EuGH EU-Staaten müssen Flüchtlingen kein Visum erteilen

EU-Staaten sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtet, Asylbewerbern ein Visum zur legalen Einreise auszustellen.

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EuGH: EU-Staaten müssen Flüchtlingen kein Visum erteilen Quelle: dpa

Die EU-Staaten müssen Flüchtlingen nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts kein Visum für einen Asylantrag ausstellen. Vielmehr sei es eine Entscheidung nach nationalem Recht, ob ein solche Einreiseerlaubnis erteilt werden könne, entschied der Gerichtshof der EU (EuGH) am Dienstag. Ein entsprechendes EU-Gesetz gebe es nicht. Die Luxemburger Richter widersprachen damit überraschend der Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi an, der seine Schlussanträge vor einem Monat vorgelegt hatte. In vielen Fällen schließen sich die Richter der Einschätzung des Generalanwalts an.

Die EU-Staaten hatten nach dem Antrag Mengozzis weitreichenden Konsequenzen für die gemeinsame Asylpolitik befürchtet. Denn wäre das Gericht der Einschätzung des Generalanwalts gefolgt, hätten Flüchtlinge bei einer Auslandsvertretung der 28 EU-Staaten einen Antrag für ein humanitäres Visum stellen können, damit ihr Asylantrag anschließend in dem EU-Staat selbst geprüft wird.

In dem vorliegenden Fall geht es um ein syrisches Ehepaar mit drei kleinen Kindern aus Aleppo, das im Oktober bei der belgischen Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut Visumsanträge nach dem EU-Visakodex gestellt hatte. Einer der Antragssteller berichtete laut EuGH von Entführung und Folter durch eine bewaffnete Gruppe. Belgien lehnte den Antrag unter anderem mit der Begründung ab, dass es nicht zur Aufnahme aller Personen verpflichtet sei, die katastrophale Situationen erlebt hätten. Es sei mit einer Flut von Anträgen zu rechnen, wenn Flüchtlingen gewöhnliche Touristenvisa gewährt würden.

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