Wiederaufnahmeverfahren Mollath legt Revision gegen Freispruch-Urteil ein

Gustl Mollath lässt nicht locker. Der langjährige Psychiatrie-Insasse legt Revision gegen sein Freispruch-Urteil ein. Er war für schuldig befunden worden, seine Ex-Frau misshandelt zu haben.

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Gustl Mollath steht am 14. August vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Landgerichtes in Regensburg. Mollath hat gegen seinen Freispruch durch das Landgericht Regensburg Revision eingelegt. Quelle: dpa

Regensburg Der langjährige Psychiatrie-Insasse Gustl Mollath hat Revision gegen sein Freispruch-Urteil eingelegt. Ein Sprecher des Landgerichts Regensburg bestätigte am Freitag einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Das Gericht hatte zwar im Wiederaufnahmeverfahren die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung als nicht erwiesen angesehen, den 57-Jährigen aber für schuldig befunden, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Er wurde freigesprochen, da das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren nicht höher ausfallen durfte, als im ersten Prozess - dort war Mollath wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und in die Psychiatrie eingewiesen worden. Ob die Revision gegen den jetzigen Freispruch statthaft und begründet ist, muss nach Angaben des Gerichts der Bundesgerichtshof entscheiden.

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