Wolfgang Schäuble Ab 2017 höhere Kapitalsteuer denkbar

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat eine Abschaffung der Abgeltungsteuer und höhere Steuersätze auf Kapitalerträge nach 2017 angeregt.

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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Quelle: dpa

Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ins Spiel gebrachten Änderungen bei der Abgeltungsteuer sorgen für heftige Debatten bei Vertretern aus Politik und Wirtschaft.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) äußerte sich ablehnend zur Idee von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, die Abgeltungsteuer abzuschaffen. "Eine Rückkehr zum alten System würde für viele bedeuten, wieder eine Steuererklärung abgeben zu müssen", sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel der WirtschaftsWoche. Die Abgeltungsteuer sei vor allem einfach und transparent. Zudem sei erst kürzlich mit viel Aufwand ein automatisches Abzugsverfahren für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge eingeführt worden. "Daher wäre die Abschaffung der Abgeltungsteuer kein guter Beitrag zur Steuervereinfachung", sagte Holznagel.

Nach Ansicht von Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken, wären die vom Bundesfinanzminister ins Spiel gebrachten Änderungen mit gravierenden Nachteilen für den Finanzplatz Deutschland verbunden. "Die Abgeltungsteuer sollte auch zukünftig mit einem Steuersatz von 25 Prozent beibehalten werden", sagte Fröhlich der WirtschaftsWoche.

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Lohnsteuer zurückholenNicht jeder gibt eine Steuererklärung ab, obwohl sich Steuerzahler dadurch zu viel einbezahlte Lohnsteuer zurückholen können. Allgemein haben Arbeitnehmer dafür vier Jahre Zeit. Wer also auf Steuerrückzahlungen für 2010 hofft, sollte bis zum 31.12.2014 seine Erklärung abgeben. Allgemein sollten sich Steuerzahler fünf Stichtage merken: Bis zum 28. Februar müssen Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden die Arbeitnehmer-Daten elektronisch ans Finanzamt geschickt haben. Ab dem 1. März können Steuerzahler die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) nutzen (siehe nächstes Bild). Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, muss seine Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgeben. Dazu ist jeder Bürger verpflichtet, der mehr als 8.354 Euro im Jahr einnimmt. Wer seine Steuererklärung aber von einem Profi machen lässt, muss seine Erklärung erst zum 31. Dezember abgeben. Und wer regelmäßig hohe monatliche Kosten hat, kann sich bis zum 30. November den passenden Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. So wird im laufenden Monat weniger Lohnsteuer einbehalten, und das Nettoeinkommen steigt. Quelle: dapd
Vorausgefüllte SteuererklärungDie vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltungen, dass es den Deutschen leichter machen soll, ihre Einkommensteuererklärungen abzugeben. Für Rentner und Pensionäre soll es ab 2015 automatisch eine vorausgefüllte Steuererklärung geben, prinzipiell erhältlich ist sie aber schon seit Januar 2014. In dieser vorausgefüllte Erklärung stehen vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen bereits drin, genauso wie Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen wie Riester- oder Rürup-Verträge. Alles andere müssen Steuerzahler aber noch selbst eintragen. Quelle: dpa
WerbungskostenPauschal berücksichtigt der Fiskus bei Arbeitnehmern Werbungskosten von 1000 Euro im Jahr. Wer tatsächlich mehr ausgegeben hat, kann sich die Kosten vom Finanzamt zurückholen. Dann müssen sie aber auch belegt werden. Streit gibt es dabei oft um das heimische Arbeitszimmer. Mittlerweile beteiligt sich der Fiskus in Ausnahmefällen an den Kosten. Kosten von maximal 1250 Euro pro Arbeitszimmer dürfen all jene Arbeitnehmer in die Steuererklärung eintragen, denen der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Vor allem Lehrer, die in der Schule keinen Arbeitsplatz für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts haben, können davon profitieren. Die vollen Kosten dürfen Steuerzahler nur absetzen, wenn ihr Heim-Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Quelle: dpa
Ausbildungskosten der KinderFür Kinder im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die eine Berufsausbildung in einer anderen Stadt machen, können Eltern einen Sonderbedarf bis 924 Euro geltend machen. Dieser Betrag ist um die Bezüge der Kinder zu mindern, soweit diese über 1848 Euro pro Jahr liegen. Außerdem können Eltern Ausgaben für das Erststudium oder die Erstausbildung ihrer Kinder bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro pro Kind absetzen. Nach dem Erststudium können weitere Aufwendungen als Werbungskosten angesetzt werden. Quelle: dpa
Außergewöhnliche BelastungenFür Kuren, aufwändige Zahnbehandlungen und andere Gesundheitsdienstleistungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Der verlangt jedoch eine Eigenbeteiligung, die sich nach dem Einkommen und Kinderzahl zwischen einem und sieben Prozent bewegt. Quelle: dapd
Haushaltsnahe DienstleistungenFür Arbeiten rund ums Haus, die gegen Rechnung erledigt werden, können 20 Prozent der Kosten abgesetzt werden. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören neben den Arbeiten einer Reinigungskraft oder eines Gärtners auch Hausmeister, Schornsteinfeger, ein häuslicher Pflegedienst sowie Maler, Maurer, Klempner oder Fliesenleger. Allerdings können keine Materialkosten von der Steuer abgesetzt werden, sondern lediglich Arbeits- und Anfahrtskosten. Quelle: dpa
PendlerpauschaleFür jeden Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte können Arbeitnehmer pauschal einen Abzug von 30 Cent geltend machen – und das für 230 Arbeitstage im Jahr. Allerdings kann nur jeweils eine Fahrt pro Tag angerechnet werden, nicht Hin- und Rückweg. Quelle: dpa

