Euro-Kläger Kerber im Interview "Die EZB verhält sich wie ein Diktator"

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"Kaufversprechen der EZB hat Agonie der Euro-Zone verlängert"

Die zehn größten Euro-Lügen
Ex-EZB-Chef Jean-Claude Trichet Quelle: dpa
Wolfgang Schäuble Quelle: dpa
Giorgios Papandreou Quelle: dpa
Wolfgang Schäuble Quelle: dapd
Chef der Eurogruppe Jean-Claude Juncker Quelle: dapd
Angela Merkel mit Draghi Quelle: dapd
Mariano Rajoy Quelle: REUTERS

Die EZB verweist darauf, dass sie Krisenländeranleihen nur kaufen wird, wenn sich das begünstigte Land Reformen unterwirft.

Kerber:  Die Konditionalität, die die EZB immer wieder betont, ist eine Schimäre. Der ESM kann im Rahmen seiner vorsorglichen Kreditlinie Anleihen von Krisenländern kaufen, ohne dass diese Reformauflagen erfüllen müssen. Der ESM muss nur zu dem Ergebnis kommen, das ein Land im Prinzip gesund ist. Anschließend reicht er die Anleihen über den Sekundärmarkt an die EZB weiter. Die Notenbank hat ihr Ankaufprogramm lediglich daran gebunden, dass das Land ein Hilfsprogramm beim ESM beantragt hat und dieser aktiv geworden ist. Zwar gibt die EZB vor, nur solange die Anleihen eines Krisenlandes zu kaufen, wie dieses sich an Reformauflagen hält. Doch was von solchen Reformversprechen zu halten ist, haben wir ja gesehen.

Die deutsche Justiz und der Euro
Klage gegen den Euro ISchon im Gründungsvertrag der Europäischen Union, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde, war klar: Wichtige Währungsfragen sollen künftig gemeinsam entschieden werden. Die Wirtschafts- und Währungsunion war beschlossen, der Grundstein für den Euro gelegt. Der deutsche Bundestag ratifizierte den EU-Vertrag im Dezember 1992. Kurz darauf wurde zudem die „Entwicklung der Europäischen Union“ in der Verfassung festgeschrieben. Gegen diese Kompetenzverlagerung klagten zahlreiche Deutsche vor dem Bundesverfassungsgericht - vom Grünen Hans-Christian Ströbele bis zum nationalliberalen Manfred Brunner (später Vorsitzender der Kleinpartei „Bund Freier Buerger - Die Freiheitlichen“; das Bild zeigt ihn bei einer Demonstration für eine Volksabstimmung über die Einführung des Euros). Quelle: dapd
Manfred Brunner beauftragte den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider mit der Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Vertrag. Das Hauptargument: Die Beschlüsse von Maastricht seien mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Im Oktober 1993 wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zurück, die Sorge um das Demokratieprinzip sei unbegründet. In der Begründung des „Maastricht-Urteils“ wurde der Begriff Staatenverbund für die EU geprägt - mehr als ein reiner Staatenbund aber auch kein Bundesstaat. Alle anderen Bestandteile der Beschwerde - etwa, dass die EU keine Grundrechte garantieren könne - wiesen die Karlsruher Richter als unbegründet zurück. Schachtschneider aber gab noch lange nicht auf... Quelle: dpa
Klage gegen den Euro IIKarl Albrecht Schachtschneider (ganz links) legte Anfang 1998 gemeinsam mit den Ökonomen Wilhelm Nölling, Wilhelm Hankel und Joachim Starbatty (von links) eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss zur Einführung des Euro ein. Nach Ansicht der vier Kläger war die Stabilität der europäischen Gemeinschaftswährung nicht gewährleistet. Die Beschwerde war jedoch erfolglos. Quelle: dpa
Das Lissabon-UrteilDer Vertrag von Lissabon wurde zwar im Dezember 2007 unterzeichnet und im Mai 2008 durch die deutschen Parlamente ratifiziert. Der CSU-Politiker Gauweiler klagte jedoch weiter. Karl Albrecht Schachtschneider reichte die Klage gegen den Vertrag von Lissabon und seine Umsetzung in deutsches Recht ein, nach einer Meinungsverschiedenheit mit dem Auftraggeber Gauweiler vertrat dann der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Weitere Bundestagsabgeordnete, die Partei Die Linke und die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) legten ebenfalls Beschwerden ein. Ende Juni 2009 schließlich urteilte das höchste deutsche Gericht: Während der Vertrag von Lissabon selbst den Vorgaben des Grundgesetzes entspreche, müsse beim deutschen Begleitgesetz zur Umsetzung des Vertrags nachgebessert werden, so die Richter. Der Vertrag räume Bundestag und Bundesrat zu wenige Rechte ein. Quelle: dpa
Experten fordern mehr Macht für den Europäischen GerichtshofMit den Aufgaben wachsen auch die Bürogebäude: Der europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg musste bereits kräftig anbauen, da immer mehr Entscheidungen in der letzten Instanz dort getroffen werden. Befürworter dieser Kompetenzverlagerung meldeten sich nach dem Lissabon-Urteil in einer Denkschrift - unterzeichnet von 30 Hochschullehrern und Richtern - zu Wort: Das Bundsverfassungsgericht solle verpflichtet werden, europarechtliche Verfahren zuerst dem EuGH vorzulegen, forderten sie. Sonst steuere das deutsche Verfassungsgericht „auf einen Justizkonflikt mit dem EuGH zu“. Quelle: dpa
Klage gegen den Euro-Rettungsschirm IGemeinsam hatten die vier schon Ende der 90er-Jahre gegen die Euro-Einführung geklagt, im Mai 2010 reichten sie, unterstützt vom ehemaligen Thyssen-Chef Dieter Pethmann, Verfassungsbeschwerde gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz zur Bekämpfung der griechischen Schuldenkrise ein: Wilhelm Hankel, Karl Albrecht Schachtschneider, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty (von links). Hauptargument der Kläger ist die „No-Bailout-Klausel“ im Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union. Ihren Eilantrag auf einstweilige Anordnung lehnten die Karlsruher Richter ab, die Beschwerde selbst wurde erstmals am 5 Juli verhandelt. Ebenfalls zur Verhandlung zugelassen wurde die Beschwerde eines alten Bekannten... Quelle: dapd
Klage gegen den Euro-Rettungsschirm IIAuch Peter Gauweiler legte Beschwerde gegen Euro-Rettungsschirm und Griechenland-Hilfen ein. Der CSU-Politiker, hier bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 5. Juli, führt vor allem die Nichtbeistands-Klausel des EU-Vertrags ins Feld. Die lege klar fest, dass kein Land für die Schulden des anderen einstehen muss. Im Falle Griechenland empfiehlt Gauweiler eine Staatsinsolvenz. Andernfalls würde man weiterhin „25 oder 30 weltweit tätige Investmentbanken und ihre wahnwitzigen Geschäfte“ stützen. Auch die demokratischen Spielregeln sieht Gauweiler durch die Beschlüsse zum Euro-Rettungsschirm verletzt. Er und die Gruppe um Schachtschneider sind bei weitem nicht die einzigen, die sich an das höchste deutsche Gericht gewandt haben: Dort sind über 50 Beschwerden in Sachen Euro-Rettung eingegangen. Zur Verhandlung zugelassen wurden aber nur zwei, die stellvertretend für die anderen stehen sollen. Gegen diese selektive Zulassung wiederum wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt. Quelle: dpa

