Andrea Voßhoff "Unternehmen müssen mit hohen Bußgeldern rechnen"

Die Bundesdatenschutzbeauftragte lobt im Interview Brüssel und kritisiert Berlin: Die Bundesregierung greife mit der Vorratsdatenspeicherung zu stark in die Grundrechte der Bürger ein.

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Andrea Voßhoff Quelle: dpa

Frau Voßhoff, Sie sind seit zwei Jahren Datenschutzbeauftragte des Bundes. Die Opposition kritisiert, man würde Ihre Stimme kaum wahrnehmen. Warum sind Sie so ruhig?

Andrea Voßhoff: Mit meinem Amtsantritt habe ich eine Behörde übernommen, die mangels ausreichender personeller Ausstattung nur in Teilen ihrem gesetzlichen Auftrag einer funktionsfähigen Aufsicht und Kontrolle nachkommen kann. Der Schwerpunkt meiner Arbeit konzentriert sich daher darauf, dies zu ändern. Mit einer deutlichen Personalaufstockung in diesem Jahr ist hier ein erster Schritt erfolgt.

Zur Person

Ende vergangenen Jahres hat sich Brüssel auf eine europäische Datenschutz-Grundverordnung verständigt. Sind damit alle Bedenken, Unternehmen wie Google und Facebook könnten persönliche Daten missbrauchen, vom Tisch?

Ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht stärkt den Datenschutz im digitalen Zeitalter erheblich. Unternehmen können sich in Europa ab 2018 nicht mehr aussuchen, in welchem Land das niedrigste Datenschutzniveau gilt. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Europa haben, aber auf dem europäischen Markt Kunden akquirieren, haben europäisches Datenschutzrecht anzuwenden. Das ist sehr zu begrüßen, auch wenn ich mir in der Grundverordnung an einigen Stellen klarere Formulierungen und Definitionen von Grundbegriffen gewünscht hätte, wie zum Beispiel bei der Frage, welche Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung der Bürger zur Nutzung ihrer persönlichen Daten vorliegen müssen.

