Wohnungseinbrüche Kabinett beschließt härtere Strafen für Einbrecher

Hunderttausende Einbrüche zählt die Polizei pro Jahr. Um die Bürger davor zu schützen, setzt der Bund unter anderem auf Zuschüsse für Einbruchschutz. Jetzt sollen höhere Strafen potenzielle Täter zusätzlich abschrecken.

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Wie Sie Ihr Haus richtig sichern
Schwachstelle FensterBei Einfamilienhäusern kommen die Täter besonders häufig durch Fenster und Balkontüren. Sie lassen sich oft schon mit einfachsten Werkzeugen wie einem Schraubenzieher oder auch nur einem kräftigen Tritt öffnen. Bei neuen Fenstern sollte auf die sogenannte Widerstandsklasse geachtet werden - mindestens Klasse 2 nach DIN EN 1627. Fenster mit abschließbaren Fenstergriffen bieten nur eine trügerische Sicherheit. Bei praxisnahen Prüfungen wird sichergestellt, dass diese Fenster weder am Rahmen, noch beim Glas oder dem Beschlag Schwachpunkte haben. Die Einordnung in Widerstandsklassen geht bis Klasse 6, wobei 2 und 3 im privaten Bereich üblicherweise ausreichen. Beim Einbau sollte nicht gespart werden - die einbruchhemmenden Fenster erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie auch fachgerecht verbaut wurden. Lassen Sie sich eine Montagebescheinigung aushändigen.Quellen: Polizei-Beratung , Abus, K-Einbruch Quelle: dpa
Fenster nicht kippenFenster sollten auch bei kurzer Abwesenheit immer verschlossen bleiben. Generell gilt die Regel: Gekippte Fenster sind offene Fenster. Vergitterungen mindern die Gefahr eines Einbruchs. Sie können zum Beispiel an Terrassen- oder Balkontüren angebracht werden, so dass sie zum Lüften auf Kipp gelassen werden können. Quelle: dpa
Rollläden sichernRollläden bieten nur geringen Schutz, meist können sie durch einfaches Hochschieben überwunden werden. Hier sollten Sie in jedem Falle Zusatzsicherungen einbauen lassen, die das Hochschieben von außen verhindern. Geschlossene Rollläden signalisieren außerdem Abwesenheit - daher sollten sie tagsüber nicht runtergelassen werden, rät die Polizei. Quelle: dpa Picture-Alliance
Einbruchhemmende TürenBei Mehrfamilienhäusern kommen die Täter häufiger durch die Eingangstür. Einbruchhemmende Türen, ebenfalls ab Widerstandsklasse 2, bieten einen guten Einbruchschutz. Auch hier sollten Sie auf eine Montagebescheinigung bestehen. Lassen Sie sich nicht überrumpeln: Ein Zusatzschloss mit Sperrbügel verhindert ein Aufstoßen einer spaltbreit geöffneten Tür. Quelle: dpa Picture-Alliance
Sicheres TürschlossEin einfaches Türschloss ist schnell geknackt. Die Polizei empfiehlt einbruchhemmende Schlösser mit besonders geschütztem Profilzylinder. Ein Beschlag mit zusätzlicher Zylinderabdeckung bietet zusätzliche Sicherheit. Doch auch das beste Schloss bringt nichts, wenn das Türblatt zu schwach ist - dann sollte es am besten zusammen mit dem Rahmen durch eine neue einbruchhemmende Tür ersetzt werden. Quelle: dpa
Verlorene Schlüssel nicht einfach ersetzenEin großer Schwachpunkt bei Haustüren sind die Schlüssel. Haben Sie einen Schlüssel verloren, sollten sie sofort den Schließzylinder austauschen. Bei einer Tür mit Glasfenstern sollte man außerdem den Schlüssel nie von innen stecken lassen. Quelle: dpa
Schlüssel nicht versteckenOb hohle Figuren, Steine oder unter Pflanzen - das Verstecken des Schlüssels vor der Haustür ist gefährlich. Einbrecher kennen mittlerweile jedes Versteck, auch wenn es einem selbst noch so kreativ erscheint. Quelle: dpa

Bei Wohnungseinbrüchen sollen künftig härtere Strafen greifen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg, wonach für den Einbruch in eine „dauerhaft genutzte Privatwohnung“ künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll. Bislang ist hier ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen - und in „minder schweren Fällen“ eine Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Künftig soll der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minder schwere Fälle soll es beim Einbruch in Privatwohnungen künftig gar nicht mehr geben.

Union und SPD hatten sich bereits Ende März im Koalitionsausschuss auf schärfere Strafen bei Wohnungseinbrüchen verständigt. Streit gab es in den vergangenen Wochen aber noch über die Frage, in welchem Umfang Handy- und andere Kommunikationsdaten von mutmaßlichen Einbrechern abgefragt werden dürfen. Das verzögerte das Vorhaben.

Vereinbart ist nun, dass Einbrüche in Privatwohnungen mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei denen Ermittler die sogenannte Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen - bei denen sie also unter bestimmten Bedingungen auf Daten zurückgreifen dürfen, die Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen. Bislang ist dies nur bei einer Reihe von Straftaten wie bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch möglich.

Der neuerliche Gesetzesvorstoß ist nicht der erste Schritt der Bundesregierung um die Deutschen besser vor Einbrüchen zu schützen. Seit 2015 fördert der Bund bereits über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wenn Immobilienbesitzer ihre Häuser und Wohnungen mit Einbruchschutztechnik ausrüsten. Wer etwa Fenster und Türen aufrüstet, kann über einen Kredit Zuschüsse von der KfW bekommen. 50 Millionen Euro sind zum Jahresanfang dafür vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Verfügung gestellt worden.

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