ESM Schlagen Spanien und Italien nun beim ESM zu?

Der permanente Rettungsschirm tritt heute in Kraft. Wie reagieren die Euro-Pleiteländer und wird’s für Deutschland nun richtig teuer? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum ESM.

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Was muss ich über den ESM wissen?

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll die Zahlungsfähigkeit der 17 Euro-Staaten dauerhaft sichern. Der dauerhafte Rettungsschirm wird mit 700 Milliarden Euro an Grundkapital ausgestattet. Damit soll Mitgliedsstaaten der Währungsunion, die an den Kapitalmärkten kein Geld mehr aufnehmen können, finanziell geholfen werden. Die Hilfe erfolgt über Bürgschaften und Notkredite (zu günstigen Zinsen).

Deutschland steuert 190 Milliarden Euro zum ESM bei. 21,7 Milliarden Euro werden als Bareinlage eingezahlt, für weitere 168,3 Milliarden Euro garantiert der Bund. In diesem Jahr soll jedes Euro-Land bereits zwei der fünf Raten einzahlen. Für Deutschland sind das rund 8,78 Milliarden Euro. Dafür muss die Bundesregierung neue Schulden aufnehmen. Berlin stemmt den größten Anteil am Rettungsschirm, vor Frankreich (142,7 Milliarden Euro), Italien (125,4 Milliarden Euro) und Spanien (83,3 Milliarden Euro).

Die Finanzinstitution hat ihren Sitz in Luxemburg und wird von dem Deutschen Klaus Regling geführt. Alle fünf Jahre überprüft der Gouverneursrat des ESM, ob das Stammkapital ausreicht. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings festgelegt, dass eine Erhöhung der Garantiesumme Deutschlands nur mit der Zustimmung des Bundestags beschlossen werden kann.

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Für wie viel Geld haftet Deutschland beim ESM wirklich?

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung eine ganze Reihe von Einschränkungen diktiert. Die wichtigste Auflage: Deutschland muss verbindlich sicherstellen, dass sein Anteil am Euro-Rettungsschirm auch tatsächlich auf maximal 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt. Diese Auflage soll insbesondere verhindern, dass das Budgetrecht des Bundestags durch eine Hintertür in Artikel 25 des ESM-Vertrags ausgehöhlt wird. Dort heißt es, dass beim Zahlungsausfall einzelner Mitglieder die anderen ESM-Staaten das fehlende Kapital beisteuern müssen. Eine Obergrenze wird ausdrücklich nicht genannt. Um zu verhindern, dass diese Klausel zu einem Fass ohne Boden wird, soll Deutschland erstmals auf Geheiß der Verfassungsrichter einen völkerrechtlichen Vertrag nur unter Vorbehalt ratifizieren.

Das Gericht betont, dass die Bundesrepublik ohne Zustimmung des deutschen Vertreters in den ESM-Gremien keine höheren Zahlungsverpflichtungen eingehen dürfe. Theoretisch könnte Deutschland sein Stimmrecht verlieren, in dem es mit seiner Pflicht zur Einzahlung von Geldern in Verzug gerät. Hier zeigen sich die Obersten Richter pragmatisch: Sollte das passieren, könnte der Bundestag einfach die Zahlungen stoppen. Ihm obliege es schließlich, die Mittel im Bundeshaushalt bereitzuhalten.

Trotz aller Einschränkungen gilt: Eine Haftungssumme Deutschlands, die über den nun beschlossenen 190 Milliarden Euro hinausgeht, ist perspektivisch möglich – so lange der Bundestag diesem Schritt vorher seine Zustimmung erteilt.

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