Zentral betreute Schnellstraßen Bund soll ab 2021 Autobahnen managen

Es ist eine komplizierte Großoperation, von der Millionen Autofahrer profitieren sollen: Die Top-Verkehrsadern der Republik sollen künftig zentral betreut und modernisiert werden - doch welche sind es genau?

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Autobahnen Quelle: dpa

Der Bund soll von 2021 an die Autobahnen und ein Netz großer Bundesstraßen aus einer Hand in Schuss halten. Das sehen die zwischen den beteiligten Ministerien abgestimmten Pläne für eine neue Fernstraßengesellschaft vor. Konkret geht es um „autobahnähnliche Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortslagen mit unmittelbarer Anbindung an Bundesautobahnen“. Ziel ist mehr Effizienz durch Planen, Bauen und Betrieb aus einem Guss. Bisher machen dies die Länder im Auftrag des Bundes. Sie sollen sich auch weiter um die übrigen Bundesstraßen kümmern. Die Opposition warnte vor Reibungsverlusten.

Das Netz der Gesellschaft soll demnach einen eher kleinen, aber bedeutenden Teil aller Fernstraßen umfassen. Dies sind die 13 000 Kilometer langen Autobahnen und voraussichtlich rund 1300 Kilometer größere Bundesstraßen, die meist zwei Fahrspuren je Richtung haben. Auf Antrag eines Landes können aber auch noch weitere Bundesstraßen ins Management des Bundes kommen. Das sieht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur der Entwurf für die nötige Änderung des Grundgesetzes vor. Insgesamt gibt es 39.000 Kilometer Bundesstraße.

SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte der dpa: „Sinnvoll wäre es, wenn die Gesellschaft für alle Bundesfernstraßen zuständig wäre.“ Dafür gebe es aber wohl leider keine Mehrheit. „Daher könnte eine Konzentration auf die Bundesautobahnen und vierspurige Bundesstraßen ein möglicher Kompromiss sein.“

Linke-Verkehrsexperte Herbert Behrens kritisierte, die geplanten Zuständigkeiten seien organisatorisch völlig kontraproduktiv. „Man schafft sehenden Auges eine skurrile Doppelstruktur mit vielen neuen Abstimmungsproblemen und gibt die Synergieeffekte einer gemeinsamen Bewirtschaftung aller Fernstraßen achtlos auf“, sagte er der dpa.

Aktiv werden soll die neue Gesellschaft spätestens zum 1. Januar 2021, wie aus dem Entwurf für die Grundgesetzänderung hervorgeht. Gegründet werden soll sie in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Eine umstrittene Teilprivatisierung der Gesellschaft ist bereits vom Tisch. Im Grundgesetz verankert werden soll nach einer Verständigung von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) der Satz: „Die Gesellschaft steht im vollständigen Eigentum des Bundes.“ Schäuble hatte sich ursprünglich dafür eingesetzt, sie für eine Minderheitsbeteiligung privater Investoren offen zu halten. Die Straßen selbst sollen ohnehin im Staatsbesitz bleiben.

Die Grünen begrüßten eine Neuorganisation, pochen aber auf weitere Einflussmöglichkeiten des Parlaments. „Die Bürger verlangen von uns, dass wir ihre Straßen vernünftig in Schuss halten“, sagte Verkehrsexpertin Valerie Wilms am Freitag im Bundestag. „Mit der organisierten Verantwortungslosigkeit im Mischmasch zwischen Bund und Ländern gelingt uns das nicht.“

Der Autofahrerclub ADAC erklärte, die Verständigung sichere eine effiziente Weiterentwicklung der Fernstraßen. Dies gelinge, wenn Anleihen der Gesellschaft über Staatsgarantien abgesichert und staatliche Investitionsmittel über lange Zeiträume fest zugesagt würden, sagte Vizepräsident Ulrich Klaus Becker. „Nur so ist eine überteuerte Privatfinanzierung großer Bauprojekte definitiv ausgeschlossen.“

Die Länder hatten eine stärkere Zentralisierung Mitte Oktober im Zuge der Gesamteinigung über die künftigen Finanzbeziehungen mit dem Bund akzeptiert. Über die genaue Ausgestaltung wird noch verhandelt. Ziel ist eine Verabschiedung des Pakets vor der Bundestagswahl 2017.

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