Wohnungsbauhilfen Hendricks regt Verfassungsänderung an

Wohnungsbau ist derzeit Sache der Länder. Doch die können den riesigen Bedarf auf Dauer nicht alleine stemmen. Bauministerin Hendricks will den Bund in Verantwortung setzen – und dazu auch das Grundgesetz ändern.

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Bundesbauministerin Barbara Hendricks Quelle: dpa

Bundesbauministerin Barbara Hendricks fordert eine Verfassungsänderung, um dem Bund die Möglichkeit zur weiteren Förderung des Baus bezahlbarer Wohnungen zu erhalten. "Wir brauchen die Grundgesetzänderung, um als Bundesregierung wirksam dort helfen zu können, wo die Wohnungsnot am größten ist", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Dienstag.

Derzeit sei der Wohnungsbau Sache der Länder. Die aber könnten den riesigen Bedarf in diesem Bereich auf Dauer nicht alleine stemmen. "Wir brauchen dringend mehr bezahlbare Wohnungen in den Ballungsräumen", forderte Hendricks. Alle müssten sich dafür engagieren: Bund, Länder, Kommunen, Bauwirtschaft und private Investoren.

Der soziale Wohnungsbau liegt seit zehn Jahren in der Kompetenz der Bundesländer. Nach geltender Regelung darf der Bund die Länder noch bis 2019 im sozialen Wohnungsbau finanziell unterstützen. Der Bund kann sich dauerhaft nur dann stärker engagieren, wenn das Grundgesetz entsprechend geändert wird.

Nach Schätzungen der Wohnungswirtschaft fehlen derzeit bundesweit 800.000 bis eine Million Wohnungen. Jährlich sollten mindestens 400.000 neue Wohnungen errichtet werden, vor allem in den großen Ballungsräumen. 2015 wurde diese Marke allerdings mit 247.000 fertiggestellten Wohnungen klar unterstritten. Vor allem mangelt es an Sozialwohnungen.

Das Bundesbauministerium wolle seine Mittel für die Förderung des Wohnungsbaus von 518 Millionen Euro in diesem Jahr auf 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2018 erhöhen, heißt es in dem Bericht.

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