Wolfgang Schäuble SPD-Minister bezeichnet Steuer-Pläne als "heuchlerisch"

Die hohen Steuereinnahmen sollen den Bürgern zurückgegeben werden. Milliarden-Entlastungen soll es geben. Die Opposition findet die Vorschläge ungerecht. Noch schärfer ist die Reaktion des Koalitionspartners.

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Teure Fehler bei der Steuererklärung
Steuerfehler Nummer 1: Ausgaben vergessenBeiträge zum Beispiel für die Riester- oder Rürup-Rente können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Weil genau das beim Abschluss dieser Verträge meist als Verkaufsargument genannt wird, ist es vielen Bürgern bekannt – aber nicht unbedingt bewusst. „Aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten in der Steuererklärung anzugeben“, so die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Sie haben sieben Fehler zusammengestellt, durch die sich Steuerpflichtige Rückzahlungen häufig entgehen lassen. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 2: Rechnungen bar zahlenHandwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann - entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass Steuerzahler voll auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Geld bar bezahlen. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben. Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 3: Hintertür zuschlagen und außergewöhnliche Belastungen nicht angebenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2015 in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen entschieden, dass die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung nicht zu beanstanden ist. Deshalb gilt weiterhin: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Für diesen zumutbaren Eigenanteil hat der BFH aber im Januar 2017 eine neue Berechnungsregelung festgelegt. Die Richter gaben den Finanzämtern vor, dass künftig schrittweise die Prozentwerte je nach Einkommenshöhe angesetzt werden müssten (VI R 75/14). So seien von den ersten 15.340 Euro nur zwei Prozent aufzubringen (306,80 Euro), von den nächsten 35.790 Euro drei Prozent (1073,70 Euro) und erst darüber vier Prozent. Im Ergebnis sinkt die zumutbare Eigenbelastung gegenüber der alten Regelung. Viele Bürger sammeln gar nicht erst die Belege für das Zahnimplantat oder die Brille, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Aber es gibt noch eine Hintertür: Stehen außergewöhnliche Belastungen an, sollten Steuerzahler versuchen, sie in einem Kalenderjahr zu bündeln, um die Zumutbarkeitsgrenze sicher zu überschreiten. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 4: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestaltenVermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens … Quelle: IMAGO
… muss die Durchführung des Mietvertrags einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 5: Einträge vertauschenSie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung sondern bei allgemeinen Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 6: Fristen verstreichen lassenDas Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen erwartet? Die meisten unternehmen in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein. Denn vier Wochen nach dem Bescheid verstreicht die Einspruchsfrist. So lange können Sie den Bescheid genauer unter die Lupe nehmen oder einen Profi engagieren, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt. Quelle: Handelsblatt Online

Der Ruf nach einer großen Steuerreform durch den Wirtschaftsflügel der Union stößt bei der Opposition und der SPD im Bundestag auf Ablehnung. Politiker von Linken und Grünen können den milliardenschwere Steuerentlastungen kaum etwas abgewinnen. „Die Vorschläge des Union-Wirtschaftsflügels laufen darauf hinaus, dass die Manager mehr entlastet werden als die Mitarbeiter, die Chefärzte mehr als die Pflegekräfte - gerecht ist das nicht“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Gerhard Schick, der Deutschen Presse-Agentur.

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans vom Koalitionspartner SPD nannte die Steuerpläne der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) sogar „heuchlerisch“. Die Unions-Mittelständler würden eine Entlastung ohne Gegenfinanzierung versprechen, sagte er der „Nordwest-Zeitung“ (Dienstagsausgabe). „Wer den Menschen das verspricht, erzählt ihnen nicht die Wahrheit.“ Die MIT betreibe eine „verkappte Entlastung von Multimillionärseinkünften“, weil auch „Megaverdiener“ zu den Nutznießern zählten“. Die SPD Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe bezeichnete das Konzept als eine „populistische Luftnummer ohne Gegenfinanzierung“.

Der MIT-Vorsitzende Carsten Linnemann (CDU) äußerte sich hingegen zuversichtlich, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vom Steuerkonzept zu überzeugen. „Ich habe Hoffnung, weil Herr Schäuble selbst gesagt hat, dass er ein Problem beim Mittelstandsbauch sieht. Das muss jetzt auch angegangen werden“, sagte Linnemann der „Passauer Neuen Presse“ (Dienstagsausgabe).

Checkliste: Diese Belege helfen Steuern sparen

Auch der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) nahm die Steuerpläne positiv auf. Die erwarteten Steuereinnahmen in den kommenden Jahren böten ausreichend Spielraum zur Entlastung der Bürger um mindestens 30 Milliarden Euro bis 2020, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstagsausgabe). Die Finanzierung des Steuerkonzepts halte er für „schlüssig“. Der Grünen-Politiker Schick forderte statt der Steuerpläne eine Entlastung für kleine Einkommen - und zwar bei den „häufig sehr stark steigenden Mieten“. Da bringe aber eine Änderung des Steuertarifs nichts, sondern nur Wohnungen zu bezahlbaren Mieten.

Der MIT-Steuersenkungs-Plan sieht drei Stufen vor: Zunächst soll zum 1. Januar 2018 die Werbekostenpauschale für Arbeitnehmer auf 2000 Euro verdoppelt werden. Ab 2019 soll der Anstieg der Steuerkurve abgeflacht werden und der Spitzensatz erst ab 60 000 Euro statt wie bisher bei 53 666 Euro greifen. Als drittes soll 2020 unter anderem der Kinderfreibetrag auf den Wert für Erwachsene angehoben werden.

Wo Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung einzutragen sind

Die stellvertretende Vorsitzende der Linken-Fraktion, Gesine Lötzsch, forderte eine deutliche Erhöhung der Steuerfreibeträge. Dies sei ein wichtiges Mittel zur Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen. „Wer also die Mittelschicht wirklich entlasten will, muss den entscheidenden Schritt gehen, nämlich die Bezieher großer Einkommen wirklich zur Kasse bitten“, sagte Lötzsch.

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch begrüßte die neu entflammte Diskussion um eine Steuerreform. Aber: „Was ich an dem bisherigen Vorschlag ausgesprochen unseriös finde ist, dass es keine Gegenfinanzierung für die Steuergeschenke gibt, und die Superreichen wieder einmal verschont bleiben sollen“, sagte Bartsch.

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