Bild: dpaAktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes zeigen: Beamte bekommen im Ruhestand fast doppelt so viel Geld wie Rentner, die nicht im Staatsdienst gewesen sind. Ihre Pensionen sind darüber hinaus im zweistelligen Bereich gestiegen.
Ein Bundesbeamter mit durchschnittlicher Pension bekam im Jahr 2002 Altersbezüge in Höhe von 2070 Euro im Monat, 2012 waren es 2340 Euro. Das entspricht einem Zuwachs von rund 13 Prozent.Bei einem Landesbeamten betrug die durchschnittliche Pension 2002 monatlich 2240 Euro, 2012 waren es schon 14,7 Prozent mehr, nämlich 2570 Euro.
Die Kommunalbeamten verbuchten den größten Zuwachs: Binnen zehn Jahren stiegen ihre Pensionen um mehr als 14,9 Prozent von 2070 Euro auf durchschnittlich 2380 Euro.
Bild: dpaBei den normalen Renten lag der prozentuale Anstieg zwischen den Jahren 2002 und 2012 nur bei 8,51 Prozent, beziehungsweise 9,69 Prozent in den neuen Bundesländern. Nach 45 Beitragsjahren bekamen Männer im Jahr 2012 durchschnittlich 1263 Euro im Monat. Im Osten waren es durchschnittlich 1121 Euro monatlich. Die Rente der Durchschnittsfrau lag sowohl in Ost als auch West deutlich unter 1000 Euro im Monat.
Dabei verfügt die deutsche Rentenversicherung offenbar über ein Finanzpolster wie nie zuvor. Wie die "Stuttgarter Zeitung" unter Berufung auf den Jahresabschluss berichtet, betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage im Dezember 2012 29,42 Milliarden Euro. Das seien rund fünf Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor - und so viel, wie nie zuvor in der Geschichte der Rentenkasse. "Selten ging es der Rentenversicherung so gut wie heute", sagte der CDU-Sozialexperte Peter Weiß dem Blatt. Rechnerisch reicht das Finanzpolster laut Bericht derzeit aus, um 1,69 Monatsausgaben zu bezahlen. Wegen der Beitragssenkung zu Jahresbeginn erwartet die Rentenversicherung im Jahresverlauf geringere Rücklagen.Nachfolgend ein Überblick, wie viel Rente Sie bei unterschiedlichen Gehaltsstufen einmal bekommen werden:
Bild: dpaBei einem Monatslohn von 1.900,00 Euro
(alle Angaben in Euro)Stundenlohn: 10,80
Nettorente bei 51-Prozent-Niveau:
620,30 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
708,92 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)Nettorente bei 43-Prozent-Niveau:
523,00 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
597,71 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bild: FotoliaBei einem Monatslohn von 2.100,00 Euro
(alle Angaben in Euro)Stundenlohn: 11,93
Nettorente bei 51-Prozent-Niveau:
685,60 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
783,54 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)Nettorente bei 43-Prozent-Niveau:
578,05 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
660,63 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)
Bild: FotoliaBei einem Monatslohn von 2.300,00 Euro
(alle Angaben in Euro)Stundenlohn: 13,07
Nettorente bei 51-Prozent-Niveau:
750,89 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
858,16 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)Nettorente bei 43-Prozent-Niveau:
633,10 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
723,55 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)
Bild: dpaBei einem Monatslohn von 2.500,00 Euro
(alle Angaben in Euro)Stundenlohn: 14,20
Nettorente bei 51-Prozent-Niveau:
816,19 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
932,78 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)Nettorente bei 43-Prozent-Niveau:
688,16 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
786,46 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)
Bild: dpaBei einem Monatslohn von 2.700,00 Euro
(alle Angaben in Euro)Stundenlohn: 15,34
Nettorente bei 51-Prozent-Niveau:
881,48 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
1.007,41 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)Nettorente bei 43-Prozent-Niveau:
743,21 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
849,38 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)
Bild: dapdBei einem Monatslohn von 2.900,00 Euro
(alle Angaben in Euro)Stundenlohn: 16,48
Nettorente bei 51-Prozent-Niveau:
946,77 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
1.082,03 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)Nettorente bei 43-Prozent-Niveau:
798,26 (bei 35,00 Jahren Beschäftigung)
912,30 (bei 40,00 Jahren Beschäftigung)
Aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes zeigen: Beamte bekommen im Ruhestand fast doppelt so viel Geld wie Rentner, die nicht im Staatsdienst gewesen sind. Ihre Pensionen sind darüber hinaus im zweistelligen Bereich gestiegen.
Ein Bundesbeamter mit durchschnittlicher Pension bekam im Jahr 2002 Altersbezüge in Höhe von 2070 Euro im Monat, 2012 waren es 2340 Euro. Das entspricht einem Zuwachs von rund 13 Prozent.
