BER Flughafen Standort für Regierungsflughafen wird nicht verlegt

Einigung im Streit um den Standort für den Regierungsflughafen: Staatsgäste werden nach der BER-Eröffnung zunächst in einem Interimsbau empfangen werden, bis fünf Jahre später das endgültige Terminal an den Start geht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der neue Hauptstadtflughafen BER soll erst 2018 eröffnen. Quelle: dpa

Im Streit um den neuen Regierungsflughafen in Berlin haben die Verantwortlichen am Freitag eine vorläufige Einigung erzielt. Demnach bleibt es bei dem Beschluss, dass Staatsgäste nach der Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens zunächst in einem Interimsbau empfangen werden und fünf Jahre später das endgültige Terminal für Staatsgäste in Betrieb geht.

„Der Aufsichtsrat hat mit großem Einvernehmen festgestellt, dass frühere Beschlüsse und Vereinbarungen weiterhin Bestand haben“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) als Vorsitzender des Aufsichtsrats nach einer Sondersitzung des Kontrollgremiums.

Damit sind Vorschläge des Flughafenchefs Karsten Mühlenfeld vom Tisch, Staatsgäste länger als fünf Jahre oder sogar dauerhaft im Interimsbau zu empfangen. So wollte Mühlenfeld Platz für zusätzliche Passagiere auf dem Gelände des neuen Großflughafens frei machen. Der Geschäftsführer soll bei der nächsten Aufsichtsratssitzung am 22. April fünf Varianten darlegen, wie der neue Regierungsflughafen trotz knappen Zeitplans fünf Jahre nach der BER-Eröffnung in Betrieb gehen kann.

Hintergrund: Im Frühjahr 2018 schließt Tegel, weshalb für die Übergangszeit in Schönefeld ein Standort für einen 48 Millionen Euro teuren Interimsbau gesucht wird. Das ist schwierig, weil wegen steigender Passagierzahlen die alten Schönefelder Terminals auch nach 2017 zunächst in Betrieb bleiben sollen. Rechtlich möglich wäre es für den Bund auch, vorerst in Tegel zu bleiben. Der militärische Teil von Tegel ist von der Entwidmung des Flughafens sechs Monate nach dem BER-Start nicht betroffen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%