Bild: dapdLinksfraktion
Die Fraktion der Linken im Bundestag klagt zweigleisig: Zum einen im Organstreitverfahren wegen Verletzung ihrer Rechte als Fraktion; zum anderen haben die 75 Abgeordneten eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie die meisten Kläger haben auch die Linken einen Eilantrag gestellt: Sie beantragen, dass das Gericht dem Bundespräsidenten mit einer einstweiligen Anordnung untersagt, die Zustimmungsgesetze zu unterzeichnen und auszufertigen, bis die Richter in der Hauptsache über die Klagen entschieden haben. Damit könnte die Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt zunächst nicht wirksam werden.
Linke-Fraktionschef Gregor Gysi warf Kanzlerin Angela Merkel einen Verfassungsbruch vor. „Der Weg, der gegenwärtig beschritten wird, ist der eines Sozial- und Demokratieabbaus", sagte Gysi am Samstag bei der Vorstellung der Linke-Klagen in Berlin. Der Bundestag werde durch die Milliardenrisiken des ESM und Sparvorgaben des Fiskalpaktes seiner Haushaltsrechte beraubt. Auch in Deutschland könnten damit Renten, Löhne und Sozialleistungen gekürzt werden. Wenn die Regierung beides durchsetzen wolle, müsse sie eine Volksabstimmung zur Änderung des Grundgesetzes machen.
Bild: dpaVerein „Mehr Demokratie“
Der Verein „Mehr Demokratie“ hat eine Verfassungsbeschwerde - verbunden mit einem Eilantrag - eingereicht, der sich nach Angaben der Organisatoren rund 12.000 Bürger angeschlossen haben. Diese Klage wird von der früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) (siehe Bild) und dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten. Däubler-Gmelin und der Verein bemängeln, dass EU-Institutionen durch die neuen Gesetze weitreichende Eingriffsrechte gegenüber den Mitgliedsstaaten erhielten - allerdings ohne Legitimation durch das EU-Parlament. Dies sei zudem ein massiver Eingriff in das Budgetrecht des Bundestags. Beim ESM lautet die Kritik ähnlich. „Wenn Parlamentarier selbst nicht mehr um ihre Rechte kämpfen wollen oder können, dann ist es umso wichtiger, dass Tausende von Bürgerinnen und Bürgern vor das Verfassungsgericht ziehen, um den Demokratieabbau zu stoppen“, so Däubler-Gmelin.
Bild: dpaBundestagsabgeordneter Peter Gauweiler
Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hat zwei Klagen eingereicht, die von dem Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek vertreten werden: Zum einen klagt er im Organstreitverfahren wegen Verletzung seiner Rechte als Bundestagsabgeordneter; zum anderen als Bürger im Wege der Verfassungsbeschwerde. Auch er hat einen Eilantrag gestellt.
Gauweiler klagt aber nur gegen den ESM. Er argumentiert, mit den Regelungen zum ESM werde das Verbot von Finanzhilfen an kriselnde Eurostaaten („Bail-out-Verbot“) faktisch aufgehoben. Der ESM-Vertrag übertrage die Verfügung über deutsche Steuergelder in dreistelliger Milliardenhöhe auf eine demokratisch nicht legitimierte Organisation. „Der ESM-Vertrag begründet einen mit dem Demokratieprinzip unvereinbaren Haftungs- und Leistungsautomatismus.“ Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) werde als unkündbarer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen, Deutschland hafte mit 190 Milliarden Euro.
Bild: dpaFreie Wähler und die Gruppe um Karl Albrecht Schachtschneider
Eine Gruppe von Klägern um den emeritierten Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider (siehe Bild) hat eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag gestellt. Schachtschneider ist in Karlsruhe kein Unbekannter: Er hatte unter anderem bereits 1998 gegen die Einführung des Euro geklagt.
Auch die Freien Wähler wollen nun den neuen Euro-Rettungsschirm ESM wegen unkalkulierbarer Milliardenrisiken vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen und schließen sich der Klage des Staatsrechtlers an. „Wir Freien Wähler sagen eindeutig, dieser ESM ist ein Putsch gegen das Grundgesetz“, sagte der Bundesvorsitzende Hubert Aiwanger. Das Prinzip, jeder hafte für seine Schulden, werde außer Kraft gesetzt. Die Politik begebe sich in einen Strudel, aus dem sie nicht mehr entrinnen könne, sagte Aiwanger.
