zweifel mit der Entscheidung für den Standardtarif auf die sichere Seite bringen.


Mehr Vertragsfreiheit für die Kassen

Damit die Kassen diese neuen Freiräume auch nutzen und gleichzeitig nicht missbrauchen können, plädiert die Kommission dafür, den Krankenkassen für den Regelfall den Rechtsstatus eines Privatunternehmens zu geben, das vollständig dem deutschen Wettbewerbsrecht unterliegt. Den Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts sollen sie nur behalten, soweit sie auf Basis gesetzlicher Pflichten Kollektivvereinbarungen mit Verbänden von Leistungsanbietern schließen.

Dazu gehört auch, dass die heute geltende Verpflichtung der Krankenkassen abgeschafft wird, Hausarzttarifverträge mit den Verbänden abzuschließen, die im Bezirk einer Kassenärztlichen Landesvereinigung mindestens 50 Prozent der dort ansässigen Hausärzte als Mitglieder haben. Die Kassen sollen vielmehr auch mit einzelnen Hausarztpraxen oder kleineren Zusammenschlüssen Verträge schließen können. Speziell für den Krankenhausbereich sollen die Kassen das Recht erhalten, zusätzliche Wahltarife anzubieten bei denen die Versicherten sich nur in Kliniken oder Klinikabteilungen behandeln lassen dürfen, für die die Kasse einen „Qualitätsvertrag“ geschlossen hat.

Damit es in diesem neuen „Tarif-Wettbewerb“ innerhalb und zwischen den gesetzlichen Kassen fair zugeht, soll die bisher in Landesaufsichten für regionale Kassen und eine Bundesaufsicht für bundesweit geöffnete Kassen vereinheitlicht werden. Auch den Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen will die Monopolkommission reformieren. Er war zuletzt ins Gerede geraten, weil Krankenkassen Ärzte gezielt auch mit Zusatzhonoraren animiert hatten, bei ihren Patienten Krankheiten zu diagnostizieren, die zu höheren Zuweisungen aus dem Finanzausgleich führen. Über den Ausgleich zahlt der Gesundheitsfonds den Kassen neben nach Alter und Geschlecht gestaffelten Kopfpauschalen pro Versichertem auch Zuschläge für 80 Krankheiten.

Sie orientieren sich in ihrer Höhe an den Durchschnittsausgaben für diese Krankheiten. Die Monopolkommission fordert, den einzelnen Krankenkassen jede Einflussnahme auf die Ärzte bei der Codierung der Diagnosen zu untersagen. Stattdessen sollen die Kassen gemeinsam Richtlinien für das richtige Kodieren erarbeiten. Außerdem will die Monopolkommission den Finanzausgleich zielgenauer machen, indem regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. Bisher richten sich die Ausgleichzahlungen nur nach den bundesweiten durchschnittlichen Behandlungskosten. Dies führt dazu, dass Kassen mit vielen Versicherten in Ballungszentren benachteiligt werden. Dort sind die Behandlungskosten überdurchschnittlich wegen des höheren Angebots an Krankenhäusern und Arztpraxen.

Auch bei der privaten Krankenversicherung plädiert die Kommission für mehr Wettbewerbselemente. Manche davon dürften dem Verband der Privaten Krankenversicherungen gefallen. So will die Kommission Zusammenschlüsse von privaten Krankenversicherungsunternehmen dadurch erleichtern, dass die Versicherer das Recht erhalten, die unterschiedlichen Versicherungstarife der fusionierenden Versicherer zusammenzuschließen, sofern sie ein ähnliches Leistungsspektrum umfassen. Zudem sollen die Versicherer wie die gesetzlichen Kassen das Recht erhalten, Honorare mit den Leistungsanbietern, vor allem den Ärzten, auszuhandeln.

Bisher sind sie ihnen hilflos ausgeliefert. Sie müssen jedes Honorar zahlen, dass durch die Gebührenordnung für Ärzte gedeckt ist. Darin soll es eine Öffnungsklausel geben, die den Versicherern ermöglicht, das Honorar vertraglich zu begrenzten. Zudem sollen die in der Gebührenordnung aufgeführten Honorarsätze in Zukunft als Höchstpreise definiert werden. Derzeit sind es Mindestpreise, die die Ärzte um bis zum 3,5-Fachen überschreiten dürfen.

Weniger gefallen dürfte dem PKV-Verband, dass die Kommission auch die Wechselmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Versicherern erweitert werden. Bisher findet der Wettbewerb zwischen den PKV-Unternehmen nahezu ausschließlich über das Neugeschäft statt. Wer sich einmal bei einem Unternehmen versichert hat, kann schwer in ein anderes Unternehmen wechseln, weil er dann die für ihn angesammelten Altersrückstellungen zurücklassen müsste. Nur Versicherte, die sich seit 2009 neu versichert haben, haben das Recht, bei einem Wechsel in ein anderes Unternehmen einen kleineren Teil der für sie gebildeten Rückstellungen mitzunehmen. Auch das ist aber oft unattraktiv, da der größere Teil der Rückstellungen im alten Unternehmen bleibt und den beim neuen Unternehmen zu zahlenden Beitrag entsprechend verteuert.

Die Kommission plädiert nun dafür, einem überwiegenden Anteil der Versicherten durch Ausweisung individualisierter Rückstellungen jederzeit den Wechsel in ein anderes Unternehmen zu ermöglichen. Allen übrigen sollte der Wechsel ermöglicht werden, indem ihnen auf Basis einer Gesundheitsprüfung der ihrem Gesundheitszustand entsprechende Anteil ihrer Alterungsrückstellungen mitgegeben wird. Dabei sollen die Versicherter die Versicherten einmal jährlich über die Wechselmöglichkeit, die dabei mitzugebenden Rückstellungen und alternativ die Wechselmöglichkeit nach einer Gesundheitsprüfung informieren. Frühere Anläufe des Gesetzgebers ein so umfassendes Wechselrecht in der PKV zu etablieren, waren am Ende immer am Widerstand der PKV-Lobby gescheitert.

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