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„Zwischenverfahren" für ESM-Prüfung: Verfassungsgericht spielt auf Zeit

Quelle: Handelsblatt Online

Die Verhandlung über die Eilanträge gegen den Rettungsschirm ESM und den Stabipakt ist noch komplizierter als erwartet: Das Bundesverfassungsgericht will sich offenbar mehr Zeit nehme - mit Rücksicht auf Marktreaktionen.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gerät während der Verhandlung ins Schwitzen. Quelle: Reuters
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gerät während der Verhandlung ins Schwitzen. Quelle: Reuters

Karlsruhe/DüsseldorfNach sieben Stunden Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist noch kein Ausgang des Eilverfahrens gegen den europäischen Rettungsschirm ESM und den Stabilitätspakt absehbar. Klar ist nach der intensiven Debatte mit zahlreichen prominenten Klägern, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesbankchef Jens Weidmann nur soviel: Das oberste deutsche Gericht schreckt vor einer Entscheidung, die von den internationalen Märkten als Kritik an der europäischen Rettungspolitik gewertet wird, zurück und will sich mehr Zeit nehmen.

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Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte in der Verhandlung offen, das Gericht wisse, dass es in dem Augenblick, wo es eine einstweilige Anordnung erlassen werde, in der Auslandspresse sofort heiße: "Euro-Rettung gestoppt!" Über diese "Gefahr" sei sich der Zweite Senat im Klaren, sagte der Gerichtspräsident.

Zuvor hatte auch Schäuble vor schwerwiegenden Konsequenzen gewarnt und war hart an die Grenzen dessen gegangen, was an Beeinflussung des Gerichts möglich ist. Eine Verschiebung des ESM über den Juli hinaus würde würde weit über Deutschland "erhebliche Verunsicherung in den Märkten bedeuten". Falls die Eilanträge der Kläger Erfolg hätten, könnte dies "zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen in der Eurozone" führen. Fiskalpakt und ESM seien "wichtige Schritte auf dem Weg zu einer europäischen Stabilitätsunion", sagte Schäuble als Vertreter der Bundesregierung.

Damit war klar, dass das Gericht eine neue, aber womöglich nicht weniger problematische Lösung finden muss, die die Märkte zufrieden stellt, die zahlreichen Kläger nicht vor den Kopf stößt und auch für Bundespräsident Joachim Gauck akzeptabel ist.

Die Karlsruher Richter verhandeln seit Dienstagmorgen über mehrere Eilanträge gegen die am 29. Juni vom Bundestag beschlossenen Zustimmungsgesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt, der den Euro-Staaten mehr Haushaltsdisziplin auferlegt. Bisher war immer betont worden, dass der Zweite Senat schon in "wenigen Wochen" über den von den Klägern beantragten Erlass einer einstweiligen Anordnung entscheiden werde.

Am Dienstag skizzierte Voßkuhle nun aber ein mögliches "Zwischenverfahren" als Alternative zur Eilentscheidung binnen drei Wochen. Das würde eine "sehr sorgfältige Prüfung" der Rechtslage beinhalten und könne mehrere Monate dauern.


"Entscheidung in mehrfacher Hinsicht nicht einfach"

Voßkuhle bezeichnete die Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren wegen der nötigen Folgenabwägung als "in mehrfacher Hinsicht nicht einfach". Nach dem Willen der Kläger soll das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten vorerst untersagen, diese Gesetze zu unterzeichnen. Diese einstweilige Anordnung würde dann so lange gelten, bis das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze in einem Hauptsacheverfahren geklärt hat.

Voßkuhle sagte weiter, der Zweite Senat werde im Eilverfahren trotz der schwierigen Rechtsverfahren "der Versuchung widerstehen, sein 'Herz über die ein oder andere Hürde zu werfen', sondern mit beiden Füßen auf dem Grundgesetz stehend" über die Anträge entscheiden. In der Politik erforderten Krisen oft ungewöhnliche Maßnahmen, fügte Voßkuhle hinzu. Es sei jedoch Aufgabe des Verfassungsgerichts, "den Regeln, die wir uns gegeben haben, auch in den Situationen zur Geltung zu verhelfen, in denen es politisch nicht opportun erscheint und uns besonders viel Mühe und Kraft kostet". Voßkuhle betonte: "Europa fordert den demokratischen Verfassungsstaat ebenso wie der demokratische Verfassungsstaat Europa fordert."

Zur Entscheidung stehen eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage von inzwischen 23.000 Bürgern sowie Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linken im Bundestag.

Letztlich wird gerichtlich geprüft, ob der Bundestag mit seiner Zustimmung zu den weitreichenden Verträgen zur Euro-Rettung seine eigene haushaltspolitische Kontrolle zu stark eingebüßt und damit gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Kläger halten wegen der in Rede stehenden Summen von mehreren hundert Milliarden Euro die eingegangenen Haftungsrisiken für nicht verantwortbar.

Klägeranwalt Dietrich Murswiek erklärte, das Gesetzespaket öffne "das Tor zu einer Haftungs- und Transferunion". Rechtsprofessor Albrecht Schachtschneider ergänzte, die Souveränität der Mitgliedsstaaten werde durch die geplanten Euro-Rettungsgesetze aufgegeben. Die Politik strebe letztlich einen europäischen Bundesstaat an, für den aber in Deutschland eine Volksabstimmung nötig wäre. Das Gericht habe eine "historische Verantwortung für das recht".
Linke-Politiker Gregor Gysi sagte, das Bundesverfassungsgericht habe bislang noch nie durch eine einstweilige Anordnung einen Bundespräsidenten verboten, ein Gesetz zu unterzeichnen. Das Gericht stehe damit vor einer neuen und erstmaligen Entscheidung. "Diesmal beneidet Sie niemand", sagte Gysi zu den acht Richtern des Zweiten Senats. "Jeder ahnt, vor welche schwieriger Entscheidung Sie stehen."


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