Bild: dpaBürgerklagen
Darüber hinaus liegen in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden von nicht namentlich genannten Bürgern vor.
Die Bundesregierung hat bereits vor Verabschiedung der Zustimmungsgesetze in Karlsruhe eine sogenannte Schutzschrift eingereicht, in der sie ihre Argumente für die Zulässigkeit der Rettungsmaßnahmen aufführt. Schutzschriften sind allgemein in Gerichtsverfahren üblich, wenn die Einreichung von Eilanträgen erwartet wird. Damit soll verhindert werden, dass ein Gericht im Eilverfahren entscheidet, ohne die Argumente der anderen Seite zu berücksichtigen.
Linksfraktion
Die Fraktion der Linken im Bundestag klagt zweigleisig: Zum einen im Organstreitverfahren wegen Verletzung ihrer Rechte als Fraktion; zum anderen haben die 75 Abgeordneten eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie die meisten Kläger haben auch die Linken einen Eilantrag gestellt: Sie beantragen, dass das Gericht dem Bundespräsidenten mit einer einstweiligen Anordnung untersagt, die Zustimmungsgesetze zu unterzeichnen und auszufertigen, bis die Richter in der Hauptsache über die Klagen entschieden haben. Damit könnte die Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt zunächst nicht wirksam werden.
Linke-Fraktionschef Gregor Gysi warf Kanzlerin Angela Merkel einen Verfassungsbruch vor. „Der Weg, der gegenwärtig beschritten wird, ist der eines Sozial- und Demokratieabbaus", sagte Gysi am Samstag bei der Vorstellung der Linke-Klagen in Berlin. Der Bundestag werde durch die Milliardenrisiken des ESM und Sparvorgaben des Fiskalpaktes seiner Haushaltsrechte beraubt. Auch in Deutschland könnten damit Renten, Löhne und Sozialleistungen gekürzt werden. Wenn die Regierung beides durchsetzen wolle, müsse sie eine Volksabstimmung zur Änderung des Grundgesetzes machen.
1. Kann das Bundesverfassungsgericht den Fiskalpakt und den ESM noch stoppen?
Der Bote des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler wartete am Freitagabend vergangener Woche schon vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf den Anruf seines Auftraggebers. Nachdem auch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit den Verträgen über den Fiskalpakt und den neuen Euro-Rettungsschirm ESM zugestimmt hatte, war der Zeitpunkt gekommen: Der Emissär konnte die Klage des bayerischen Kritikers im Nachtbriefkasten des Gerichts versenken.
Gauweiler ist nicht der einzige Kläger gegen die nächste Stufe der Eurorettung. Auch die Fraktion der Linkspartei läuft gegen die Beschlüsse Sturm. Heute stellten die Freien Wähler ihre Klage vor, die sich mit dem Staatsrechtler Karl-Albrecht Schachtschneider und Hans Olaf Henkel verbündet haben, dem Befürworter einer Trennung in Nord- und Südeuro und früheren BDI-Präsidenten. Auch das Bündnis „Europa braucht Demokratie“ tritt gegen die Beschlüsse an, weil Teile des Haushaltsrechts des Bundestages unwiderruflich nach Brüssel verlagert würden.
Die Instrumente zur Euro-Rettung
Banken-Union
Pro: Mit einer gemeinsamen Einlagensicherung und mit einem EU-weiten Sicherheitsnetz für Europas Banken könnte zwei bedrohlichen Szenarien vorgebeugt werden: einem Bank-run, bei dem die Sparer panisch ihre Einlagen von der Bank abheben. Und der Gefahr, dass nationale Auffangfonds nicht ausreichen, um nationale Banken zu stützen.
Contra: Gesunde Banken, allen voran in Deutschland, müssten im Ernstfall für ihre maroden Konkurrenten in anderen Euroländern zahlen. Außerdem gibt es noch keine effiziente europäische Bankenaufsicht. Damit gelten für die Banken noch unterschiedliche Voraussetzungen - und es besteht keine Möglichkeit, die Geldhäuser zu kontrollieren und Abwicklungen und Restrukturierungen zu erzwingen.
Wahrscheinlichkeit: nur vorhanden, wenn es vorher eine effiziente europäische Bankenaufsicht gibt. Das soll die Europäische Zentralbank übernehmen. Wenn dazu eine überzeugende Einigung gelingt: 60 Prozent.
