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KommentarEuro-Rettung: Karlsruhe braucht Zeit zum Prüfen

von Christian Ramthun

Das Bundesverfassungsgericht will über die Eilanträge nicht im Ruck-Zuck-Verfahren entscheiden. Der ESM hängt solange in der Luft.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, v.l. Peter Huber, Andreas Voßkuhle (Vorsitz) und Gertrude Lübbe-Wolff Quelle: dpa
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe will mit kühlem Sachverstand über den ESM entscheiden - und lässt sich darum Zeit bei der Prüfung Quelle: dpa

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, ist nicht bereit, sich bei der höchstrichterlichen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des künftigen Euro-Rettungsschirms unter allzu engen Zeitdruck setzen zu lassen. Zwar warnte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu Beginn der Anhörung an diesem Dienstag, ein Stopp des Rettungsschirms könne zu „erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen“ führen „mit nicht absehbaren Folgen für die Bundesrepublik“.

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Wie geht es weiter mit dem ESM?

  • Der Rettungsschirm

    Der Nachfolger des „Rettungsschirms“ EFSF soll mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro Mitgliedstaaten der Eurozone unterstützen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Eigentlich sollte er schon zum 1. Juli starten.

  • Die Hürden

    Der ESM tritt in Kraft, sobald ihn so viele Mitgliedstaaten ratifiziert haben, dass sie mit ihren Anteilen gemeinsam 90 Prozent des Stammkapitals stellen.

  • Der Stand

    Bisher haben 13 der 17 Euro-Länder den ESM ratifiziert: Griechenland, Portugal, Slowenien, Frankreich, Spanien, Zypern, Finnland, Belgien, die Slowakei, Irland, Luxemburg und zuletzt in der
    vergangenen Woche die Niederlande und Österreich. In Estland prüft den Vertrag das Verfassungsgericht, das am 12. Juli entscheidet. In Italien und Malta muss der ESM noch durch die Parlamente.

Andere Experten sahen dagegen keine derart akuten Gefahren. Bundesbankpräsident Jens Weidmann nannte bei der Anhörung ein Abschätzen der Folgen bei einem einstweiligen Stopp des Euro-Rettungsschirms ESM vielmehr „höchst spekulativ“. Die Finanzmärkte hätten ein verspätetes Inkrafttreten des ESM bereits „teilweise eingepreist“, erklärte Weidmann, der ein erklärter Kritiker riesiger Rettungspakete ist.

Karlsruhe macht den Euro-Rettern einen Strich durch die Rechnung

Offenbar kam Voßkuhle im Laufe der Anhörung zu der erleichternden Einschätzung, dass noch ausreichend Zeit für eine gründliche Behandlung der komplizierten und schicksalsträchtigen Materie ist. Der Senatsvorsitzende kündigte nämlich eine "verfassungsrechtlich vernünftige Prüfung" der Klagen an, die über ein normales Eilverfahren hinausgehen könne. Das hieße, dass das Verfassungsgericht nicht schon in den nächsten zwei, drei Wochen entscheidet, sondern erst in den nächsten zwei bis drei Monaten. Von einer „Eilentscheidung“, mit der die Kläger kurzfristig ein Unterschriftsverbot für Bundespräsident Joachim Gauck bei den ESM- und Fiskalpaktgesetzen erreichen wollen, könnte dann nicht mehr die Rede sein.

Wie geht es weiter mit dem Fiskalpakt?

  • Fiskalpakt

    25 von 27 EU-Staaten haben im März den Pakt mit strengeren Haushaltsregeln unterzeichnet. Großbritannien und Tschechien ziehen nicht mit. Der Fiskalpakt verpflichtet die Unterzeichner unter anderem, ausgeglichene Haushalte anzustreben und nationale Schuldenbremsen einzuführen.

  • Die Hürden

    Der Fiskalpakt muss noch in nationales Recht umgesetzt werden und soll spätestens Anfang 2013 in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass ihn mindestens zwölf Euro-Länder ratifizieren. Nur wer den Fiskalpakt unterzeichnet hat, kann auch ESM-Hilfen erhalten.

  • Der Stand

    Bisher haben die fünf Euro-Länder Portugal, Slowenien, Griechenland, Spanien und Österreich den Pakt ratifiziert, dazu Dänemark, Lettland, Litauen und Rumänien. Die Iren haben in einem Referendum Ja zum Fiskalpakt gesagt, verabschiedet werden soll das Gesetz aber erst zum Jahresende.

Mit dem Erkaufen von mehr Zeit reduziert das Bundesverfassungsgericht auch das Risiko, bei der späteren „echten“ Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von ESM und Fiskalpakt anders zu liegen als bei seiner zunächst anstehenden Entscheidung zum Eilantrag.

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 10.07.2012, 21:55 UhrPoeki

    Bundespräsident

    Die Frage wird jetzt sein was wird der Bundespräsident jetzt machen? Wird er ebenfalls 3 Monate warten oder wird der Druck auf Ihm zu groß und wird vor der Entscheidung unterschreiben. Danach ist es ja Wurst was das Verfassungsgericht beschließen wird, es ist zu spät.

  • 10.07.2012, 19:24 Uhrallesverloren

    Nachdem das Durchwinken von Entscheidungen das gründliche Nachdenken bei den Abgeordneten ersetzt hat, macht es Sinn, sich für eine solche Entscheidung Zeit zu nehmen.

    Eventuell führt dies auch in den s.g. Krisenländern zum Nachdenken. Je lauter man dort fordert, desto mehr werden die Märkte verunsichert oder aber je mehr man dort liefert, desto ruhiger werden die Märkte.

    Die Krisenländer haben nun auch 3 Monate Zeit, ihren Anteil an der Euro-Rettung beizutragen oder auch nicht.

    Das BVG sollte auch den europäischen Eifer der Euro-Rettung bei seiner Entscheidung berücksichtigen.

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