Durch die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 sollten nach Darstellung von Fröhlich die Akzeptanz der Besteuerung von Kapitalerträgen durch den Bürger verbessert, die komplizierte Besteuerung vereinfacht und der Finanzplatz Deutschland im Vergleich zu den europäischen Nachbarstaaten gestärkt werden. Diese Ziele seien erreicht worden. "Das erfolgreiche Konzept aus kurzfristigen fiskalischen Gründen zu konterkarieren, würde die frühere komplexe und als ungerecht empfundene Besteuerung privater Kapitalanlagen wieder aufleben lassen", sagte Fröhlich. "Damit wären gravierende Nachteile für den Finanzplatz Deutschland verbunden."

Markus Ferber (CSU), stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses und Mitglied im Sonderausschuss des Europaparlaments zur Kapitalertragssteuer OECD, findet eine internationale Vereinbarung zur Bekämpfung der Steuerflucht bei Kapitalerträgen sinnvoller als nationale Regelungen. "Diese erzeugen nur Wanderungsbewegungen des Kapitals", sagte Ferber der WirtschaftsWoche. Eine OECD-Regelung sollte allerdings Freibeträge für Kleinanleger vorsehen.

Oliver Schultze, auf Kapitalanlagenbesteuerung spezialisierter Steuerberater in Pinneberg, sieht in der Abkehr von der Abgeltungsteuer zudem ein europarechtliches Problem. Die Abgeltungsteuer löste das Teileinkünfteverfahren bei Aktien ab, weil schon auf der Ebene der Aktiengesellschaften die Gewinnausschüttung mit rund 30 Prozent besteuert werden.

Nur die restlichen 70 Prozent können als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Davon wird dann noch 25 Prozent Abgeltungsteuer erhoben. Insgesamt kommt man dadurch auf eine Besteuerungsquote in Höhe des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Würde der Bundesfinanzminister die Steuer auf Dividenden aber bis auf den Spitzensteuersatz erhöhen, würden Dividenden mit rund 65 Prozent besteuert. "Diese Quote ist nicht mehr akzeptabel, dadurch würde Deutschland wieder zu einem Höchststeuerland", sagt Schultze.

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