Direkte Bankenhilfe
Pro: Mit direkter Bankenhilfe aus dem ESM oder von der EZB wären Krisenländer wie Spanien ihr größtes Problem los: dass nämlich Notkredite der Europartner die Schuldenlast das Staatshaushaltes und damit die Pleitegefahr deutlich erhöhen. Der Rettungsfonds könnte den Banken direkt Sicherheiten zur Verfügung stellen, mit denen diese das notwendige Geld zur Rekapitalisierung aufnehmen. Im besten Fall verdient der ESM daran, weil er das Geld billiger aufnimmt als verleiht.
Contra: Bei direkter Bankenhilfe hätten die Euroländern keine Möglichkeit, Gegenleistungen von den Regierungen zu erzwingen. Zudem wäre nicht garantiert, dass die Banken die Unterstützung zurückzahlen, wenn kein Staat dahinter steht. Unklar ist überdies, wie Auflagen für die Banken selbst durchgesetzt werden sollten.
Wahrscheinlichkeit: Siehe BANKEN-UNION: ohne eine effiziente europäische Bankenaufsicht gleich null. Nach Aufbau einer europäischen Aufsicht: 70 Prozent.
Euro-Bonds
Pro: Dahinter verbirgt sich die Idee gemeinsamer Staatsanleihen, die von den Ländern der Eurozone ausgegeben würden. Ihr Reiz läge darin, dass alle Staaten zusammen für die Rückzahlung haften und sich so gegenseitig Rückendeckung geben. Dadurch könnten selbst von den Anlegern geschmähte Euro-Sorgenkinder wie Spanien, Italien und Griechenland wieder zu günstigeren Zinsen an frisches Geld kommen - und so ihre schwächelnde Konjunktur ankurbeln. Befürworter wie Frankreich hoffen, dass damit der Teufelskreis aus steigenden Staatsschulden und höheren Zinsen ein für alle Mal durchbrochen und ein abschreckendes Signal an Spekulanten ausgesendet wird.
Contra: Vergleichsweise solide haushaltende Staaten wie Deutschland, dessen Bundesanleihen bei Investoren als sicherer Hafen gelten und deshalb ein historisches Zinstief erreicht haben, müssten bei der Ausgabe gemeinsamer Euro-Bonds wieder höhere Renditen in Kauf nehmen - und somit Milliarden draufzahlen. Gegner monieren zudem fehlende Reformanreize für hoch verschuldete Staaten, weil großzügige Ausgabenpolitik die eigene Bonität nicht mehr direkt beeinträchtigen würden. Sie lehnen auch eine gesamtschuldnerische Haftung ab - denn beim Ausfall eines Schuldners müsste das Kollektiv, also Deutschland wie jedes andere Land, komplett für dessen Verbindlichkeiten haften.
Wahrscheinlichkeit: tendiert auf absehbare gegen Null Prozent, wegen des vehementen Widerstands der Bundesrepublik und anderer Nordländer.
Euro-Bills
Pro: Euro-Bills sollen die Kritiker der Euro-Bonds beschwichtigen, weil sie eine kürzere Laufzeit haben und in der Summe begrenzt wären. Mit ihrer Hilfe dürfte sich jeder Staat nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz seiner Wirtschaftsleistung finanzieren. Wer die damit verbundenen Haushaltsregeln nicht einhält, würde im Folgejahr vom Handel mit den Papieren ausgeschlossen. Die Idee wurde in EU-Kreisen als Kompromiss lanciert, weil sich vor allem Berlin stoisch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beruft, das eine in Dauer und Höhe unbegrenzte Schuldenübernahme untersagt.
Contra: In Diplomatenkreisen werden die Euro-Bills als kleine Brüder der Euro-Bonds belächelt. Das erhoffte überwältigende Signal an Märkte und Spekulanten, dass Wetten gegen Euro-Staaten zum Scheitern verdammt sind, wären sie jedenfalls nicht mehr. Da Volumen und Laufzeit begrenzt sind, stellt sich zudem die Frage, ob sie die Nöte hoch verschuldeter Euro-Sorgenkinder unter steigendem Zinsdruck überhaupt effektiv zu lindern.
Wahrscheinlichkeit: 10 Prozent, weil Euro-Bills weder für die Befürworter noch für die Gegner gemeinschaftlicher Staatsanleihen die erhoffte Lösung wären.
