Wissenschaftliche Mitarbeiter Reform gegen Kurzzeitverträge an Unis tritt in Kraft

Vom Hörsaal ins Prekariat: Die Karrierewege für Mitarbeiter an Hochschulen sind oft unsicher. Mit einer Gesetzesreform werden sie verlässlicher. Die Gewerkschaft erwartet aber deswegen noch nicht eitel Sonnenschein.

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Vielen wissenschaftlichen Mitarbeitern werden vor allem Zeitverträge angeboten – obwohl die meisten eine feste Stelle anstreben dürften. Quelle: dpa

Berlin Nachwuchswissenschaftler in Deutschland haben jetzt – zumindest auf dem Papier – mehr Planungssicherheit für Karriere und Privatleben. Nach der Veröffentlichung des neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Bundesanzeiger tritt die Reform an diesem Donnerstag auch offiziell in Kraft. Das alte Gesetz von 2007 hatte oft prekäre Beschäftigungsverhältnisse an den Unis zur Folge. Laut Bildungsgewerkschaft GEW hatten neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeitern nur Zeitverträge.

Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: „Es ist gut, dass sich jetzt die Arbeitsbedingungen für die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verbessern. Mit unserer Novelle haben wir Fehlentwicklungen an den Hochschulen korrigiert und unangemessen kurzen Vertragslaufzeiten einen Riegel vorgeschoben.“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Arbeitgeberseite – vor allem Hochschulen und Forschungseinrichtungen – auf, das neue Befristungsrecht aktiv umzusetzen. Die Rechtsposition befristet Beschäftigter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen habe sich verbessert, „wenn die neuen Befristungsregelungen nicht unterlaufen, sondern konsequent angewendet werden“, sagte der stellvertretende GEW-Chef Andreas Keller. Er kündigte an, dass die GEW Mitglieder unterstützen werde, ihre verbesserte Rechtsposition durchzusetzen, „im Zweifelsfall auch vor den Arbeitsgerichten“.

Ende Januar hatte nach der Bundestagszustimmung im Dezember auch die von SPD und Grünen dominierte Länderkammer das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz der schwarz-roten Regierung passieren lassen. Gegen „Fehlentwicklungen“ wie Kurzzeit-Kettenverträge soll sich der Befristungsrahmen künftig an Projektlaufzeiten und Qualifizierungszielen der Mitarbeiter orientieren – in der Regel mehrere Jahre. Zudem wird die maximale Dauer wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten von vier auf sechs Jahre angehoben.

In diesem Jahr wollen Bund und Länder zudem ein Programm für die Nachwuchsförderung an den Uni („Tenure-Track“) beschließen, für das etwa eine Milliarde Euro in zehn Jahren bereitstehen soll.

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