Wolfgang Schäuble Steuerschwellen bei Managergehältern „nicht trivial“

Wolfgang Schäuble hat in der Koalitionsdebatte über eine Begrenzung von Managergehältern auf die Hürden für die diskutierten Steuerschwellen verwiesen. Dies müsse verfassungsrechtlich gut begründet sein.

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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble Quelle: dpa

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat in der Koalitionsdebatte über eine Begrenzung von Managergehältern auf die Hürden für die diskutierten Steuerschwellen verwiesen. Eine Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managervergütungen sei nicht trivial, sagte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Berlin. Dies müsse verfassungsrechtlich gut begründet sein. Auch gebe es Abgrenzungsprobleme. In einem möglichen Gesetzgebungsverfahren müssten die steuerlichen Aspekte sehr sorgfältig geprüft werden.

Gehälter sind als Betriebsausgaben beim Fiskus steuerlich absetzbar. Zu den Abgrenzungsproblemen gehört, warum Vorstandsbezüge anders behandelt werden sollen als etwa Millionengehälter von Fußballern. Die Union hatte sich zuletzt offen gezeigt, eine steuerliche Gesetzesverschärfung mitzutragen - auch, um im Wahlkampf nicht der SPD das Feld zu überlassen. Das Thema ist aber weiter strittig.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht den Ansatz vor, dass die Hauptversammlung von Aktiengesellschaften über die Management-Vergütung entscheiden soll. Schäuble hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, dass der Gesetzgeber dann tätig werden könnte, wenn die Wirtschaft eine angemessene Ausgestaltung der Gehälter nicht selbst regeln könne. Justizminister Heiko Maas (SPD) will die Vorschläge der SPD-Fraktion vom Januar unterstützen.

Die SPD will im März einen Gesetzesentwurf vorlegen. So soll die steuerliche Absetzbarkeit bei variablen Gehaltsbestandteilen auf jeweils 500 000 Euro begrenzt werden. Zudem will die SPD ein Maximalverhältnis der Vergütung von Managern zum Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer festlegen. Geplant sind Quoten zwischen Grundgehalt und Boni. Eine gesetzliche Gehaltsobergrenze ist nicht geplant. Auch Rückforderungen bei schlechten Leistungen sollen gesetzlich geregelt werden.

Für ein Gesetzgebungsverfahren dürfte es vor der Bundestagswahl Ende September allerdings ziemlich eng werden - aufgrund der Fristen für Bundestag und Bundesrat. Möglich ist eine Beschleunigung über eine sogenannte Formulierungshilfe - als Teil einer bereits im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Maßnahme.

Auch die Grünen im Bundestag wollen es Unternehmen über das Steuerrecht schwerer machen, ihren Managern sehr hohe Gehälter und Abfindungen zu zahlen. Sie sollen die Vorstandsgehälter nur noch bis 500 000 Euro je Manager jährlich als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können, heißt es in einem Antrag der Fraktion, der am Freitag im Bundestag behandelt werden soll. Für Abfindungen wollen die Grünen eine Absetzbarkeits-Grenze von einer Million Euro.

Überzogene Bezüge seien nicht nur eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Betriebsangehörigen, sondern gingen „auch zu Lasten der Allgemeinheit“, heißt es im Antrag. Denn das Steueraufkommen werden dadurch geschmälert, dass die Unternehmen die Zahlungen steuerlich absetzen können.

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