Schuldentilgungsfonds
Pro: Mit einem Schuldentilgungsfonds, wie ihn die fünf deutschen Wirtschaftsweisen vorgeschlagen haben, würden nur nationale Verbindlichkeiten jenseits von 60 Prozent gemeinschaftlich und zu niedrigen Zinsen bedient - also erst über der Marke, die der EU-Stabilitätspakt gerade noch zulässt. Bis zu dieser roten Linie müssten die Länder weiterhin alleine für ihre Schulden gerade stehen, andere Euro-Staaten also nicht für die gesamte Schuldensumme ihrer europäischen Partner haften. Der zu gründende Fonds würde sich selbst an den Finanzmärkten refinanzieren und dort über eine kollektive Haftung aller Mitgliedstaaten abgesichert.
Contra: Während neben der SPD und den Grünen zuletzt auch das Europäische Parlament und der Internationale Währungsfonds Sympathien für diese Lösung bekundet haben, hegt die Bundesregierung verfassungsrechtliche Zweifel. Koalitionspolitiker sehen in ihr den Einstieg in die Vergemeinschaftung von Schulden, wie sie die No-Bailout-Klausel der europäischen Verträge verbiete. Die Bundesbank empfindet schon die Bezeichnung "Schuldentilgungspakt" als missverständlich, weil damit keine harten Einsparauflagen und Überschüsse zur Rückzahlung der Staatsschulden einhergingen.
Wahrscheinlichkeit: 20 Prozent, da der Tilgungsfonds letztlich zwar ebenfalls die Übernahme fremder Schulden bedeutet, allerdings zu einem geringeren Umfang als bei Euro-Bonds oder Euro-Bills.
Projektbonds
Pro: Mit der Ausgabe dieser Projektanleihen sollen in der EU bis Ende 2013 Privatinvestitionen von rund 4,5 Milliarden Euro mobilisiert werden. Dafür stünden in einer Pilotphase zwar nur 230 Millionen Euro aus dem EU-Budget zur Verfügung, Brüssel hofft jedoch auf einen 20-fachen Hebelfaktor: Mit der Europäischen Union im Rücken sollen Investoren kreditwürdiger erscheinen, dadurch an billigeres Geld kommen und so grenzüberschreitende Verkehrs- oder Energieprojekte finanzieren. Es bestünde also die Hoffnung, mit relativ geringem Risiko einen beachtlichen Effekt zu erzielen.
Contra: Skeptiker halten dem entgegen, dass sich für ökonomisch sinnvolle Projekte meist auch ohne staatliche Hilfe Privatinvestoren finden. Außerdem gebe es bislang lediglich eine Hand voll konkreter Vorhaben, die zudem nicht alle besonders ausgereift konzipiert seien.
Wahrscheinlichkeit: 95 Prozent, da eine informelle Einigung bereits Ende Mai erzielt wurde und die einzusetzenden Mittel in einem günstigen Verhältnis zum erhofften Nutzen stünden.
Die Karlsruher Richter hatten schon vor den Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat das Staatsoberhaupt gebeten, die entsprechenden Gesetze vorerst nicht zu unterzeichnen. Denn völkerrechtliche Verträge nach einer vielleicht negativen Entscheidung des Verfassungsgerichts wieder aufzukündigen, ist nur schwer vorstellbar. Joachim Gauck hat angekündigt, die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten.
Sollte das Bundesverfassungsgericht Einwände gegen die jetzt vorliegenden Gesetze haben, gibt es theoretisch zwei Wege:
A) Sollten die Richter entscheiden, dass eine Übertragung weiterer Zuständigkeiten auf die europäische Ebene zwar möglich ist, aber einer Änderung des Grundgesetzes bedarf, müssten Bundestag und Bundesrat die Verfassung entsprechend ergänzen oder Nachverhandlungen mit den Partnerstaaten anstreben. Ersteres dürfte deutlich einfacher sein.
B) Denkbar ist aber auch, dass das Verfassungsgericht feststellt, dass bereits die jetzt geplanten Regelungen die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze des Staatsaufbaus verletzen oder gegen die so genannte Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes verstoßen (die eben gerade Änderungen dieser Artikel ausschließt). So könnte Deutschland erst nach der Ausarbeitung und dem Inkrafttreten einer grundlegend neuen Verfassung (samt einer Volksabstimmung) den Verträgen zustimmen.
Dann wäre die europapolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung an die Grenzen des Grundgesetzes gestoßen. Wann das Bundesverfassungsgericht über die Klagen verhandeln und entscheiden will, ist noch nicht bekannt. Für die nächsten zwei Wochen jedenfalls sind noch keine Termine hierzu anberaumt.















