EU-Kommission greift ein Spanische Fußballclubs müssen Millionen zurückzahlen

Bürgschaften für wirtschaftlich angeschlagene Fußballvereine, ein Grundstücksdeal mit Real Madrid, Steuervorteile: Die EU-Kommission hält Hilfen für den spanischen Fußball für illegal - die Clubs müssen mindestens 48 Millionen Euro zurückzahlen.

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Nicht nur Real Madrid ist von Millionenrückzahlungen betroffen. Quelle: AP

Sieben spanische Fußballclubs müssen dem Staat illegale Hilfen in Höhe von zusammen mindestens 48 Millionen Euro zurückzahlen. Das hat die EU-Kommission in einem Prüfverfahren entschieden und am Montag mitgeteilt. Die Beihilfen für den FC Barcelona, Real Madrid, Valencia, Athletic Bilbao, Atlético Osasuna, Elche und Hercules verstießen gegen EU-Recht und hätten den Vereinen einen unfairen Vorteil verschafft, entschied die Kommission. Deshalb müsse Spanien die Hilfen nunmehr zurückfordern.

Mit 20,4 Millionen Euro soll der Club in Valencia den größten Brocken zurückgeben. Die Brüsseler Wettbewerbshüter beanstandeten Bürgschaften des staatseigenen Instituto Valenciano de Finanzas. Dank derer kamen die Vereine Valencia, Hercules und Elche trotz finanzieller Probleme an Darlehen. Hercules soll deshalb 6,1 und Elche 3,7 Millionen Euro zurückerstatten.

Der FC Valencia teilte in einer ersten Reaktion mit, die Entscheidung der EU-Kommission über mutmaßlich illegale Staatshilfen für den Club sei noch nicht endgültig. Man behalte sich aber das Recht vor, bei Vorliegen eines endgültigen Urteils und nach einer eingehenden Prüfung Einspruch beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einzulegen, heißt es in einem Kommuniqué. Der Club aus dem Osten Spaniens weist darauf hin, dass die Entscheidung der Kommission zwar den Medien, bisher aber nicht dem Verein mitgeteilt worden sei.

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Bei Real Madrid geht es um einen Grundstückstausch mit der Stadt Madrid, aus dem der Verein den Prüfern zufolge einen Vorteil von 18,4 Millionen Euro zog. „Damit wurde Real Madrid ein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber anderen Vereinen zuteil, den der Club jetzt zurückzahlen muss“, erklärte die Behörde.

Zudem habe der spanische Rekordmeister Real Madrid wie der FC Barcelona, Athletic Bilbao und Atlético Osasuna von 1990 bis 2015 von Steuervorteilen profitiert. Die vier Vereine seien als „Organisationen ohne Erwerbszweck“ eingestuft worden, weshalb ihre Gewinne um fünf Prozent niedriger besteuert wurden als die einer GmbH. Den genauen Betrag - zwischen null und fünf Millionen Euro pro Verein - müsse jetzt der spanische Staat bestimmen.

„Profifußball ist eine Wirtschaftstätigkeit, bei der beträchtliche Summen im Spiel sind, und die staatliche Unterstützung muss mit den Regeln eines fairen Wettbewerbs vereinbar sein“, betonte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager laut Mitteilung. „Das war bei den hier untersuchten Subventionen nicht der Fall.“

Hingegen genehmigte die Kommission mehrere Beihilfen für niederländische Fußballclubs. Die finanzielle Unterstützung für die Clubs FC Den Bosch, MVV Maastricht, NEC Nijmegen und Willem II aus Tilburg sei korrekt gewesen, weil sie mit einem realistischen Plan zur Umstrukturierung der Vereine verbunden gewesen sei. Ein Grundstücksgeschäft zwischen der Stadt und dem PCV Eindhoven habe Marktbedingungen entsprochen und sei deshalb auch in Ordnung.

Vergleichbare Untersuchungen bei anderen Fußballclubs führe die Kommission derzeit nicht, sagte Behördensprecher Ricardo Cardoso.

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