Wer beim Datenschutz gute Noten bekommt
Ist Datenschutz schon in Deutschland eine heikle Sache, sieht es in den USA noch viel kritischer aus: Die dortigen Ermittlungsbehörden wie die NSA haben durch den Patriot Act, der nach den Anschlägen des 11. September 2001 erlassen und kürzlich leicht abgemildert wurde, viel umfassendere Rechte und Befugnisse zur Abfrage von Daten von Privatpersonen. Und diese nutzen sie auch, während die Gesetze und Regulierungen im Bereich Datenmanagement und Datenschutz mit den technologischen Entwicklungen nicht mithalten können. Die Nichtregierungsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) will mit ihrem regelmäßigen Datenschutz-Report „Who has your back“ auf dieses Problem aufmerksam machen. EFF untersucht 24 große IT- und Telekomunternehmen daraufhin, wie sie mit dem Thema Datenschutz umgehen. Quelle: dpa
Der Report bewertet einerseits, ob sich Firmen gegen teils willkürliche staatliche Überwachung wehren. Zudem wird die Transparenz bewertet, die Firmen darüber herstellen, ob und wie staatlichen Ermittlungsbehörden bei ihnen Zugriff auf Nutzerdaten fordern. Die EFF hat über vier Jahre die Praktiken großer Internet- und IT-Konzerne beobachtet und analysiert, ob die Firmen ihren Fokus eher auf den Schutz der Nutzerdaten oder eher auf die Kooperation mit staatlichen Ermittlern legen. Dabei konnten sie in den vergangenen vier Jahren eine Entwicklung feststellen. Quelle: AP
Während das Thema Datenschutz vor vier Jahren bei kaum einem Unternehmen auf der Agenda stand, hat nun – einige Snowden-, Wikileaks-Enthüllungen und Spähaffären später – laut EFF ein Umdenken eingesetzt: Viele Firmen veröffentlichen Reports über ihren Umgang mit Nutzerdaten und über Regierungsanfragen nach Nutzerdaten. Quelle: dpa
Die EFF hat die Entwicklungen damit aufgefangen, dass sie die Firmen nun unter anderem in der Kategorie des industrieweiten Standards vorbildlicher Praktiken bewerten. Ihre Kriterien im Überblick: 1. Unter dem erwähnten industrieweiten Standard verstehen die Aktivisten etwa, dass die Firma den Staat bei einer Datenanfrage nach einer offiziellen Vollmacht für den spezifischen Fall fragt. Außerdem wird erwartet, dass das Unternehmen einen Transparenzreport über staatliche Anfragen veröffentlicht und dass die Firma deutlich macht, wie sie mit den Regierungsanfragen formell verfährt. 2. In einer weiteren Kategorie wird geprüft, ob Internetfirmen die jeweiligen Nutzer einzeln informieren, wenn sie beziehungsweise ihre Daten von Regierungsanfragen betroffen waren. Als Best Practice Beispiel gelten die Firmen, die ihre Nutzer schon vor der Weitergabe über solche staatlichen Anfragen informieren, sodass diese sich juristisch zur Wehr setzen können. Quelle: dpa
3. Die Aktivisten checkten auch, ob Firmen bekannt machen, wie lange sie Nutzerdaten speichern. Es wurde dabei nicht bewertet, wie lange die Unternehmen IP-Logins, Übersichten über individuellen Datentransfer und auch eigentlich bereits gelöschte Daten speichern und für Ermittlungen verfügbar halten – es geht nur um die Transparenz.4. Regierungen und staatliche Ermittlungsstellen fragen nicht nur Nutzerdaten an, teils verlangen sie von Internet- und Telekomkonzernen auch, unliebsame Nutzer zu blockieren oder Nutzeraccounts zu schließen. Für diese Praxis war zuletzt insbesondere Facebook kritisiert worden, das einige Insassen von Gefängnissen an der Eröffnung eines Accounts hinderte. Auch Informationen darüber honorierten die Aktivisten mit einer positiven Bewertung, wobei ihnen besonders Twitter in dieser Kategorie mit einem umfangreichen Report über Lösch-Gesuche positiv auffiel. 5. Unternehmen bekamen auch eine positive Bewertung, wenn sie sich im öffentlichen Diskurs gegen staatlich geduldete oder gar intendierte Hintertüren in Software und Netzwerken stellen. 21 von 24 untersuchten Firmen nehmen mittlerweile eine solche kritische Position gegenüber dem Überwachungsstaat ein. Quelle: dpa
Adobe hat laut den Aktivisten in den vergangenen Jahren alle Best Practice Standards übernommen, die in der Branche etabliert sind. Adobe verlangt von Ermittlungsbehörden eine explizite Erlaubnis, Daten von Nutzern anzufordern und bekennt sich zudem öffentlich dazu, keine Hintertüren in die eigene Software einzubauen. „Alle Regierungsanfragen für Nutzerdaten müssen bei uns durch den Vordereingang kommen“, schreibt Adobe in seinem Transparenzreport. Die EFF wertet eine solche starke Position gegen die früher gängige Praxis als bemerkenswert – unabhängig von der Wahrhaftigkeit. Quelle: AP
Triumph für Tim Cook. Apple erfüllt alle Kriterien der Aktivisten für möglichst große Transparenz im Bereich Datensicherheit. Der IT-Konzern lässt allerdings einige Hintertürchen offen, neben den Verpflichtungen zur Verschwiegenheit, die ihm etwa durch Gerichte in Einzelfällen auferlegt werden können. Apple behält sich vor, Nutzer nicht über eine Datenabfrage zu informieren, wenn dies nach Einschätzung des Unternehmens gefährlich für das Leben oder die Unversehrtheit von Personen werden könnte. Dies lässt Raum zur Deutung. Quelle: REUTERS

Inwiefern?

Im Gesetz sollten die Voraussetzungen für eine Einwilligung klar formuliert und nicht auslegungsbedürftig sein. So hätte ich mir gewünscht, das Gesetz hätte generell immer eine ‚ausdrückliche‘ Einwilligung vorgesehen. Jetzt reicht unter bestimmten Voraussetzungen die ‚unzweideutige‘. Dies ermöglicht Interpretationsspielräume, die es den Unternehmen erlauben, die Einwilligung in pauschalen Erklärungen zu verstecken, die der Nutzer dann stillschweigend akzeptiert.

Das heißt, Sie fürchten trotz der Datenschutz-Grundverordnung den Datenmissbrauch durch Unternehmen wie Google und Apple?

Ich will keinem Unternehmen Missbrauch unterstellen. In einer zentralen Frage, ob der Nutzer auch erkennen kann, was mit seinen Daten geschieht, sollte es jedoch keine Interpretationsspielräume geben. Ich denke, dass wir in Zukunft stärker darauf achten müssen, ob Einwilligungen tatsächlich auch freiwillig erteilt worden sind.

