Zehn Jahre Arbeitsmarktreformen "Hartz IV gleicht einer Sklavenhalterideologie"

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"Fördern und Fordern war ein Werbeslogan"

Hatte nicht das „Fördern und Fordern“ und der von Ihnen bereits angeführte höhere Druck seinen Anteil daran hatte, dass die Arbeitslosigkeit zurückging?

Nein! „Fördern und Fordern“ war ein Werbeslogan, mit dem Gerhard Schröder und seine rot-grüne Koalition das unter dem Kürzel „Hartz IV“ bekannte Gesetzespaket der Öffentlichkeit nahe gebracht haben. Seit die Hartz-Kommission im Frühjahr 2002 eingesetzt wurde, sind die Zahlen der Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung drastisch gesunken. Die Schröder-Regierung hat mit Hartz IV eine Drohkulisse aufgebaut und ein wirksames Disziplinierungsmittel geschaffen, um nicht bloß Langzeiterwerbslosen stärkere Daumenschrauben anzulegen.

Nun sind wir nicht Norwegen. Wir haben kein Erdöl und keine Rohstoffvorkommnisse, mit denen wir Arbeitsunwillige alimentieren können. Braucht es da nicht Druck?

Die Verpflichtung, seinen Lebensunterhalt zu erarbeiten, hat jeder Mensch, wenn er dazu in der Lage ist. Deswegen bin ich auch ein Gegner des bedingungslosen Grundeinkommens. Es kann schließlich nicht die Aufgabe des Sozialstaates sein, allen Erwerbsfähigen, die sich durch Berufstätigkeit selbst ernähren können, eine Transferleistung zu zahlen.

Aber?

Hartz IV geht darüber weit hinaus: Auch wer ohne eigenes Verschulden auf dem Arbeitsmarkt keine für ihn geeignete Stelle findet, wird zu Gegenleistungen verpflichtet und mit Sanktionen bedroht. Wenn die Regierung aber jenen Druck, den sie mittels Hartz IV auf Erwerbslose und Arbeitnehmer ausgeübt hat, Personalchefs und Unternehmern gemacht hätte, wären sehr viel mehr Arbeitsplätze geschaffen worden.

Die allerdings nicht zwingend wirtschaftlich wären.

Was ich sagen will: Hinter Hartz IV steckt die Philosophie, wonach Schuld an der Arbeitslosigkeit die Erwerbslosen selbst sind, weil sie sich in der Hängematte des Sozialstaates ausruhen. Das ist jedoch eine Fehlannahme. Fast alle Arbeitslosen würden nicht nur des Geldes wegen, sondern auch der gesellschaftlichen Anerkennung wegen gern einer Arbeit nachgehen – einer, die ihren beruflichen Qualifikationen entspricht. Was die Betroffenen aber entwürdigt und erniedrigt: Sie sollen jeden x-beliebigen Job annehmen. Das halte ich mit dem Grundgesetz für unvereinbar.

von Henning Krumrey, Max Haerder

Die Richter in Karlsruhe sahen das in Ihrem Urteil im Februar 2010 anders. Sie äußerten keinen grundsätzlichen Zweifel an Hartz IV, nur an einzelnen Aspekten der Ausgestaltung. Sie forderten etwa eine Korrektur des Existenzminimums nach oben.

Ich gehe weiter als die Verfassungsrichter, deren Urteil nicht der alleinige Maßstab sein kann. Ich interpretiere die Verfassung so, dass die in Artikel 1 des Grundgesetzes als Kardinalnorm verankerte Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot in Artikel 20 es beispielsweise ausschließen, dass einem Unter-25-Jährigen, der sich zwei Pflichtverletzungen zuschulden kommen lässt, alle Zuwendungen gestrichen werden. Ihm werden auch Miete und Heizkosten nicht mehr erstattet. An diesem Punkt produziert der „Sozialstaat“ regelrecht Obdachlosigkeit.

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