Europäische Union EU treibt Verfahren gegen Polen voran

Monatelange Verhandlungen zwischen Brüssel und Warschau haben wenig gefruchtet: Die EU-Kommission eskaliert den Streit über die Reform des Verfassungsgerichts in Polen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Polen: EU überschreitet ihre Befugnisse Quelle: dpa

Polen gerät in der Europäischen Union weiter ins Abseits. Die EU-Kommission rügte am Mittwoch erneut das Vorgehen der rechtskonservativen Regierung in Warschau gegen das Verfassungsgericht des Landes. Die schriftliche Stellungnahme ist der nächste Schritt in einem schon im Januar eingeleiteten EU-Verfahren, das Polen in letzter Konsequenz das Stimmrecht in der Staatengemeinschaft kosten könnte.

Die EU wirft der polnischen Regierung vor, das Verfassungstribunal mit einer umstrittenen Reform als Kontrollinstanz praktisch lahm zu legen und damit gegen europäische Standards zu verstoßen. Polen weist dies als Einmischung aus Brüssel zurück. Monatelang wurde verhandelt - offenbar ohne Annäherung.

EU-Kommissar Frans Timmermans machte am Mittwoch die schriftliche Stellungnahme der Kommission bekannt, in der Polen Defizite bei der Rechtsstaatlichkeit bescheinigt werden. Schon Mitte Mai hatte die Kommission einen solchen Schritt angedroht, falls Warschau nicht rasch und zufriedenstellend reagiere. Die EU beruft sich auf das Rahmenwerk zum Schutz der europäischen Werte in allen 28 Mitgliedsstaaten.

Die Kommission führt seit November informelle Gespräche mit der Regierung der konservativen Partei Recht und Gerechtigkeit PiS. Schon bei deren Amtsantritt im November gab es Streit über die Bestellung neuer Richter für das Verfassungstribunal. Im Dezember verabschiedete die Regierungsmehrheit dann das umstrittene Reformgesetz.

Demnach dürfen die Richter Entscheidungen nur noch mit Zweidrittelmehrheit treffen. Die Fälle müssen in der Reihenfolge ihrer Einreichung abgearbeitet werden, es wird eine Befassung durch 13 der 15 Richter verlangt. Kritiker beklagten schon damals, dass das Gericht damit kaum noch entscheidungsfähig ist. Es gab wiederholt Demonstrationen gegen die Regierung. Das Gericht selbst erklärte im März die Reform für verfassungswidrig, was die Regierung aber nicht anerkennt.


© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%