Bei einem Landesbeamten betrug die durchschnittliche Pension 2002 monatlich 2240 Euro, 2012 waren es schon 14,7 Prozent mehr, nämlich 2570 Euro.
Die Kommunalbeamten verbuchten den größten Zuwachs: Binnen zehn Jahren stiegen ihre Pensionen um mehr als 14,9 Prozent von 2070 Euro auf durchschnittlich 2380 Euro.
Eine Gruppe junger Abgeordneter aus Union und FDP hat einem Zeitungsbericht zufolge ein Gegenkonzept zur Zuschussrente von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegt. Ziel der Initiative sei es, die betriebliche und private Altersvorsorge auch für Geringverdiener attraktiver zu machen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". In ihrem Positionspapier schlagen die 14 Abgeordneten demnach vor, dass Rentner, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, aus ihrer privaten und betrieblichen Altersvorsorge künftig mindestens 100 Euro anrechnungsfrei erhalten können.
Die Eckpunkte des SPD-Rentenkonzepts
Solidarrente
Sie soll nach 30 Beitragsjahren auch nach längerer Arbeitslosigkeit oder Tätigkeit in einem Billigjob einen Mindestanspruch von 850 Euro im Monat garantieren. Für alle, die trotz 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahren nicht auf diesen Betrag kommen, soll im Sozialrecht eine zweite Stufe der Grundsicherung eingeführt werden.
Rentenzugang
(gegenüber erstem Entwurf neu): Wer 45 Versicherungsjahre - nicht Beitragsjahre - aufweist, soll auch schon vor dem 65. Lebensjahr ohne Einbußen in Rente gehen können. Bislang erhalten Beschäftigte nur dann die volle Rente, wenn sie 45 Jahre in die Versicherung eingezahlt haben und 65 Jahre alt sind.
Erwerbsminderungsrente
Bezieher sollen keine Abschläge mehr hinnehmen. Bislang wird der Betroffene dabei so gestellt, als habe er bis zum 60. Lebensjahr weiter Beiträge zur Rente gezahlt. Die Zeit zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem 60. Lebensjahr wird „Zurechnungszeit“ genannt. Diese Zeit will die SPD in einem Schritt bis zum 62. Lebensjahr verlängern. Zudem soll die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren für den Eintritt in die Erwerbsminderung besser bewertet werden.
Teilrente
Beschäftigte in körperlich und psychisch belastenden Berufen (etwa Schichtarbeiter) sollen ab dem 60. Lebensjahr auf das neue Modell zurückgreifen können. In Zehn-Prozent-Schritten kann danach die Arbeit bis zu 70 Prozent reduziert werden.
Kindererziehungszeiten
Ihre Anerkennung will die SPD für alle Neurentner vereinheitlichen. Bislang sind Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bei der Rentenberechnung schlechter gestellt.
Solo-Selbstständige
Für Freiberufler, die ohne Rentenvorsorge sind und deshalb häufig in Altersarmut landen, soll es ein eigenes Beitragssystem geben. In den ersten Jahren nach Gründung eines Unternehmens könnte für sie Beitragsfreiheit gelten.
Betriebliche Altersversorgung
Sie soll als Ausgleich für die Absenkung des Rentenniveaus - von jetzt gut 50 auf 43 Prozent bis 2030 - massiv ausgebaut werden. Als „zweite Stufe“ neben der Rentenversicherung soll sie weitgehend die Riester-Rente ersetzen. Geplant ist eine „Betriebsrente Plus“, in der jeder Arbeitnehmer, falls er nicht ausdrücklich widerspricht, zwei Prozent seines Bruttolohns einzahlt. Der Staat soll diesen Sockelbetrag mit 400 Euro im Jahr fördern. Auch die Unternehmen sollen sich beteiligen.
Finanzierung
Die Mehrkosten für die Betriebsrenten gegenüber heutigen Fördermodellen werden auf sechs Milliarden Euro im Jahr geschätzt. Sie sollten nach SPD-Ansicht aus Steuermitteln aufgebracht werden. Für die Solidarrente werden jährlich ansteigend etwa eine Milliarde veranschlagt, für die Kindererziehungszeiten 150 Millionen im Jahr. Beides soll durch Haushaltsmittel finanziert werden.
Teuer käme auch die Ausweitung der Erwerbsminderungsrente. Die Kosten dafür stiegen nach SPD-Berechnungen von 500 Millionen 2014 auf 7,7 Milliarden 2030. Finanziert werden soll dies aus den Beiträgen der Versicherten.
