Bei Wohnungseinbrüchen sollen künftig härtere Strafen greifen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg, wonach für den Einbruch in eine „dauerhaft genutzte Privatwohnung“ künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll. Bislang ist hier ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen - und in „minder schweren Fällen“ eine Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Künftig soll der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minder schwere Fälle soll es beim Einbruch in Privatwohnungen künftig gar nicht mehr geben.
Union und SPD hatten sich bereits Ende März im Koalitionsausschuss auf schärfere Strafen bei Wohnungseinbrüchen verständigt. Streit gab es in den vergangenen Wochen aber noch über die Frage, in welchem Umfang Handy- und andere Kommunikationsdaten von mutmaßlichen Einbrechern abgefragt werden dürfen. Das verzögerte das Vorhaben.
Vereinbart ist nun, dass Einbrüche in Privatwohnungen mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei denen Ermittler die sogenannte Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen - bei denen sie also unter bestimmten Bedingungen auf Daten zurückgreifen dürfen, die Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen. Bislang ist dies nur bei einer Reihe von Straftaten wie bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch möglich.
Der neuerliche Gesetzesvorstoß ist nicht der erste Schritt der Bundesregierung um die Deutschen besser vor Einbrüchen zu schützen. Seit 2015 fördert der Bund bereits über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wenn Immobilienbesitzer ihre Häuser und Wohnungen mit Einbruchschutztechnik ausrüsten. Wer etwa Fenster und Türen aufrüstet, kann über einen Kredit Zuschüsse von der KfW bekommen. 50 Millionen Euro sind zum Jahresanfang dafür vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Verfügung gestellt worden.