Zigarettenpackungen mit Schockfotos Bundesrat billigt Gesetz für Gruselbilder

Der Bundesrat hat mehrheitlich das Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie in Deutschland gebilligt. Zwei Drittel der Zigarettenpackung müssen künftig für Warnbilder und aufklärende Texte reserviert werden.

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Warnhinweis und -bild auf einer Zigarettenschachtel Quelle: dpa

Raucher müssen sich von Ende Mai an auf Schockfotos und größere Warnhinweise auf Zigarettenschachteln einstellen. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat mehrheitlich das Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie in Deutschland. Danach müssen künftig zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein - weit mehr als bisher schon.

Die 2014 ausgehandelte EU-Richtlinie für Tabakprodukte muss bis 20. Mai 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Erzeugnisse, die nach den alten Regelungen bis Mai 2016 hergestellt wurden, können noch ein Jahr lang weiter verkauft werden. Teile der Zigarettenindustrie fordern eine längere Übergangsfrist für das Drucken der neuen Schachteln. Dafür sind auch einige Länder.

Zugleich mit der Zustimmung zum Gesetz forderten die Länder die Bundesregierung erneut auf, sich gegenüber der EU-Kommission für Übergangsfristen für die notwendigen Produktionsumstellungen der Hersteller einzusetzen. „Die Anbringung der neuen Warnhinweise auf Verpackungen für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sollte erst nach einer Übergangsfrist von 15 Monaten erfolgen“, heißt es in einer Entschließung. Dies haben Bundesregierung und Bundestag bereits abgelehnt.

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