Die EZB weist darauf hin, dass ihr Kaufversprechen die Finanzmärkte beruhigt habe. Ohne das Versprechen wären Krisenländer und Banken vom Kapitalmarkt abgeschnitten worden, was die Euro-Rettung für Deutschland noch teurer gemacht hätte.

Kerber: Man kann es auch anders sehen: Das Kaufversprechen der EZB hat die Agonie der Euro-Zone verlängert.  Wer behauptet, die EZB habe Deutschland noch höhere Kosten für die Euro-Rettung erspart,  ignoriert die Option, die Deutschland immer hat: Das Euro-Experiment an einem bestimmten Punkt geregelt oder ungeregelt auslaufen zu lassen. Diese Option wird von allen Beteiligten unterschätzt. Die deutsche Bevölkerung steht der Euro-Rettung äußerst skeptisch gegenüber.

Wie werden die Verfassungsrichter am Ende entscheiden?

Kerber: Das Verfassungsgericht lebt davon, dass es von allen akzeptiert wird. Das ist nur der Fall, wenn es Grenzen einzieht ohne den Beteiligten weh zu tun. Die entscheidende Frage ist, was passiert, wenn die Richter feststellen, dass die EZB mit den Anleihekäufen ihr Mandat überschreitet? Können die Verfassungsrichter die EZB dann mit Sanktionen belegen? Das Verfassungsgericht hat für sich immer in Anspruch genommen, Hoheitsakte der Europäischen Gemeinschaft, die über die Ermächtigungen hinausgingen, einzuhegen.

Wenn die Bundesbank der Ansicht ist, dass die Maßnahmen der EZB rechtlich unzulässig und ökonomisch falsch sind, dann muss sie sich der Beteiligung an den Anleihekäufen verweigern.  Ein salomonisches Urteil des Verfassungsgerichts könnte der Bundesbank Argumente für eine solche Entscheidung an die Hand geben ohne sie dazu zu zwingen. Viel wird darauf ankommen, wie die Verfassungsrichter ihr Urteil formulieren.     

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