Beiträge
Ihren Anstieg will die SPD in kleinen Schritten verstetigen. Die Sätze sollen von 2014 bis 2029 um durchschnittlich 0,4 Prozent höher steigen als bislang geplant. Damit würde aber das von der Rentenversicherung angepeilte Beitragsniveau von 22 Prozent bis 2029 nicht übersprungen.
Bisher wird laut "SZ" jeder Zusatzanspruch etwa aus der Riester-Rente mit der Grundsicherung im Alter verrechnet. Wer trotz eines sehr kleinen Einkommens privat vorsorgt, hat mitunter davon im Alter keinen Vorteil. Die Höhe der Grundsicherung liegt im Schnitt bei 688 Euro.
Die Rezepte der Parteien gegen Altersarmut
Gemeinsames Ziel
Im Ziel sind sich alle einig: Die Geringverdiener von heute sollen nicht die armen Rentner von morgen sein. In ihren Rezepten gegen die Altersarmut unterscheiden sich die Parteien aber. Der Vorstoß von Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat einen Wettstreit unterschiedlicher Konzepte ausgelöst.
CDU, CSU
In der Union läuft die Diskussion über Maßnahmen im Kampf gegen die Altersarmut noch. Offen ist bislang, ob CDU und CSU die Pläne von der Leyens für eine Zuschussrente überhaupt akzeptiert. Sie will die Renten von Geringverdienern auf 850 Euro aufstocken lassen; finanziert werden soll dies aus Rentenbeiträgen. Die Hürden für den Erhalt der Zuschussrente sind hoch: Voraussetzung sind ab dem Jahr 2023 dann 35 Beitragsjahre sowie 45 „Versicherungsjahre“, zu denen auch Ausbildung oder Arbeitslosigkeit gehören. Weitere Voraussetzung ist, dass der Empfänger bereits im Erwerbsleben private Zusatzvorsorge betrieben hat. Einkünfte daraus sollen nicht wie bisher bei der Grundversicherung wieder abgezogen werden.
SPD
Auch die SPD will kleine Renten auf 850 Euro aufstocken. Finanziert werden soll dies aber aus Steuermitteln. Die Partei setzt außerdem auf einen massiven Ausbau der Betriebsrenten, der sich in erhöhten Beitragszahlungen bemerkbar machen würde: Jeder Arbeitnehmer soll zwei Prozent des Bruttolohns zur Betriebsrente einzahlen - es sei denn, er widerspricht. Voraussetzung für die Mindestrente sind 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahre. Eine private Zusatzvorsorge ist nicht Bedingung. Wer die Rente auf 850 Euro aufgestockt bekommt, darf - anders als bei von der Leyen - keine anderen Einkünfte beziehen.
FDP
Die FDP lehnt eine beitragsfinanzierte Zuschussrente ab und bewertet auch steuerfinanzierte Modelle sehr skeptisch. Die Liberalen setzen vor allem auf Prävention und wollen die private Vorsorge und die Betriebsrenten stärken. Bei der Grundsicherung wollen sie Freibeträge für private und betriebliche Vorsorge einführen: Der Freibetrag soll bei mindestens 100 Euro liegen. Außerdem will die FDP das Renteneintrittsalter flexibel gestalten.
Grüne
Die Grünen wollen jedem Bürger eine Garantierente zusichern, damit sie nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind. Sie soll laut Fraktionschef Jürgen Trittin jedem zustehen, der 33 Jahre lang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hat. Diese Garantierente soll leicht über der bisherigen Grundsicherung liegen. Die Bedingungen für diese Garantierente sollen weniger rigide sein als bei von der Leyen geplant.
Linkspartei
Die Linke setzt sich für eine Mindestrente ein, die mindestens 1000 Euro betragen soll. Um die Finanzierung zu gewährleisten, sollen anders als bislang auch Freiberufler, Beamte und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Von der Leyen will eine Zusatzrente einführen, die aus Beitragsgeldern finanziert wird.
Die Pläne der Ministerin stießen jedoch auf heftigen Widerstand der FDP und bei Politikern aus den eigenen Reihen. Wortführer waren die Unionspolitiker um Jens Spahn und Philipp Mißfelder (beide CDU), die nun zusammen nach Angaben der "SZ" mit Abgeordneten der FDP das Gegenkonzept erarbeitet haben. Ihr Ziel sei es zudem, den Renteneintritt flexibler zu gestalten. Weil viele Menschen gegen Ende ihres Erwerbslebens nicht mehr so viel arbeiten könnten, sollen die Hinzuverdienst-Möglichkeiten bei Rentenbezug angehoben werden: Das hieße, dass man früher in Rente gehen und trotzdem beispielsweise in Teilzeit weiter arbeiten könne.