Drückt das europäische Recht den deutschen Schutz nach unten?

Ich denke nicht. Viele Grundprinzipien wie die Zweckbindung, der Gesetzesvorbehalt und die Datensparsamkeit, die wir im deutschen Recht kennen, wurden in der Grundverordnung übernommen. Zudem haben die Mitgliedsstaaten über Öffnungsklauseln an einigen Stellen die Möglichkeit der nationalen Ausgestaltung. Aber grundsätzlich gilt: Der Datenschutz in der EU-Verordnung ist hoch und gut. Der große Vorteil ist die europäische Einheitlichkeit. Das ist zudem auch für Unternehmen ein riesiger Vorteil, da sie sich künftig nicht mehr mit 28 nationalen Datenschutzregimen auseinander setzen müssen. Das hat Strahlkraft für die Notwendigkeit, auch internationale Datenschutzstandards zu entwickeln.

Datenschutz als Wettbewerbsvorteil

Ihre Behörde ist seit Anfang des Jahres vom Bundesinnenministerium unabhängig. Was wird nun besser?

Die Behörde ist jetzt eine eigenständige oberste Bundesbehörde, in etwa vergleichbar mit dem Bundesrechnungshof. Das stärkt die Stellung der Behörde und damit den Datenschutz erheblich. Durch die Datenschutzgrundverordnung erhalten die Aufsichtsbehörden zudem zusätzlichen Sanktionsmöglichkeiten. Unternehmen müssen bei Verstößen mit hohen Bußgeldern rechnen.

Das heißt, die Unternehmen müssen sich jetzt warm anziehen?

Nur dann, wenn sie den Datenschutz missachten. Die in der Datenschutzgrundverordnung vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten sollten die Unternehmen vielmehr dazu motivieren, den Datenschutz als einen Wettbewerbsvorteil zu verstehen. Datenschutz sollte als Qualitätsmerkmal bei Unternehmensentscheidungen eine stärkere Rolle spielen.

Bislang sind Sanktionen den 16 Datenschutzbeauftragten der Länder vorbehalten. Sie dürfen bislang nur formell anprangern. Macht diese Struktur überhaupt noch Sinn, wenn Ihre Bundesbehörde in Zukunft auch Strafen verhängen darf?

Deutschland ist das einzige Land, in dem die Datenschutzaufsicht föderal aufgebaut ist. Mit der Grundverordnung wird sich daran nichts ändern. Die Herausforderung wird sein, in Rechtsfragen auch national zu einheitlichen Entscheidungen zu kommen. Dazu müssen wir uns in Zukunft noch enger abstimmen, denn Europa erwartet, dass wir mit einer Stimme sprechen.

Wie fällt Ihr Urteil über die Bundesregierung nach der Hälfte der Legislaturperiode aus?

Positiv ist die Herstellung der völligen Unabhängigkeit meiner Behörde und die damit verbundene personelle Aufstockung. Es ist ein wichtiges Signal zur Stärkung der Datenschutzaufsicht. Die Bundesregierung hat zunächst zögerlich, dann aber konsequent an der Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung mitgearbeitet. Jetzt muss die Bundesregierung zügig die notwendigen Anpassungen im nationalen Recht in Angriff nehmen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht negativ ist die nach wie vor offene Umsetzung des Beschäftigtendatenschutzes sowie die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Die Sie selbst einmal vor Ihrer Zeit als Bundesdatenschutzbeauftragte unterstützt haben…

Das war vor acht Jahren. In der Zwischenzeit hat es unter anderem ein Urteil des EuGH gegeben, das den massiven Grundrechtseingriff einer Vorratsdatenspeicherung betont und hohe Hürden für eine Wiedereinführung aufgestellt hat. Dies hat mich zu der Bewertung veranlasst, dass der Nutzen für die Sicherheitsbehörden unter den neuen strengen Auflagen nicht mehr in Relation zu dem massiven Grundrechtseingriff steht, den die Vorratsdatenspeicherung für die Bürger bedeutet. Aus diesem Grund habe ich auch das aktuelle Gesetz kritisiert. Ich bezweifle, dass die Vorgaben des EuGH eingehalten werden, nach denen eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ohne zumindest den Ansatz eines konkreten Anlasses nicht zulässig ist.

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