Ausnahmezustand in der Türkei „Egal wohin sie fliehen, wir sind ihnen auf den Fersen“

In der Türkei herrscht seit der Nacht zu Donnerstag der Ausnahmezustand. Laut Präsident Recep Tayyip Erdogan soll der Ausnahmezustand allein der Verfolgung der als Drahtzieher des Putschversuchs beschuldigten Gülen-Bewegung dienen. Er sicherte dem Volk zu, es müsse sich nicht sorgen.

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Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan Quelle: AP

Nach dem gescheiterten Putsch in der Türkei ist der von Präsident Recep Tayyip Erdogan verkündete Ausnahmezustand in der Nacht zum Donnerstag in Kraft getreten. Noch am Donnerstag soll sich das Parlament mit der Maßnahme befassen. Das Parlament kann die dreimonatige Dauer des Ausnahmezustands verändern oder ihn aufheben, womit angesichts der klaren Mehrheit von Erdogan AKP in der Nationalversammlung nicht zu rechnen ist. Vize-Ministerpräsident Numan Kurtumulus kündigt die vorübergehende Aussetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention an. Dies entspreche dem Vorgehen Frankreichs, sagt er dem Sender NTV.

Erdogan hatte den Ausnahmezustand in der Nacht nach einer einer Sondersitzung des Nationalen Sicherheitsrates sowie des Kabinetts in Ankara verkündet. Unter dem Ausnahmezustand kann der Staatspräsident weitgehend per Dekret regieren. Grundrechte wie die Versammlungs- oder die Pressefreiheit können nach dem Gesetz zum Ausnahmezustand ausgesetzt oder eingeschränkt werden. Die Maßnahme zielt auf Anhänger des Predigers Fethullah Gülen ab, den Erdogan für den Putschversuch mit mehr als 260 Toten verantwortlich macht.

Vize-Ministerpräsident und Regierungssprecher Numan Kurtulmus erklärte in der Nacht laut der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu, vor allem die Befugnis zur Erlassung von Dekreten solle genutzt werden. Kurtulmus bezog sich auf eine „Parallelstruktur“, einen Begriff, den die Regierung für die Gülen-Bewegung benutzt.

Das ist die Gülen-Bewegung

„Der Ausnahmezustand wird nur dazu genutzt, die Parallelstruktur zu bekämpfen“, sagte Kurtulmus. Der Ausnahmezustand betreffe nicht das Volk, sondern den Staat. Das alltägliche Leben der Bürger werde nicht beeinflusst. Auch die Arbeit des Parlaments bleibe unberührt.

Gericht verurteilt acht türkische Militärs

Ein Gericht in der griechischen Hafenstadt Alexandroupolis hat acht türkische mutmaßliche Putschisten zu einer Haftstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie wurden am Donnerstag für schuldig befunden, am vergangen Samstag illegal das Land betreten zu haben, berichtete das griechische Fernsehen. Die Soldaten waren nach dem gescheiterten Putsch in der Türkei mit einem Militärhubschrauber in Alexandroupolis nahe der türkischen Grenze gelandet und hatten politisches Asyl beantragt.

Die Verurteilung ist nicht mit dem Asylverfahren verbunden, das getrennt verhandelt wird. Die nächste Asylanhörung ist am 27. Juli geplant, sagte eine der Anwältinnen der türkischen Militärs Reportern vor Ort. Die acht Militärs sollen solange in Polizeigewahrsam bleiben.

Die Militärs erklärten, sie hätten nichts mit dem Putsch in der Türkei zu tun. „Sie fürchten um ihr Leben“, sagte eine der Verteidigerinnen der Soldaten. Griechischen Juristen zufolge kann das Asylverfahren mehrere Monate dauern, wenn die türkischen Militärs alle Rechtsmittel bis zum höchsten Gerichtshof ausschöpfen. Die Türkei besteht auf eine schnelle Auslieferung.

Steinmeier fordert kürzeren Ausnahmezustand

Außenminister Frank-Walter Steinmeier forderte die Türkei auf, den Ausnahmezustand auf möglichst kurze Zeit zu begrenzen. Er müsse „auf die unbedingt notwendige Dauer beschränkt und dann unverzüglich beendet“ werden, sagte Steinmeier am Mittwochabend (Ortszeit) bei einem Besuch in Washington. „Alles andere würde das Land zerreißen und die Türkei schwächen, nach innen wie nach außen.“

Steinmeier sagte weiter, mit der Verhängung des Ausnahmezustands werde deutlich, welch „tiefe Spuren“ nach dem gescheiterten Putsch durch Politik und Gesellschaft in der Türkei gingen. Zugleich mahnte er: „Bei allen Maßnahmen, die der Aufklärung des Putschversuchs dienen, müssen Rechtsstaatlichkeit, Augenmaß und Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.“

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