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Zwangsprostitution: Haft für Freier

Quelle: Handelsblatt Online

Kunden von Zwangsprostituierten sollen künftig ihre Freiheit verlieren. Die Bundesregierung will hohe Haftstrafen durchsetzen, um Freier abzuschrecken. Ihnen droht bis zu zehn Jahre Haft.

HB BERLIN. Mit einer solch hohen Freiheitsstrafe solle laut "Spiegel" künftig belangt werden können, wer jemanden unter "Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist", sexuell missbraucht, zitiert das Magazin aus einem Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums. Ein Ministeriumssprecher bestätigte die Existenz eines solchen Papiers, ohne Details zu nennen. Es gehe auf die Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD zurück. Danach sollen die Opfer von Zwangsprostitution mit den Möglichkeiten des Strafrechts noch besser geschützt und die Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostitution geregelt werden. Dies sei noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen, sagte der Sprecher von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD).

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Rechtspolitikern der Union geht der Entwurf laut "Spiegel" noch nicht weit genug. Nach Auffassung des Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder (CDU) sollten Freier schon dann bestraft werden können, wenn sie "leichtfertig nicht erkennen", dass sie es mit einer Zwangsprostituierten zu tun haben. Wer etwa blaue Flecken bei einer solchen Frau ignoriert, müsste mit Strafe rechnen. In einer "Spiegel"-Umfrage sprachen sich 73 Prozent der Befragten dafür aus, Freier von Zwangsprostituierten zu bestrafen.

Erst vergangene Woche hatte die Große Koalition ihre umstrittenen Pläne für ein erweitertes Sexualstrafrecht entschärft. Es bleibt nun dabei, dass sich nur über 18-Jährige strafbar machen, wenn sie andere Jugendliche mit Geld oder einem geldwerten Vorteil zu sexuellen Handlungen motivieren. Ursprünglich hatte der Entwurf vorgesehen, in solchen Fällen künftig auch 14- bis 17-Jährige zu bestrafen.

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