Wohnungseinbrüche BKA-Chef hält Rückgang bei Einbrüchen für möglich

Ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2016 weiter gestiegen oder nicht? BKA-Chef Münch mach Hoffnung. Mit Blick auf die Kriminellen fordert er: „Das Entdeckungsrisiko muss steigen.“

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der BKA-Chef sieht seine Behörde bei der Bekämpfung von Einbrüchen auf dem richtigen Weg. Quelle: dpa

Berlin Nach einer stetigen Zunahme von Wohnungseinbrüchen in den vergangenen Jahren rechnet der Chef des Bundeskriminalamts (BKA) jetzt mit mindestens einer Stagnation. „Es wird keinen weiteren Anstieg mehr gegeben haben, und ein leichter Rückgang ist im Bereich des Möglichen“, sagte Holger Münch dem ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ mit Blick auf die Entwicklung im Jahr 2016. Das sei aber keine Entwarnung, sondern zeige nur, „dass wir auf dem richtigen Weg sind und dass wir weitermachen müssen“.

Versuchte und vollendete Wohnungseinbrüche hatten zuletzt kontinuierlich zugenommen – von 108.284 registrierten Fällen im Jahr 2008 auf 167.136 im Jahr 2015. Das entsprach einem Plus von rund 50 Prozent innerhalb von sieben Jahren. Die offizielle bundesweite Kriminalstatistik für das Jahr 2016 wird voraussichtlich im Frühjahr vorgestellt.

Auch die Versicherer zeigen sich zuversichtlich: „Die Zahlen der ersten drei Quartale deuten im Vergleich zum Vorjahr darauf hin, dass wir 2016 möglicherweise einen leichten Rückgang der Einbrüche in Deutschland verzeichnen könnten“, hatte die „Rheinischen Post“ kürzlich den Präsidenten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Alexander Erdland, zitiert.

In dem „Report Mainz“-Interview, das am Dienstagabend (21.45 Uhr) in der ARD ausgestrahlt werden sollte, fordert Münch mit Blick auf die Strafverfolgung von Einbrechern: „Das Verurteilungsrisiko muss steigen. Das ist nicht hoch genug. Das Entdeckungsrisiko muss steigen. Wir müssen in der Serienerkennung besser werden, dass wir möglichst viele Taten diesen Tätern zuordnen können.“

Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich zuletzt für ein Mindeststrafmaß von sechs Monaten für Einbrecher ausgesprochen. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ist derzeit in der Ressortabstimmung.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%